preisvergleich.de – Service-Gebühr für Stromanbieterwechsel

/ 08.04.2011 / / 1.162

Eine Besucherin von www.verbraucherschutz.tv schildert uns folgenden Fall: Sie hatte im Dezember über preisvergleich.de einen Stromanbieter für ihre neue Wohnung beantragt. Im letzten online-Schritt nach Bestätigung des Wechsel, kam von preisvergleich.de ein Hinweis, dass dieser Service nun 49 Euro kosten soll und vom Konto eingezogen wird. Und weiter: “Man hat daraufhin keine Möglichkeit mehr das Angebot zu stornieren oder zu kündigen und muss zwangsläufig die 49 Euro zahlen. Nachdem mir die 49 Euro vom Konto abgebucht wurden, habe ich mit meinem neuen Stromanbieter telefoniert und dieser hat mir ebenfalls mitgeteilt, dass diese 49 Euro nicht rechtens sind und es da schon mehrere Probleme gab und ich mir das Geld über meine Bank zurückholen soll. Das habe ich gemacht und nun folgende E-Mail von preisvergleich.de erhalten.”

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Betreff: Ihr Stromanbieterwechsel

Sehr geehrte Frau xxxx,

Sie haben sich auf unserem Verbraucherportal zu dem Wechsel von Ihrem bisherigen Stromversorger zur Stromio GmbH entschieden. Wir erhielten von unserem Kreditinstitut die Information, dass die Lastschrift zum Einzug der Servicepauschale Ihres Stromtarif-Vergleichs von dem von Ihnen angegebenen Girokonto fehlgeschlagen ist. Wir fordern Sie daher auf, den fälligen Betrag von 57,00 € (49,00 € Servicepauschale + 8,00 € Rücklastschriftgebühr) bis zum 31.01.2011 auf folgendes Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Buchhaltung

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 77 Kommentare
Kategorien: preisvergleich.de Schlagwörter:

77 Kommentare zu “preisvergleich.de – Service-Gebühr für Stromanbieterwechsel”

  1. Verbraucherfreund sagt:

    In diesem Zusammenhang könnte sicher noch dieser zusammenfassende Artikel über das Auftreten der Firma Unister von Interesse sein: http://www.fairway-golfreisen.de/blog/golfreisen/golfnews/unister-gmbh-leipzig-ploetlich-liebling-des-verbraucherschutzes/

  2. Lestath sagt:

    Hallo zusammen, ich war gestern auch auf preisvergleich.de, habe aber kein Vertrag über die Seite abgeschlossen (kam mir irgendwie alles merkwürdig vor). Trotzdem rief (nach 5 Minuten!) plötzlich eine Dame von preisvergleich.de an und fragte, ob ein Vertrag zu Stande gekommen sei. Woher hatte die unsere Nummer? Das letzte Formular (den “Vertrag”) haben wir gar nicht abgeschickt? Ist so eine Datenspeicherung rechtens? Viele Grüße, Lestath

  3. Sam sagt:

    (Meine Beiträge hier: Nr. 65 und 72)
    Stand der Dinge bei mir:
    Nach der Ersten Mahnung kam die Letzte Mahnung und wie auf dieser beschrieben, war es die letzte *lach*.
    Es kam zu keiner weiteren Kontaktaufnahme mehr. Und die letzte Mahnung ist nun schon über zwei Monate her – die haben anscheinend keine Lust, nochmal 55 Cent Porto zu investieren.

  4. kikicu sagt:

    Hallo zusammen seit meinem Eintrag (Nr. 15)Januar und der darin genannten Vorgehensweise kam nichts mehr .Nur mal so als Zwischeninfo
    Schöne Ostern allen zusammen!

    Admin: Aber das nichts kommt ist doch auch blöd. Ein “Entschuldigung für den Stress” oder sowas? So steht die Forderung weiter in der Luft.

  5. Friedhelm P. sagt:

    Stand der Dinge bei mir (Beitrag Nr. 16):

    Seit dem 10.02. (letzte Mahnung) habe ich nichts mehr von ihnen gehört

    Admin: Mich würde ja mal interessieren, was jetzt Taktik bei denen ist? Am System wurde nichts geändert aber wohl offensichtlich im Umgang mit Leuten, die nicht zahlen wollen.

  6. Sam sagt:

    Stand der Dinge bei mir (mein Beitrag: Nr.65):

    Heute hat eine 0341er Telefonnummer zwei Mal bei mir auf Handy angerufen. Ich war beide Male zu spät dran, mein Rückruf ging bei einem AB von Preisvergleich.de ein.

    Irgendwie schade, dass ich zu spät dran war, würde gern wissen, was die in dieser Situation tun.

    Werdet ihr auch (ggf. wie bei mir nach der “Letzten Mahnung”) angerufen?

    Admin: Die scheinen sehr um Reputation bemüht!

  7. Manfred sagt:

    Sorry, ich meinte 57 Euro Plus 5 Euro Mahngebühr

  8. Manfred sagt:

    Am 08.04.2011 habe ich Briefpost von Preisvergleich bekommen, die letzte Mahnung 67 Euro plus 5 Euro Mhngebühr. Das Schreiben habe ich gleich per Mail an dem Kripomenschen vor Ort weitergeleitet. Des weiteren habe ich mich noch mal per Mail bei Preisvergleich beschwert, von denen aber keine Antwort mehr bekommen. Hat jemand nach der letzten Mahnung weitere Schreiben bekommen, oder geben die nun Ruhe?

  9. Hoppe sagt:

    Hallo liebe Leidensgenossen,
    habe über die Verbraucherzentrale NRW eine Kopie des Briefs der Fa. Unister GmbH. zugesandt bekommen, in dem Unister auf eine Geltendmachung ihrer Forderungen verzichtet, wie sie schreiben- aus Gründen der Kulanz.
    Die Darstellung des Sachverhalts ist zwar wieder falsch, aber ich bin da nun erst einmal raus.
    Wünsche Euch allen viel Glück.

  10. Hartmut sagt:

    Danke an admin und Sam (Beitrag Nr. 65) für Eure Mühen. Habe den Brief aus Beitrag Nr. 65 mir zur Vorlage gemacht und heute abgesandt.

  11. Wissensmagazin sagt:

    Ein nationales Wissensmagazin plant zurzeit einen Beitrag rund um das Thema Stromanbieterwechsel. Dabei soll es schwerpunktmäßig um das Thema Probleme und Ärger mit dem Wechsel gehen. Diesbezüglich suchen wir Personen, die durch das Portal preisvergleich.de den Stromanbieter gewechselt haben, danach aber Kosten in Höhe von 49,00 Euro oder mehr zu tragen hatten. Wir suchen nun also Personen, die uns von ihrem Ärger damit berichten wollen und so helfen können, weitere Verbraucher vor diesem Problem zu schützen.
    Wenn Sie uns unterstützen wollen, können Sie uns so kontaktieren:
    redaktion@newpic.de / 06131-600-2691
    Freundliche Grüße und herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

  12. Sam sagt:

    Unglaublich, ich dachte ich wäre vorsichtig im Netz.
    Also gut, 49 Euro wurden bei mir ab- und von mir zurückgebucht.
    Man schickte mir per eMail eine Rechnung und nun per Post die “1. Mahnung”.

    Für wichtig halte ich insbesondere folgende Punkte:
    1. Der Zahlungsaufforderung widersprechen! (Damit stoppt man auch eine Erhöhung des Streitwertes durch weitere Mahnungen oder gar Inkasso-Unternehmens-Rechnungen).
    2. Irrtum zur Willenserklärung angeben.
    3. Bankeinzugsermächtigung widerrufen (die haben schließlich schon mal bei uns abgebucht).
    4. Um einem evtl. Schufa-Eintrag vorzubeugen die Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz bestreiten.

