Mozilla knüpft sich Abofallen-Betreiber vor

/ 24.05.2017 / / 60

Die Betreiber von Abo-Fallen brauchten bislang wenig Ärger zu befürchten. Sie bekamen höchstens mal eine Abmahnung von einer Verbraucherzentrale oder einzelne Kunden zahlten die Rechnung nicht. Jetzt wird es für sie ernst: Mozilla gibt sich nicht mit einer Unterlassung zufrieden, sondern möchte auch Schadensersatz. Darum hat es die Dienste vor dem Landgericht Hamburg verklagt- und einen ersten Erfolg errungen.

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Konkret ging es darum, dass mehrere Portale Verbraucher abgezockt haben, in dem sie Software von Mozilla – wie vor allem den Browser Firefox oder das E-Mail-Programm Thunderbird – zum kostenpflichtigen Download in Form einer Registrierungsgebühr für eine Mitgliedschaft von mehreren Jahren angeboten haben. Und das, obwohl Mozilla diese beliebte Software umsonst anbietet und ausdrücklich nur eine kostenlose Weitergabe erlaubt. Das Schlimmste daran war, dass die betroffenen Verbraucher sich dieser Masche gar nicht bewusst waren: Die Betreiber hatten den betreffenden Hinweis nur an versteckter Stelle aufgeführt, so dass er bei der Registrierung kaum auffiel.

In solchen Fällen brauchen die genarrten Verbraucher häufig gar nicht zu zahlen, weil es infolge der Unwirksamkeit der Klausel an dem Abschluss eines Vertrages fehlt. Darauf weisen Verbraucherzentralen immer wieder hin.

Um dem ein Ende zu bereiten, hat Mozilla sechs Betreiber von diesen Abofallen vor dem Landgericht Hamburg vor allem auf Unterlassung sowie auf Auskunft unter anderem hinsichtlich der erfolgten Registrierungen sowie der tatsächlich bezahlten Rechnungen verklagt. Diese Angaben benötigt Mozilla, um sie dann in einem zweiten Schritt auf Schadensersatz zu verklagen.

Das Landgericht Hamburg hat jetzt der dieser Klage hinsichtlich der geforderten Unterlassung und Erteilung von Auskünften mit Urteil vom 10.12.2010 stattgegeben (Az. 406 O 50/10).

Es hat darin festgestellt, dass durch diese Verbraucher bewusst in die Irre geführt und damit auch wettbewerbswidrig gehandelt haben. Deshalb besteht ein Anspruch auf Unterlassung. Die betreffenden Dienste dürfen also Firefox und Thunderbird nicht anbieten.

Der Auskunftsanspruch ergibt sich daraus, dass dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Die Betreiber hätten nämlich aufgrund der nicht durch die Lizenzbestimmungen gedeckten Weitergabe der Software – und der damit einhergehenden Verwendung der geschützten Bezeichnungen „Firefox” und „Thunderbird” – gegen das Markenrecht verstoßen. Dadurch haben sie sich gegenüber Mozilla schadensersatzpflichtig gemacht.

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Quelle: www.wbs-law.de

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Kategorien: Verbraucherschutz

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