Verkehrsdelikt in Österreich – Ohne Vignette unterwegs

/ 11.03.2011 / / 1.978

Ein verbraucherschutz.tv-Leser schildert uns folgendes Problem:

“Wir haben heute, am 10.3.2011 vom Land Salzburg/Österreich ein Schreiben bekommen, dass wir am 31. August 2010 ohne gültige Vignette unterwegs waren. Diese 10-Tages-Vignette hatten wir am 21.8.2010 gekauft. Am 31.8.2010 sind wir aus dem Urlaub nach hause gefahren. Wir hatten nicht bedacht, dass der 31.8. als 11. Tag gezählt wird.

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Die Forderung beträgt 300,-€!!!

Unsere Frage an Sie: Wir empfinden dies als absolute Abzocke. Müssen wir diesen hohen Betrag bezahlen; wann wäre dies verjährt; können wir uns weigern, die 300,-€ zu bezahlen; welche Möglichkeiten haben wir?

Mit freundlichen Grüßen

Name der Redaktion bekannt

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Admin: So wie ich das sehe haben Sie da keine Chance: Die Forderung ist berechtigt und wird sicherlich auch im Rahmen der Amtshilfe von deutschen Behörden eingetrieben werden, falls Sie sich weigern zu zahlen. Die Frage nach der Verjährung stellt sich nicht. Die Sache wird eingetrieben werden bis zum Mahnbescheid, diesem Mahnbescheid können Sie noch widersprechen, die anschließende Verhandlung werden Sie verlieren (die Sache ist eindeutig) und wenn Sie dann immer noch nicht zahlen wird man Gehalt und Konto pfänden. Aber ich stelle die Thematik mal hier zur Diskussion.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Reise & Urlaub Schlagwörter:

Ein Kommentar zu “Verkehrsdelikt in Österreich – Ohne Vignette unterwegs”

  1. Hannes Cubasch sagt:

    Mir ist etwas ähnliches passiert. Bloß hatte ich eine gültige Vignette!
    Ich erhielt heute am 14.10.2011 eine Strafverfügung des Landes Salzburg ich wäre am 03.05.2011 ohne Vignette gefahren.
    Ich hatte eine gültige Vignette, aber jetzt ein halbes Jahr später habe ich weder die Vignette noch den Kassenzettel als Beweis.

    Muss man das Geld bezahlen obwohl man eine Vignette hatte oder kann man sich ein Beweisfoto zusenden lassen?

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