    Ich möchte euch allen hier meine Nachricht an Unister mitteilen.
    Ich habe mich an verschiedenen Stellen eingelesen und zu guter letzt diesen Thread hier gefunden. Aus allem zusammen hat sich folgende Nachricht ergeben:

    “Sehr geehrte Damen und Herren!

    Hiermit widerspreche ich ihrer Zahlungsaufforderung.

    Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit eine Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den Kunden über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

    Bei Nutzung von http://www.preisvergleich.de – Stromanbieterwechsel geht der durchschnittliche User davon aus, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt.
    Die Servicekostenpauschale i. H. v. 49,- Euro ist offensichtlich in der Absicht, unentdeckt zu bleiben, versteckt worden:
    a) Klickt man auf ein Angebot beim Stromvergleich, zumindest auf das von FlexStrom und gibt seinen kompletten Datensatz ein, so erscheint die Servicekostenpauschale als (im übrigen falsche) “jährliche Ersparnis”(!) auf der allerletzten Seite versteckt unter der Zusammenfassung aller eingegebenen Daten.
    b) Ganz unten auf der letzten Seite sind mehrere Felder anzuklicken, darunter:
    “Ich habe die AGB des Versorgers und die wichtigen Hinweise gelesen und erkläre mich damit einverstanden.”
    In diesen “Hinweisen” findet sich auch die völlig unerwartete Servicekostenpauschale wieder. Unbestreitbar klickt man dieses Feld wegen der AGBs und nicht wegen “Hinweisen” an. Desweiteren ist ein solcher “Hinweis” allein kein gültiger Vertragsbestandteil aus dem sich die Kostenpflicht herleiten lässt.

    Eine derart versteckte Kostenverpflichtung ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen, womit meine Willenserklärung fehlt.

    Vorsorglich widerrufe ich die ihres Erachtens nach bestehende und gültige Einzugsermächtigung.

    Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

    Ich mache hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

    Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz.
    Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXX”

  13. Manfred sagt:

    Hallo Rosi,bei mir konnte der Stromanbieter über Preisvergleich de auch keinen Strom liefern, somit bekam ich einen Anruf von Preisvergleich, ich kann jederzeit einen anderen Anbieter nehmen, diese Servicegebühr ist nur ein mal fällig. In meinem letzten Beitrag vom 30.03.2011 steht genauer was ich unternommen habe.

  14. rosi sagt:

    Hallo,
    habe jetzt leider auch ein Problem mit preisvergleich.de
    Es wurde zwar auf die 49,00 Euro hingewiesen, doch habe ich sofort, weil der Vertrag mit dem neuen Stromanbieter nicht zustande gekommen ist,
    Widerspruch erhoben. Die Abbuchung erfolgt nach 3 Werktagen, welche ich mir durch meine Bank zurückgeholt habe. Eine Gebühr für einen nicht zustandegekommenen Vertrag darf meiner Ansicht nach nicht erhoben werden.
    Wem ging es ähnlich?

  15. Manfred sagt:

    Heute habe ich Briefpost von Preisvergleich bekommen 1. Mahnung da ich bis zum 25.03.2011 die Forderung von 57 Euro nicht bezahlt habe. Sie verlangten den gleichen Betrag wieder. Ich bin direkt mit dem Brief zur Kripo gefahren und eine Anzeige gemacht. Der Beamte ist auf deren Seite gegangen und ist Punkt für Punkt mit mir die einzelnen Schritte durchgegangen bis das kleine Fenster bei dem Weiterbutton aufging wo sie auf die Servicegebühr hinweisen wird. Er gab mir Recht das so etwas eine Falle ist.
    Ich kann jedem nur empfehlen auch eine Anzeige bei der Kripo zu machen, je mehr Anzeigen die Staatsanwaltschaft von einzelnen Bürgern bekommt, umso aufmerksamer werden sie.
    Des Weiteren empfahl er es mir sogar das vorgehen am heutigen Tage von mir hier zu posten.
    Allen einen schönen Tag hier noch.

    Mit freundlichen Grüßen

  16. Hoppe sagt:

    P.S. Die Verbraucherzentrale NRW hat auch nochmal deren Internetseite, die uns alle in die Falle tappen ließ analysiert und sie auf juristische Fehler und arglistige Täuschungen hingewiesen.
    Die Beratung hat 7,-€ gekostet, das Anschreiben noch einmal 12,-€. Rein gefühlsmäßig war das gut angelegtes Geld.

  17. Hoppe sagt:

    Nach verschiedenen Zahlungsaufforderungen, letzter Fristsetzung mit Androhung eines Mahnbescheides, hat die Verbraucherzentrale NRW in einem Brief noch einmal “diesem Verein” die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns vor Augen geführt.
    Zusätzlich habe ich auch noch einmal Anzeige erstattet.
    Das ist jetzt schon eine Weile her.
    Bekommen habe ich von diesen Typen bisher nichts mehr.

  18. S.B. sagt:

    Aktueller Status: Nachdem ich ordnungsgemäß widerrrufen habe, ist seit über 4 Wochen, trotz Androhung mit der letzten Mahnung und weiteren Schritten seitens Unister, nichts mehr gekommen. Wichtig ist, korrekt zu widersprechen (per Einschreiben mit Rückschein), das Einschalten eines Inkassobüros mit evtl. zusätzlichen Kosten und Aufwand kann nicht mehr erfolgen. Schlimmstenfalls der gerichtliche Mahnbescheid, aber dieser ist wie gesagt noch nicht eingetroffen.

    Admin: genaus ist das – gut zusammen gefasst!!

  19. Manfred sagt:

    Hallo,
    ich bin am 16.02.2011 auch in die Kostenfalle getreten, habe gleich widerufen, und am 15.03.2011 habe ich dann wieder eine Anruf von einer Mitarbeiterin erhalten, ich habe ihr zu vertanden gegeben das ich den Betrag nicht zahlen werde, und ihr mit einer Anzeige gedroht. Kurz darauf bekam ich eine E Mail, in der eine Zahlungsaufforderung von 49 Euro + 8 Euro Rücklastgebühren. Ich ignoriere jetzt weitere Schreiben von denen. Ich habe damals widersrochen, und gut ist. Ich kann nur jedem raten, Geld zurück holen und wiedersprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

  20. Therese L. sagt:

    Danke lieber Admin, es ist für viele User und Leien wie mich echt beruhigend zu wissen, dass man über ähnliche Probleme miteinander diskutieren kann und sich austauscht. Vielleicht bist Du kein Jurist, jedoch durch Deine Kommentare habe ich persönlich mehr Mut gewonnen und nicht nachgegeben. Nochmal DANKE!

    Admin: Gern geschehen! Trotzdem: ich finde, dass ihr das alles zu wichtig nehmt. Bleib du mal auf deinem Geld sitzen, du hast es verdient!!!

  21. Therese L. sagt:

    Hallöchen zusammen, seit ein paar Monaten verfolge ich das Diskussionsforum und lese mit Interesse alle Kommentare.Nun konnte ich bisher nicht sehen, ob doch jemand angeklagt oder mit Inkasso gedroht wurde. Laut der lezten Mahnung sollte ich bis 02. März 2011 das Geld überweisen. Dem habe ich wiedersprochen und es ist bis jetz nichts geschehen. Darf ich schon die Hoffnung haben, dass der Alptraum für mich ein Ende hat??

    Admin: Wenn du widersprochen hast, dann können Sie dir schicken was Sie wollen. Es hat noch niemand einen Mahnbescheid bekommen.

