Anlegerschutzgesetz 2011

/ 24.05.2017 / / 221

Das Anlegerschutzgesetz 2011 wurde 11. Februar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Ziel des Anlegerschutzgesetzes ist, den Schutz für private Anleger zu optimieren und generell die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und das Vertrauen darin zu verbessern. Offizieller Titel: “Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)”.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Verstöße gegen die anlegergerechte Beratung und die Pflicht zur Offenlegung der Vertriebsprovisonen sollen demnächst als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Über das Bußgeld hinaus können die zuständigen Stellen bald Berufsverbote aussprechen. Kritik: Freien Anlageratern kann man die Beratung nicht verbieten.Betroffen sind also die rund 300.000 Anlageberater der Banken, die nach in Kraft Treten des Gesetzes unter der Aufsicht der Bafin zu beraten haben.

Ausreichende Produktinformationen, Haltefristen für Anteile an offenen Immobilienfonds und erweiterte Rechte für Anlageopfer nach Falschberatung sind weitere Eckpunkte des Gesetzes.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr über der Anlegerschutzgesetz und weitere Anlegerschutzthemen auf www.anlegerschutz.tv

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961