Sony Playstation 3 – Datendiebstahl & Hacker-Angriff

/ 19.01.2014 / / 347

Bei der betroffenen Playstation 3 von Sony handelt es sich längst nicht mehr um ein harmloses Spielzeug für Kinder, mit dem man sich Filme und Videos anschauen kann. Vielmehr wurde darin der Onlinedienst PlayStation Network integriert, über den die Spieler Programme laden und bezahlen können.

Diese vermeintlich clevere Geschäftsidee von Sony führte jetzt zu einem Fiasko. Kriminelle verschafften sich vermutlich in der Zeit vom 17.04.2011 bis zum 19.04.2011 durch einen Hacker-Angriff Zugriff und stahlen etwa 70 Millionen Datensätze von Nutzern. Dabei handelt es sich auf jeden Fall um persönliche Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Passwort und Login. Inwieweit auch Kreditkartennummern betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Der Konzern schließt dies nicht aus und hat seinen Dienst vorläufig abgeschaltet.

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Als Betroffener sollten Sie zunächst einmal die von Sony erteilten Sicherheitshinweise auf seiner Webseite genau durchlesen. Besonders wichtig ist, dass Sie nicht auf Anrufer hereinfallen, die sich per Post, Telefon oder E-Mail als Mitarbeiter ausgeben und Sie um die Herausgabe von sicherheitsrelevanten Daten bitten. Darüber hinaus sollten Sie nach Inbetriebnahme unverzüglich Ihr Passwort ändern. Bei Angabe der Kreditkartennummer sollten Sie auch genau auf Ihre Kontobewegungen achten.

Soweit Sie aufgrund dieser Hacker-Attacke einen Schaden erlitten haben, sollten Sie sich unbedingt von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sony sich unter Hinweis auf die Haftungsbeschränkungen des Sony Online-Network weigert, für den erlittenen Schaden aufzukommen.

Diese Haftungsbeschränkungen lauten wie folgt

„16. GARANTIEAUSSCHLUSS UND BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Über das in diesen Bedingungen Gesagte hinaus geben wir keinerlei Garantie in Bezug auf die Qualität, Funktionalität, Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit oder Leistung von Sony Online Network oder von Dienstleistungen, die über Sony Online Network zur Verfügung gestellt werden. Wir geben keinerlei Garantie, dass Sony Online Network jederzeit verfügbar oder fehlerlos ist und übernehmen keine Haftung, wenn Sie Dienstleistungen nicht erwerben können sollten.

Dienstleistungen, welche Sie von uns erworben haben, sind möglicherweise nicht mit Software, Systemen oder anderen Sony Systemen kompatibel, die für den Vertrieb außerhalb Europas, des Nahen Ostens, Afrikas oder Ozeaniens lizenziert wurden; wir bieten keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität mit solcher Software, solchen Systemen oder anderen Sony Systemen, und Sie erhalten keine Rückerstattung, wenn Sie Dienstleistungen aus diesen Gründen nicht verwenden können.

Wir schließen jede Haftung für den Verlust von Daten oder nicht autorisierten Zugang zu Ihren Daten, Ihrem “Sony Online Network”-Konto oder “Sony Online Network”-Guthaben und für Schäden an Ihrer Software oder Ihrer Hardware aus, die das Ergebnis Ihrer Nutzung von Sony Online Network sind oder durch Ihren Zugang zu Sony Online Network entstehen mögen. Sie sind für die Zahlung von Gebühren an Ihren Internet Service Provider sowie für andere Gebühren im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von Sony Online Network verantwortlich, einschließlich einer Erhöhung dieser Gebühren aufgrund Ihrer Nutzung von Sony Online Network.

Falls wir Ihnen gegenüber für das Versäumnis, Dienstleistungen zu liefern, haftbar sein sollten, beschränkt sich unsere Haftbarkeit darauf, entweder die entsprechenden Dienstleistungen bereitzustellen oder (nach unserem Ermessen) darauf, Ihnen den Betrag, den Sie für die Dienstleistung bezahlt haben, auf Ihr “Sony Online Network”-Guthabenkonto zu erstatten. Unsere Haftbarkeit ist auf €40 (oder den Gegenwert in Landeswährung) beschränkt oder – wenn darüber hinausgehend – auf den Betrag des ungenutzten “Sony Online Network”-Guthabens.

Diese Bedingungen stellen Ihre einzigen und ausschließlichen Rechte im Zusammenhang mit Sony Online Network dar. Die vorliegenden Bedingungen und die vorgenannten Beschränkungen, Ausnahmen und Ausschlussklauseln gelten im maximalen, von den einschlägigen Gesetzen gestatteten Maße. Als Verbraucher können Sie jedoch andere Rechte haben, auf die sich diese Bedingungen nicht auswirken.“

Diese Klauseln sind nicht mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht vereinbar. Nach der Vorschrift von § 309 Nr. 7 BGB darf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch AGB-Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden. Dies hat meiner Ansicht nach im Umkehrschluss zur Folge, dass die gesamte Klausel unwirksam ist und Sony voll für die entstandenen Schäden haftet. Auch die Haftungsbeschränkung allein auf das Sony-Guthaben ist aus meiner Sicht zu weitgehend. Nach meiner derzeitigen Einschätzung hat hier Sony schuldhaft seine Sorgfaltspflichten verletzt, weil es die ihm anvertrauten Kundendaten nicht hinreichend geschützt hat.

Ebenso wenig darf Sony versuchen, hier englisches Recht zur Anwendung zu bringen. Auch das ist in Bezug auf deutsche Verbraucher unwirksam, da sich das Netzwerk auch erkennbar an den deutschen Markt richtet. Insofern ist auch diese Klausel nicht wirksam:

15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND VOLLSTRECKUNG

In dem Maße, wie dies durch einschlägige Gesetze gestattet ist, sind dieser Vertrag, diese Bedingungen sowie sämtliche nicht-vertraglichen Verpflichtungen und Haftungsansprüche, die aus diesen Bedingungen oder der Nutzung von Sony Online Network resultieren oder hiermit in Verbindung stehen, gemäß den Gesetzen Englands auszulegen und zu interpretieren und der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt als in England zustande gekommen.

Sony Computer Entertainment Europe Limited hat unter dem Contracts (Rights of Third Parties) Act von 1999 das Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung und ihre jeweiligen Neufassungen durchzusetzen.

Allerdings wird es für den Verbraucher schwierig, sein Recht gegenüber Sony rechtlich durchzusetzen. Das Problem besteht in Folgendem: Sie können zwar in Deutschland klagen, müssen aber ein englisches Unternehmen verklagen, nämlich Sony Network Entertainment Europe Ltd (früher bekannt als PlayStation®Network Europe Limited) 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP, Großbritannien (Unternehmensregistrier-Nr. 6020283).

Selbst wenn man denkbare Prozesse in Deutschland gewinnt, muss die Vollstreckung dann in Großbritannien erfolgen. Sony Deutschland ist jedenfalls nicht Vertragspartner und kann demensprechend auch nicht verklagt werden!

Aufgrund dieser juristischen Klippen sollten Sie keinesfalls alleine gegen Sony vorgehen, sondern sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt wenden. Auf Wunsch stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch für sonstige Fragen gerne mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Infos:

Rechtsanwalt Christian Solmecke

Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln

Tel.: 0221 40067550
Fax. 0221 40067552

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