  22. HaraldC sagt:

    Hallo zusammen,
    bin als “Neuer” auch dabei im Club. Nach meinem Widerruf, wiederholten Anrufen, und Storno der Lastschrift habe ich der Firma heute wie folgt per eMail geantwortet:

    “…..
    Vielmehr enthält die Kopfzeile Ihrer Seite “strom.preisvergleich.de” die unmissverständliche Überschrift
    “Stromanbieter und Stromtarife im kostenlosen Strom-Preisvergleich
    Wie dem auch sei:
    Ich betone nochmals, dass ich weiterhin keine Grundlage für Ihre Forderung sehe
    und mich daher zu keinerlei Gegenleistung verpflichtet sehe.
    Es bleibt Ihnen unbenommen, die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung auf dem Rechtswege darzulegen und durchzusetzen.
    Bitte bestätigen Sie Kenntnisnahme dieses Sachverhalts. Weiteren Schriftwechsel werde ich, falls notwendig,
    meinem Rechtsbeistand übergeben.”

    Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

    Vielen Dank auch an alle hier für Ihr Engagement. Das gibt mir Hinweise für mein eigenes weiteres Vorgehen – ich werde am Ball bleiben.

  23. Hoppe sagt:

    Nach einem Besuch bei der Verbraucherberatung NRW, haben die mir dort auch geraten Anzeige bei der Kriminalpolizei Dezernat-Internetkrimialität- zu erstatten.
    Das habe ich heute getan.

  24. Lau Klaus sagt:

    Ein äusserst (!) lukratives Geschäft:

    Die Vermittler erhalten °zusätzlich° zum hier diskutierten sog. Mitgliedsbeitrag bzw. zur Bearbeitungsgebühr z. B. von Teldafax Network je nach Art des Tarifes zwischen 1,0 und 1,6 % Provision für die Vermittlung von Privatstromtarifen. Für jede Vertrags°verlängerung° gibt es 0, 2 %.

    Gewerbestromtarife, Gas und Vodafone – Zuhause – DSL haben andere Provisionssätze.
    Es gibt einen Abschlag von 70 % auf nicht wiederrufene Neukundenaufträge. Den Rest erst 1 Monat nach Versorgungsbeginn.

    Einzelheiten der Provisions- und Einheitenliste siehe:

    http://network.teldafax.de/UserFiles/www.teldafax-network.de/PDF/Formulare/1416_formular_einheiten.pdf

  25. Hoppe sagt:

    Am Dienstag habe ich einen Termin bei der Verbraucherberatung NRW.
    Wenn die mir nicht dringend abraten, ist mein nächster Weg zur Polizei!

  26. Manuela Diaz sagt:

    PLZ u. Stromverbrauch eingeben, dann auf Suche.
    Jetzt werden die Stromanbieterlisten angezeigt.
    Links unter der Spalte Kosten/Jahr auf das “i” klicken und da erscheint, wie ich meine für alle
    sichtbar dieser Hinweis der definitiv zu meiner
    Zeit im Dezember 2010 nicht erschien. Als Verbraucher hätte mir so wie das Portal heute ist gereicht um zu wissen das hier Gebühren anfallen. Wie es tatsächlich sein sollte, weiß ich nicht. Bin kein Jurist. Ich glaube, das mir viele user die reingefallen sind Recht geben werden.

  27. Manuela D. sagt:

    ich bin auch als aufmerksamer Verbraucher reingefallen. Werde natürlich auch keinen Cent bezahlen. “preisvergleich.de” haben jetzt auf Ihrem Portal die Kosten für alle user sichtbar gemacht. Folgender Hinweis:
    zzgl.einmaliger Servicepauschale für perisvergleich.de: €49
    (Die Gebühr steht nicht dem Stromanbieter zu.)
    Diese Info kam für viele leider zu spät.

    Admin: “Für alle sichtbar” halte ich für übertrieben. Ich sehe da keine Änderungen gegenüber früher. Oder meinst du den Hinwei auf der Abrechnung? Der stand da immer schon. Kostentransparenz ist etwas anderes

  28. Hoppe sagt:

    Hallo Igel,

    habe meinen Stromanbieter die Fa. Stromio “angemailt und auch nur die übliche hektografierte Antwort bekommen,das man meine Anfrage mit großem Interesse… blablabla. Das ist eine Standardantwort. Ich glaube da steht auch nur ein Computer, geholfen haben die mir nicht!
    U.U. gibt es da auch eine Zusammenarbeit?

  29. Klaus L. sagt:

    Aus: http://www.energienetz.de
    = Bund der Energieverbraucher

    Vorsicht vor Preisvergleich.de
    (28. Januar 2011, aktualisiert 4. Februar 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor einer versteckten Servicepauschale des Vergleichsportals http://www.preisvergleich.de. Erst in der zusammenfassenden Datendarstellung entdeckt der aufmerksame Verbraucher eine Servicepauschale von 49,00 Euro, die das Portal für den Anbieterwechsel berechnet. Davon ist auf der ganzen Seite ansonsten nicht die Rede.
    Im Preisvergleich wird an anderer Stelle ein „Urlaubsgeld” von 50 Euro in die Strompreisberechnung eingesetzt, das man nur erhält, wenn man über preisvergleich.de eine Reise bucht. Dieser Posten wird zu allem Überfluss auch nirgendwo erläutert. Nicht einmal der Pressesprecher der Firma konnte in einem Gespräch dazu genauere Angaben machen. Diese Vorgehensweise hat das Landgericht München I in einer einstweiligen Verfügung untersagt (Beschluss vom 28.1.2011, Az 1 HK O 16/43/11).
    Trotz gütlicher Mails vom Bund der Energieverbraucher und einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt gegen Preisvergleich.de (Beschluss vom 21.12.2010, Az 3-12 O 162/10) hält das Portal an seiner fragwürdigen Handlungsweise fest.

  30. Uschi S. sagt:

    Hallo zusammen, ich habe das gleiche Problem.
    Meine erste Mahnung von Unister GmbH über 57,00 Euro habe ich Samstag erhalten.
    Wie soll ich mich weiter verhalten?

  31. Igel sagt:

    … ja, leider bin ich auch reingefallen. Interessant bleibt hier noch, dass diese “Gebühr” lediglich für den “Onlineabschluß” fällig wird. Bedeutet das eventuell, dass die lieben Freunde von Unister gar eine Vermittlungspauschale vom Stromanbieter UND bei Onlineabschluß gleich mal eine zusätzliche Einnahmequelle für sich über die “wichtigen Hinweise” erschlossen haben??? Mal sehen, ob sich ein Stromanbieter hierzu äußert?

    Sollte in allen Fällen eine Vergütung / Provision durch den Stromanbieter erfolgen, wäre eine Plausibilität der Gebühr von 49,-€ aus meiner Sicht kaum zu halten. Bei einer gerichtlichen Prüfung der “Täuschungsabsicht” wäre dieses ein weiterer Hinweis dafür, diese versteckten Kosten erfolgreich abzuwehren.
    Bitte fragt mal individuell beim Wechselanbieter nach und meldet Eure Erkenntnisse.

    Vielen Dank an alle, die sich wehren wollen und werden. Ich bin dabei!

  32. Klaus L. sagt:

    Den am 15.12.2010 abgeschlossenen Wechselvertrag zu Teldafax hatte ich rechtzeitig widerrufen und der Abbuchung der 49 € durch Preisvergleich.de widersprochen. Da Rückzahlung verweigert wurde habe ich mir das Geld zurück geholt. Alternativ hatte ich denen mehrfach angeboten, dass die mir eine gerichtsbestandsfähige lückenlose Dokumentation der Geschäftsabwicklung per p.d.F. Dateien oder postalisch zukommen lassen, was auch nach vielfacher Aufforderung nicht geschehen ist. Mahnungen erhalte ich seitdem von einer Unister GmbH, Leipzig, (Gf. Thomas Wagner), die angeblich Betreiber ist, was ich dem Impressum und der Vertragsabwicklung nicht entnehmen kann. Heute habe ich die “letzte Nahnung” über 62 €
    mit Zahlungsfrist 7.3.2011 erhalten.
    Der Posten wurde zuerst “einmalige Anmeldgebühr” später “Servicepauschale” genannt. Betreiber der Website ist lt. AGB und Impressum eine shopping.de GmbH . Eine Forderungsabtretung von Preisvergleich.de bzw. Shopping GmbH an die jetzt eintreibende Unister GmbH ist mir ebensowenig nachgewiesen worden, wie die Rechtsbeziehung der Unister GmbH zu mir überhaupt.
    Es gibt eine Medienwarnung vom 31.1.2011:
    http://www.wdr2.de/service/quintessenz/quintessenz tipps und trends122.html :
    “Versteckte Gebühren: 49 Euro für den Wechsel des Stromanbieters. So viel wird fällig, wenn der Stromkunde das Vergleichsportal preisvergleich.de benutzt, warnt der Bund der Energieverbraucher. Besonders tückisch: Auf der ganzen Seite ist von der Gebühr nirgends die Rede. Erst wenn der Kunde zur zusammnenfassenden Datendarstellung kommt, stößt er auf Kosten (was ich für meinen Abschluss vom 15.12.erst bewiesen haben möchte). Nach Angaben des Energieverbraucherverbandes hat der Internetanbieter weder auf Mails reagiert noch auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt.
    Ich werde entspannt abwarten. Von 62 € kann ich gut mit meiner Frau essen gehen.

    Bitte hier alle Kontakt halten !

    Vorsorglich für alle Fälle:
    Wer kennt einen guten Internet erfahrenen Anwalt, der uns im Fall der Fälle vertreten könnte?
    Ein Fall scheint dem anderen zu gleichen.

  33. Jörg Thöne sagt:

    Hat den jemand schon eine Anzeige gemacht?

  34. S.B. sagt:

    Das ist eine wirklich interessante Entwicklung und diese Plattform hilft vielen. Meine letzte Mahnungsfrist lief heute ab. Ich erwarte in dem automatisiertem System spätestens am Samstag Post wegen einer Strafanzeige seitens Unister. Werde mich melden.

  35. Hoppe sagt:

    Hallo Admin, Du hast Recht. Der Oberstaatsanwalt aus meinem Bekanntenkreis hat mir zur Anzeige geraten. Die soll ich bei der Polizei erstatten und sie wird zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die wiederum mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Frankfurt zusammenarbeitet.
    Das werde ich nun tun.
    Danke für Deine Empfehlungen.

  36. Jörg T. sagt:

    Hallo alle zusammen! mich hat es auch erwischt,bin jetzt bei der letzten Mahnung.Ich werde die 62 Euro auch nicht Bezahlen,weil die Servicepauschale sehr schwer zu erkennen war und auf Nachfrage bei priostrom kein Wechsel zu stande kam. Ich werde am Montag zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betrug stellen. Gruß Jörg!

  37. Simone sagt:

    Es ist irgendwie berhigend zu sehen, dass ich nicht als einzige auf diese Masche von Preisvergleich.de reingefallen. Ich habe den Vertrag sowohl sowohl gegenüber Preisvergleich.de als auch dem Stromanbieter sofort wiederrufen und nach der Abbuchung (ohne Einzugsermächtigung erfolgt!) mein Geld zurückgebucht. Bisher war ich mir meiner Sache eigentlich auch relativ sicher, was eine eventuelle gerichtliche Entscheidung angehen würde (falls es irgendwann soweit kommt). Das gesetzlich zugesicherte Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen ist in den §312 und 355 BGB klar geregelt. Aus welchen Gründen sollte in einem gerichtlichen Verfahren ein Richter abweichend vom Gesetz entscheiden, welches unter anderem zum Schutz der Verbraucher vor eben solcher Abzocke existiert? Hätte die Preisvergleich.de gmbH nicht außerdem auf das Rücktrittsrecht in Ihren AGBs oder anderweitig bei Vertragsabschluss hinweisen müssen? Ich habe trotz intensiver Suche keinen solchen Hinweis finden können.
    Meiner Meinung nach macht sich genau genommen die Preisvergleich.ge GmbH strafbar, da Sie ohne Einzugsermächtigung Geld von Konten geprellter Verbraucher abbucht.
    Ich werde nun der Dinge abwarten, die noch kommen und bin gespannt, wie weit diese Firma es noch treibt, ob Sie wirklich das Risiko eingehen wird vor Gericht zu ziehen…

  38. endanile sagt:

    Hallo Anke,
    bzgl. deiner Anfrage zum Prozesskostenrisiko – google doch mal; unter einer Anfrage etwa wie “Prozesskostenrisiko berechnen” erhältst Du gute Angebote zum Überblick verschaffen: http://www.annotext.de/lw_resource/datapool/Juristische%20Tools/ProzessK_Risiko/PROZESSK.HTML

  39. Hoppe sagt:

    Admin trotzdem Danke. Finde ich gut wie Du dich einsetzt!
    Manchmal kann man mit einer “Feder” mehr erreichen als viele Juristen.
    Habe heute mit einem mir bekannten Oberstaatsanwalt gesprochen. Er will mein Gespräch mit dem Verbraucherschutz NRW in der übernächsten Woche abwarten und dann entscheiden ob ermittelt wird.

    Admin: Sowas läuft nur über Frankfurt – alles andere ist Zeitverschwendung. Dein Staatsanwalt macht da gar nix. Kuckst du: Thema Schwerpunktstaatsanwaltschaft

  40. Anke sagt:

    Das ist ja der Hammer;
    bin auch auf die Masche gerade reingefallen! Muss morgen gleich bei meiner Bank anrufen und die Abbuchung von Discounter-Strom stornieren.

    Aber das kommt immer wieder im Internet vor, da man die Intriegen nicht einsehen kann.

    Laut meinem Anwalt ist es Betrug!

    Am Besten das Geld zurück buchen und nicht mehr zahlen!

  41. Hoppe sagt:

    Admin, Du bist doch Jurist o.ä.
    wie hoch ist das Prozessrisiko und welche Kosten können entstehen?
    Habe bisher noch nie einen Anwalt benötigt und auch noch keinen Prozess geführt.

    Admin: ich bin kein Jurist, nur Journalist, langsam aber sicher Experte, das schon, aber kein Jurist. Daher darf ich zu sowas keine Auskünfte geben. Vielleicht kommt mal Info aus der Gruppe??

  42. Hoppe sagt:

    Bin nun auch bei der “Letzten Mahnung”.
    Habe der Forderung und der Mahnung nochmals widersprochen und eine Zahlung abgelehnt.
    Eine weitere Korrespondenz wird es auch nicht geben.
    Sollte ein Mahnbescheid bei mir eintreffen, werde ich die Staatsanwaltschaft einschalten.
    Die wird ermitteln, ob es sich um betrügerische Machenschaften handelt.

  43. S.B. sagt:

    Ich gehöre ebenfalls zu den Betroffenen. mein Status: Letzte Mahnung seitens Unister. Soll 62 € zahlen (Service-Pauschale, Mahngebühr). Unverschämt, kein Name, keine Telefonnummern und ignorieren Mails sowie Briefe. Dubios, unseriös und mehr als fraglich. Andere Poratle wie Reisen.de und Fluege.de gehören auch zu Unister. Hat jemand schon den letzten Schritt hinter sich, also ein Urteil des Gerichts ? Positiver oder negativer Art ? Wäre hilfreich für alle Betroffenen, um ggf. dies als Referenz nehmen zu können.

  44. Hans-Peter W. sagt:

    Hallo Admin
    Abzocke ist für mich:
    auf betrügerische Art jemanden um sein Geld bringen.
    Gruß
    Hans-Peter W.

    Admin: Da fängt’s doch schon an: laut Gesetz ist Betrug ganz klar geregelt und es sind schon einige Gerichte daran gescheitert, Abzockern eben diesen Betrug nachzuweisen. Abzocke ist eigentlich was ganz anderes, und dafür gibt es noch keine Gesetze – da liegt das Problem. Ob du das Betrug nennst oder nicht, das tut zur Klärung nichts zur Sache. Das ist persönliche Meinung und die zählt vor Gericht nicht.

  45. Jan. K.. sagt:

    Mir ist das genauso passiert, die erste Mahnung ist angekommen 49 Euro plus 8 Euro Rücklastschriftgebühr.

    Ich habe ein Brief erfasst (noch nicht abgeschickt), am Freitag habe ich ein Termin bei meinem Anwalt,den Brief schaut er sich an…..

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Zu Ihrer Rechnung vom XXXXXXXX stelle ich fest:

    Ich bin zufällig auf Ihr Verbrauchsportal gegangen um die Stromtarife zu Vergleichen und war mir Ihren verbundenen Kosten nicht bewusst.
    Auf Ihrer Seite war unzureichende Preisinformation vorhanden, der Preis war nicht eindeutig zu sehen (war extra versteckt).
    Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine Kostenpflichtige. Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Wiederrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch.

    Aus genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten, die Verbraucherzentrale hat mir davon abgeraten.

    Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan. K.

    Admin: Ok so, aber ein schlichtes “Ich habe keinen Vertrag mit Ihnen” hätte auch gereicht, denn die werden die Massen an Widersprüchen wohl keiner inhaltlichen und juristischen Prüfung unterziehen können. Den Rest: “Man sieht sich vor Gericht!”

  46. Dimitri G. sagt:

    habe diese woche die letzte mahnung bekommen, habe schon dreimal schriftlich widersprochen. langsam nervt es wirklich. jetzt sind es schon 62 euro geworden die man überweisen soll. bin mal gespannt wie es weitergeht, die frist läuft am 25.02 aus. falls jemand einen kommentar nach dieser first hat, unbedingt preisgeben.

    Admin: Da kannst du 100 Mal widersprechen, meinst du es geht darum, wie OFT du widersprichst? Einmal reicht, dann kann kein Inkasso mehr berechnet werden und du kannst in Ruhe auf den Mahnbescheid warten.

  47. Christoph sagt:

    Gleiches Problem, habe Auftrag des Anbieterwechsels sofort storniert und Einzugsermächtigung widerrufen, trotzdem Abbuchung und nach Rückbuchung Zahlungsaufforderung 49€ Gebühr und 8€ Rückbuchungsgebühr, habe erneut widersprochen…

  48. Manfred sagt:

    Ich weiß jetzt nicht was das soll, ich kenne eine ganze Menge, die haben Post von Inkassofirmen erhalten von Internetabzockern in Auftrag gegeben. Und bitte genau lesen ich habe den Betrag NOCH NICHT zurückgeholt, schließlich habe ich 6 Wochen Zeit um mir das Geld zurück zuholen.Und ein wirrer Diskussionsbeitrag ist das auch nicht gewesen, was für eine überhebliche Art, aber solche kommentare liegen von so einem Admin ja an der Tagesordnung, sollte wirklich nicht sein.

    Mit freundlichen Grüßen an denen die auch reingefallen sind

    Manfred

    Admin: Hier geht’s doch nicht ums reinfallen! Hier geht’s darum, dass sich einer Geld von deinem Konto holt und du dir das nicht zurückholst weil du nicht weißt, ob die dann ein Inkasso lostreten. Ziemlich exakt so hast du’s gesagt. An mein Konto geht nur meine Frau und ich – sonst keiner. Und wenn da einer drangeht ohne dass ich das will werd ich fuchsteufelswild – auch wenn er mir einen Inkassobrief schickt. Und hör mir auf von “so einem Admin zu reden” – wenn dir das hier nicht passt dann diskutier halt woanders! ich bin diese Diskusssionen über würde wäre sollte eigentlich auch leid und darüber ob man sich das Geld lieber sofort oder vorsichtshalber erst in 5 Wochen zürückholt, darüber diskutier ich nicht mehr.

  49. Merchant20011 sagt:

    Also ich habe das eben mal ausprobiert mit dem Wechsel bei preisvergleich.de. Füür mich ist da an KEINEM ZEITPUNKT ersichtlich, dass das plötzlich Geld kostet. Ich meine: Die machen Werbung mit kostenloser Anbietervergleich und wenn man den Anbietervergleich zu Ende macht kriegt man ‘ne Rechnung über 49 Euro. Dabei könnte man den Anbieter auch selbst anrufen. Oft gibt es da bei Online-Buchung noch mal Rabatte. preisvergleich.de macht überall Werbung mit dem “Kostenlosen Anbietervergleich”, selbst auf der Homepage der Unister GmbH. Und dann sowas… Unfassbar. Zumal die garantiert noch mal mindestens die doppelte oder dreifache Summe vom Anbieter bekommen für die Vermittlung. Aber die kriegen den Hals nicht voll…

  50. Manfred sagt:

    Hallo alle zusammen,

    mir ist das auch passiert, ich habe es schriftlich per Mail widerrufen. Sie haben mir zurückgeschrieben das die Servicepauschale in jedem Fall fällig wird. Da frage ich mich was es denn mit dem Widerrufsrecht auf sich hat. Schön das der Verbraucherschutz nicht gesetzlich gegen solche Betreiber vorgeht. Für eine Sammelklage würde ich auch sein. Noch habe ich den Betrag nicht zurückgeholt, wegen den Inkassofirmen, falls die welche beauftragen, hat jemand schon Inkassobescheide bekommen??? Dann bitte posten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred

    Admin: Manfred, nimm’s mir bitte nicht übel, aber was ist das für ein wirrer Diskussionsbeitrag? Du holst das Geld nicht zurück, weil du befürchtest, dass dann ein Inkasso kommt? Sowas hab ich in 5000 Diskussionsbeiträgen noch nicht gehört – ehrlich nicht! Zum 1000 Mal: Wenn du einer Forderung fristgerecht widersprichts darf der Forderungsnehmer keine weiteren Kosten der Geldeinforderungen geltend machen. Er kann dir maximal einen Mahnbescheid schicken, dem du widerspricht, und dann einen Prozess beginnen. Das kostet ihn mindestens 150 Euro bei unklarem Ausgang des Verfahrens. Ob der Anbieter das Risiko eines Totalverlustet eingehen bleibt halt offen. Das Leben ist kein Ponyhof…..Ach ja: Sammelklagen gibt es nicht. Einer muss anfangen! Mach du’s…

  51. Hans-Peter W. sagt:

    Auch ich wurde von preisvergleich übers Ohr gehauen.
    Am 12.November 2010 habe ich den Stromwechselantrag zu 123 energie zum 01.01.2011 per Mausklick beantragt.Bei diesem Antrag stand noch nichts über eine Servicepauschale von 49,-€.Am 08.12.2010 kam dann eine Mail von Preisvergleich.de ,das mein Antrag durch einen Serverfehler nicht bearbeitet werden konnte,ich sollte den Antrag kostenlos neu stellen,zum 01.02.2011,was ich dann auch machte.Auf der Mail die ich dann von Preisvergleich.de bekam “Die einmalige Anmeldegebühr für Ihren neuen Stromanbieter in Höhe von 49,-€ wird in den nächsten Tagen von der angegebenen Kontoverbindung durch preisvergleich.de erhoben.”Daraufhin haben ich eine E-Mail an preisvergleich.de geschrieben,sie sollten sich doch einmal erklären, was das für eine Masche ist,wie hier mit Stromwechslern verfahren wird.Auf die Antwort warte ich heute noch. Halt,die Antwort habe ich heute bekommen:Wir fordern Sie daher auf, den fälligen Betrag von 57,-€ (49,00€ Servicepauschale + 8,00€ Rücklastschriftgebühr)bis zum 02.03.2011 auf folgenes Konto zu überweisen.
    Wenn das hier nicht ein Fall von Abzocke ist,wann dann.
    Freundliche Grüße
    Hans-Peter W.

    Admin: Definier doch mal Abzocke, das ist kein Strafbestand

  52. Manfred sagt:

    Auch ich bin auf die 49€ hereingefallen. Mir ist die Servicegebühr erst aufgefallen, als ich am 16.1.11 die Bestätigung zum Stromanbieterwechsel von strom@preisvergleich.de erhalten habe.Zwei Tage später waren die 49€ schon abgebucht, ohne daß der Vertrag mit Flex-Strom verbindlich war. Ich habe dann auf der Startseite nach der Servicegebühr gesucht und nicht gefunden.Am 26.1.11 habe ich dann die Vertragsabsichtserklärung mit Flex-Strom widerrufen und Preisvergleich.de aufgefordert mir die schon abgebuchten 49€ zurück zuerstatten. Ist natürlich nicht passiert. Dann habe ich meine Bank angewiesen, das Geld zurückzuholen.Nun habe ich am 16.2.11 eine e-mail von Forderungsmanagement preivergleich.de erhalten, worin ich aufgefordert werde, die Servicepauschale + 8€ Rücklastschriftgebühr zu bezahlen. Habe ich natürlich abgelehnt, da ich die vom Gesetzgeber vorgegebene Widerspruchsfrist von 14 Tagen eingehalten habe. Habe meinen alten Stromanbieter behalten, trotz 120€ Mehrkosten.

  53. Pingback: preisvergleich.de
  54. Hedidi sagt:

    Habe mit Preisvergleich.de (Unister GmbH) exakt die gleiche Erfahrung wie die vorstehenden Forumbenutzer gemacht. Der Gebührenhinweis, der gut versteckt erst vor absenden des Antrags erfolgt, wurde auch von mir übersehen. Nachdem ich meinen Fehler bemerkte habe ich noch Innerhalb von 24 St. per E-Mail dem Service zum Stromanbieterwechsel und dem Lasteinzug widersprochen. Der Lasteinzug der Service-Pauschale kam trotzdem. Meine Rückforderung wurde mit der 1. Mahnung plus Rücklastgebühr von 8,- € und zuzüglich Mahngebühr beantwortet. Auf mein darauf folgendes Einschreiben mit der Widerspruchsbegründung erhielt ich jetzt die 2. Mahnung plus der anfallenden Gebühren. Da ich nicht alleine hereingefallen bin, wie vorstehend zu lesen ist, möchte ich fragen ob man nicht gemeinsam gegen diese üblen Machenschaften vorgehen kann?. Ich würde mich sofort beteiligen.

    Admin: Was willst du machen? Einen Protestmarsch? Also: Das einzige was zieht ist das einer die Sache durchzieht bis zum Prozess. Der geht entweder verloren oder nicht. Einschreiben mit Widerspruchsbegründung? Wozu? Deine Mail hätte längst gereicht. Ihr macht euch alle verrückt. Widersprechen und dann wirklich warten ob es nächstes Jahr zum Prozess kommt . Diese ganzen brieffreundschaften bringen NICHTS!

  55. Hoppe sagt:

    Zwischenzeitlich habe ich einen Termin beim Verbraucherschutz NRW.
    Möchte nicht wissen wieviele aus Angst und Bequemlichkeit schon bezahlt haben?
    Solchen ominösen “Unternehmen” gehört schnellstens das Handwerk gelegt.

  56. Hoppe sagt:

    Seit 11 Monaten habe ich einen Stromlieferungsvertrag mit einem neuen Anbieter. Als im Dezember seitens dieses Anbieters eine Sonderaktion angeboten wurde, habe ich über Internet angefragt, ob das auch für Bestandskunden gelte.
    Eine Antwort habe ich nicht bekommen, aber eine Rechnungsstellung über 49,-€ seitens Preisvergleich.de Unister mit der Begründung, man habe erfolgreich eine Vermittlung zu meinen Stromlieferanten (bei dem ich zu diesem Zeitpunkt schon 9 Monate Bezieher war) hergestellt.
    Ich habe dem widersprochen und auch der ersten Mahnung.
    Ich frage mich, wofür haben wir ein Bundesamt für Verbraucherschutz das solche Machenschaften unterbinden sollte.
    Überlege, ob ich nicht die Staatsanwaltschaft einschalten werde.

  57. Damolko sagt:

    Und ich dachte schon ich sei alleine….

    Habe auch eine Mahnung von Preisvergleich.de erhalten…. Wollte den Stromanbieter wechseln (rwe –> Flexstrom) Bin jedoch innerhalb von einer Woche vom Vertrag zurück getreten.

    Immer wieder hat eine Frau von Preisvergleich.de bei mir zu Hause angerufen und gefragt, ob es denn nun zum Vertrag gekommen sei. Ich verneinte dies natürlich.
    Sie rief daraufhin jeden Tag an! Mehrfach! Es grenzte schon an Telefonterror! Habe sie dann etwas ausdrücklicher ( Wink ) darauf hingewiesen, das es nicht zum Vertrag gekommen sei. 2 Tage später wurden knapp 50€ von meinem Konto abgebucht, welche ich natürlich zurück gehen liess…

    Ich hatte es schriftlich von der Firma Flexstrom, dass ich wegen des nicht zustande gekommenen Vertrages natürlich auch meine Gebühren erstattet bekommen würde, aber:
    Pustekuchen…. Unister mahnt nun das Geld an und zwar mit saftigen Zusatzgebühren von 8 €!

    Meiner Meinung nach fallen die Gebühren doch nur bei Abschluss an oder nicht? Zumindest wurde mir dieser Eindruck vermittelt…

    Unverschämt das solche Leute scheinbar immer mit so etwas durchkommen!

    Werde auch nicht zahlen und warten…

  58. Matthias K. sagt:

    Hallo, ich habe mit preisvergleich.de das gleiche erlebt. Ich habe die ganze Angelegenheit, schon nach der ersten Mahnung (Lastschriftrückgabe + 8 €uro Rücklastschriftgebühr) meinem Anwalt übergeben. Heute kam die letze Mahnung ins Haus geflattert, jetzt sind schon 62,- €uro fällig !!
    Ich sehe dem Ganzen getrost entgegen.

    Im übrigen ist der ganze Vertrag mit der Unister GmbH eine arglistische Täuschung, dieses ergibt sich auch aus folgendem:

    Da der Abschluss des Vertrag schon zu einem Viel früheren Zeitpunkt und vor dem Einsehen der AGBs erfolgte, ist somit eine Berufung auf die AGBs nicht wirksam.

    Lasst euch nicht von diesen Abzockern nicht irritieren. Ihr könnt auch eine Anzeige wegen arglistischer Täuschung vornehmen und eine Strafanzeige gegen Unilister stellen.

    Gruss
    Matthias K.

  59. Samuel S sagt:

    Auch mir ist es Ende Dez.2010 genauso ergangen.
    Diese unsauberen Praktiken von Unister GmbH. gehören verboten !!!
    Es ist doch gesetzlich festgelegt, daß für den Stromanbieterwechsel in Deutschland keinerlei Gebühren erhoben werden dürfen !

    Ich wurde sogar bei einer telefonischen Beschwerde von Preisvergleich.de gefragt, wieviel ich gegenüber meinem alten Anbieter gespart hätte.
    Daraufhin sagte der Mann von der Hotline: ich könnte die 49,- doch locker überweisen, schließlich müßte preisvergleich ja auch leben. Wenn sie das so offensichtlich reinschreiben würden, würde ja niemand mehr den Preisvergleich machen.

    Da auf meinem Kontoausdruck Gebühr f ü r den Stromanbieterwechsel 49,- stand, habe ich den Betrag umgehend rückbuchen lassen,
    und das Konto für künftige Buchungen von Unister GmbH gesperrt.

    Bin sehr gespannt, wie die Jungs weitermachen – Geld jedenfalls – kriegen die von mir keins mehr !!

  60. Dieter F. sagt:

    Hallo an die Interessenten, die ihren Stromanbieter über “preisvergleich.de” gewechselt haben bzw. wechseln wollten.

    Ich habe nun, nachdem es zu spät ist, mit viel Aufmerksamkeit über die anderen Opfer gelesen, zu denen nun leider auch meine Schwiegermutter gehört…

    Die gleiche Email…49,– plus 8,– EURO usw. usw. zahlbar bis 21. Feb….

    Ich empfinde es als Frechheit, dass der Unister GmbH solche Geschäftsgebaren, sprich Abzockmenthoden, ohne Strafe erlaubt bzw. vom Gesetzgeber offensichtlich toleriert werden und nicht zur Rechenschaft gezogen werden!!!

    49,– EURO auf die Schnelle zu verdienen, davon träumt so mancher…

    Erst im letzten Schritt des neuen Versorgers für Strom, bevor der Antrag abgeschickt wird, taucht der Geldbetrag der tollen Serviceleistung in Höhe von 49,– EURO auf, dann auch noch als „wichtiger Hinweis“ getarnt in die Einverständniserklärung der AGB des Stromanbieters integriert.
    „Ich habe die ABG des Versorgers und die wichtigen Hinweise gelesen und erkläre mich damit einverstanden.“

    Das ist meiner Meinung mehr als eine Abzocke und somit vollkommen unseriös.

    Wer kann dieser tollen GmbH das Handwerk legen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter F.

  61. Friedhelm P. sagt:

    Zur Info an die anderen Betroffenen:
    habe heute die “letzte Mahnung” erhalten, mittlerweile 62,00 €.
    Ich habe schon längst schriftlich widersprochen und warte ab, wie es weiter geht. Ich werde euch weiterhin auf dem laufenden halten.

  62. kikicu sagt:

    Auch ich bin im Dezember 2010 in die Falle gestolpert.Auf der Preisvergleichsseite ist kein Hinweis auf 49€ sofort erkennbar und so habe ich den Vertrag abgeschlossen.Sofort nach der Bestätigung ist mir der Betrag aber aufgefallen und ich habe umgehend per Einschreiben storniert.Das ganze an einem Sonntag innerhalb von ein paar Stunden.Kann also gar nichts passiert sein und ist auch innerhalb des widerrufs.
    Die 49 € wurden trotzdem abgerufen, ich habe sie zurückgeholt und jetzt ein Schreiben erhalten wie viele andere: 49 € + 8 € Rücklastgebühr.Ich gehe vor wie Eintrag Nr. 14 und sehe der Sache gelassen entgegen.
    So geht`s jedenfalls nicht!!

  63. Elekritisiert in Berlin sagt:

    Ich bin auch auf die 49,- Euro hereingefallen. Habe die erste Mahnung, nachdem ich den Betrag habe zurückbuchen lassen, erhalten. Ich habe preisvergleich.de/Unister GmbH geschrieben, dass sie keine weiteren Mahnungen schicken sollen und dass ich nicht bezahlen werde, außer ein Gericht verurteilte mich dazu. Dadurch können sie den Streitwert nicht höher treiben. Ich habe alles dokumentiert und werde im Fall einer Klage all meine Kosten inklusive Stundensatz für die notwendigen Dokumentationen und Einschreiben geltend machen. Wehrt Euch!

    Admin: Sehr gut, absolut richtig und vor allem fair gehandelt. Wer weiß, ob sie nicht vielleicht doch Recht haben? Sowas muss ein Gericht entscheiden und sollte nicht davon abhängig sein, ob jemand gute Nerven hat oder aus sonstwelchen Gründen zahlt, obwohl er eigentlich nicht müsste. Durch den Widerspruch erspart man sich das Mahn- und Inkassotheater und kann den Kosten eriner Verhandlung eigentlich beruhigt entgegen sehen

  64. Michael J. sagt:

    Trotzdem ich sehr vorsichtig mit den Daten im Internet bin ist mir dieser Fauxpas auch passiert. Ich werde diese 49,-€ auf keinen Fall bezahlen. Der Preis für diese “Serviceleistung” war sehr gut in den Preisen des Stromanbieters versteckt und das natürlich nicht ohne Absicht. Das verhält sich so wie bei allen anderen Abzockerseiten. Ist der Preis für eine Leistung so versteckt, dass es für den Kunden nicht klar ersichtlich ist, kann man von offenem Betrug sprechen. Das wird jeder Richter in Deutschland genauso sehen. Ich habe den Betrag zurück gebucht und werde abwarten was nun kommt. Bei einem Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen und dann werden wir sehen ob preisvergleich.de die offene Konfrontation sucht. Ich glaube die Wissen sehr gut, dass ihre Chancen da schlecht stehen und spekulieren natürlich darauf, dass die Leute bei Mahnbescheiden Angst bekommen. Doch das braucht keiner. Ein Mahnbescheid ist kein Richterspruch sondern dem kann ganz entspannt widersprochen werden, ohne das was passiert.

    Mit diesem Holger der hier postet braucht ihr doch gar nicht zu diskutieren, der ist doch offensichtlich bei preisvergleich.de angestellt.

    Also, weiter durchhalten und jedem davon erzählen! Auf keinen Fall zahlen. Wenn wir uns da einig sind kann nichts passieren. Notfalls gehen wir zusammen vor Gericht.

    Gruß
    Michael

  65. Friedhelm P. sagt:

    Kommentar zu 9. Holger vom 02.02.11

    So ein Schmarrn!
    Außerdem gab es die Ausweisung der Gebühr auf der Vergleichsseite am 08.12.10 noch nicht (habe Ausdrucke und Screen Prints). Sie ist erst “heimlich, still und leise” später, wahrscheinlich nach den ersten Protesten und Widersprüchen eingefügt worden.
    Wie nennst du das denn? Auch “Top Service-tel.kostenlose Beratung”?

  66. eisbaerenotto sagt:

    Ich habe heute die erste schriftliche Mahnung erhalten.Ich werde jetzt aufgefordert,die 57 Euro bis zum 14.02. zu überweisen.was soll ich jetzt machen?

    Admin: Widersprechen und auf einen Mahnbescheid warten. Dann müssen die gegen dich klagen. Hat natürlich das Risiko, dass du verlierst. Wie hoch die Chancen sind weiß man nie.

  67. Holger sagt:

    Wo beginnt Abzocke und was ist Abzocke?
    Abzocke ist nicht wenn alles was ich an Informationen brauche lesen kann.Das ist der Fall bei preisvergleich.de.

    Admin: Abzocke ist für mich, wenn in welcher Form auch immer ein Angebot NICHT transparent ist und über Transparenz entscheiden die, die kucken können, nicht die die das Glas liefern.

  68. Holger sagt:

    SO,ich sag mal zu euch allen das wer lesen kann klar im vorteil ist
    Die 49,00 € stehen für Top Service-tel.kostenlose Beratung und Vermittlung zum Stromanbieter.Es ist klar ausgewiesen auf der Vergleichsseite dass 49,00€ fällig werden .Und wer wissen möchte wann das abgebucht wird hat die Möglichkeit vor Abschluß eines Internetauftrag anzurufen.Es geht wohlgemerkt um einen Serviceauftrag und nicht um einen Vertrag.Bei einen Vertrag bedarf es einer Unterschrift beider Seiten.Bei einen Auftrag lediglich um die mündliche Einwilligung.

    Admin: Und wer nicht lesen kann wird abgezockt? Da krieg ich echt ‘n Hals. Alle unter 105 IQ kriegen Internetverbot?

  69. Gottfried G. sagt:

    Habe genau das gleiche Problem,widerufen und trtzdem 49,00 € abgebucht,obwohl mir telefonisch ein widerrufsrecht eingeräumt wurde.

  70. Friedhelm P. sagt:

    Mir ist exakt dasselbe passiert. Nach Zurückholen der Abbuchung bei meiner Bank (übrigens war diese schon rechtswidrig: ich habe nie der Firma Unister bzw. preisvergleich.de die Genehmigung gegeben!)habe ich dieselbe Email bekommen wie die anderen. Habe per Email widerrufen. Gestern kam die 1. Mahnung. Werde nun nochmal schriftlich widerrufen und abwarten.

  71. Rudi Sch. sagt:

    Hallo Zusammen
    Ich habe leider das gleiche Problem.
    Habe noch am gleichen Tag Vertrag widerrufen
    (E-Mail)und zwar beim Stromanbieter und anschliessend bei preisvergleich.de
    Stromanbieter hat Widerruf akzeptiert.
    preisvergleich.de sendet E-Mal:
    Auf die Anmeldegebühr wird im Anmeldeformular
    wie auch in den Wichtigen Hinweisen der Unister Gmbh hingewiesen.
    Ich konnte in der AGB von preisvergleich.de
    keinen Hinweis auf eine Anmeldegebühr finden.
    Laut Auskunft einer Mitarbeiterin ist die Anmeldegebühr am 20.11.2010 eingeführt worden.
    1. Mahnung ist eingetroffen.Halte das ganze
    für Abzocke.Was ist zu tun? Grusse Rudi

    Admin: Hallo Rudi! Das ist eigentlich nicht die Frage. Ob du, Homer Simpson oder sonstwer das für Abzocke hält, das tut nichts zur Sache. Es geht doch um rationale Entscheidungsgrundlagen und da ist die Sacke klar: Widerrufen, auf Mahnbescheid warten, widersprechen. Diese “ist das Abzocke oder Nicht-Diskussion” bringt nichts, denn nur die Aktionen 1. Widerrufen 2. Abwarten, 3.Widersprechen basieren auf Rechtsgrundlagen. Alles andere ist Spekulation… Selbst wenn alle Welt grölend “Abzocke” schreiend hinter dir steht kommst du um diese 3 Schritte nicht herum.

  72. Therese L. sagt:

    Hallo Zusammen,

    mir ist nichts anderes passiert. Meinen Vetrag habe ich online am 31. Dez. 2010 online abgeschlossen und trotz meiner Achtsamkeit keine Gebührenfalle bemerkt. Ich gehe mit dem Internet sehr vorsichtig um, weil ich schon über viele schlechte Erfahrungen gehört habe. Ich bin da sehr misstrauisch und doch reingefallen. Sofort den Vertrag zurückgezogen und nach ca. einer Woche das Geld vom Konto zurück gebucht. Und dann kam auch – “Wir fordern Sie daher auf, den fälligen Betrag von 57,00 € (49,00 € Servicepauschale + 8,00 € Rücklastschriftgebühr) bis zum…” Leider bin ich auch nicht sicher wie ich da weiter vorgehen soll. Bitte um Ihren Rat.

  73. Dimitri G. sagt:

    Hallo, ich habe das selbe problem wie ihr. am telefon wird immer darauf hingewiesen von preisvergleich.de, dass mehrere hinweise darauf waren, was natürlich kompletter blödsinn ist. ich werde denen keinen einzigen cent überweisen, diesen abzockern. falls jemend was neues weis, einfach kommentar bitte abgegen.

  74. Mischker sagt:

    hallo zusmmen
    ich bin wohl doch nicht der einzige !
    auch ich bin auf diese masche von preisvergleich.de reingefallen.
    aber nicht nur das ich die sogenante servicepauschale in höhe von 49 Euro bezahle sonder statt die angebotenen 606,10 Euro die mir angezeigt wurden bei 3000 watt verauch, wurde mir eine mail geschickt von hitstrom 12, das ich aufeinmal 798,24 Euro im jahr zahlen soll bei monatlicher abzahlung, das nenn ich doch totale abzocke, da ist mein Ortsanbieter, RheinEnergie, ja billiger!
    kann mir jemand auskunft geben was ich sonst noch machen kann, vielen dank

  75. Christoph N. sagt:

    Ich grüße Sie,

    auch ich habe exakt den gleichen Vorgang anhängig.
    Die von preisvergleich.de erhobenen Gebühren sind im letzten Schritt des Wechselantrags versteckt und (wohl sehr bewusst) als Gebühr des Stromanbieters interpretierbar angeführt. In diesem letzten Schritt habe ich diese Gebühr auch glatt übersehen und erst in einer Bestätigungsmitteilung diese gut versteckte Gebühr als solche “enttarnt”.
    Wenige Minuten nach Abschluss des Wechselantrag-Vorgangs (an einem späten Samstag-Abend) habe ich das Ganze per E-Mail storniert.
    Die Stornierungs-E-Mail habe ich mit Anforderung einer Gelesen-Bestätigung versehen. Diese Gelesen-Bestätigung kam dann auch zweieinhalb Tage später (Dienstag Mittag), allerdings ohne jeden weiteren Kommentar.
    Zwischenzeitlich war der Betrag von 49 Euro aber bereits von meinem Konto abgebucht. Die Buchung habe ich meiner Bank umgehend zurückgegeben.
    Nun, fünfeinhalb Wochen später liegt mir das gleiche (E-Mail-) Schreiben vor, wie es im Eingangsbeitrag zitiert wurde!
    Ich werde die Sache im Zweifel an meinen Anwalt weitergeben.

  76. eisbaerenotto sagt:

    Mir ist genau das gleiche mit preisvergleich.de passiert.Auch von mir verlangen sie jetzt 57 Euro (49€+8€ Rücklastschriftgebühr).
    Wer kann mir einen Rat geben ,wie ich mich gegen diese Abzocke währen kann?

    Admin: Das scheint mir ja eine ganz “heiße” Geschichte zu sein – hatte schon eine interessante Medienanfrage deswegen gestern. Wer mag, kann mir eine Kontakttelefonnummer mailen (info@verbraucherschutz.tv), ich würde das dann an den Sender weiter geben.

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