Mahnbescheid nicht widersprochen

/ 29.04.2011 / / 3.328

“Ich habe einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen – was kann ich jetzt noch tun?” Fragen wie diese strapazieren die Geduld eines Foren-Administrators über Gebühr, denn mit einem nicht widersprochenen Mahnbescheid ist der Forderungseintreiber – egal ob Abzocke oder nicht – schon fast am Ziel. Eine Lohnpfändung oder Eigentumspfändung kann jetzt nur noch durch Zahlung der vom Amtsgericht fest gesetzten Summe entgangen werden. Auch Schufa-Einträge sind jetzt rechtlich einwandfrei und verfolgen den Nichtzahler noch eine ganze Weile. Daher unser Tipp: Ihr dürft alles vergessen, nur den Widerspruch auf den Mahnbescheid nicht.

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Dabei ist es völlig egal, ob der Gemahnte die Forderung für falsch oder richtig hält. es ist sogar egal, ob er zu hause war oder nicht. Durch den ausgebliebenen Widerspruch hat er die Forderung anerkannt. Er hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder die geforderte Summer zu zahlen oder nach Empfang des Vollstreckungsbescheides auf den Gerichtsvollzieher zu warten. Und Leute: Das ist jetzt kein Spiel mehr – der Kuckuck kommt!

In Internetforen wird immer wieder gesagt: “bei Abzocke nicht zahlen!” Aber: beim Mahnbescheid hört die Abzocke auf. Jeder nicht widersprochene Mahnbescheid bringt eine unumstößliche Zahlungspflicht mit sich. Da gibt’s kein Hampeln und kein Heulen mehr – da kommt der Gerichtsvollzieher, da gibt’s Schufa-Einträge und da wird Lohn gepfändet.

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Also: Widersprecht Mahnbescheiden, wenn ihr nicht zahlen wollt. Nach einem Widerspruch müssen Forderungen eingeklagt werden und dann entscheidet ein Gericht, ob du zahlen musst oder nicht.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
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2 Kommentare zu “Mahnbescheid nicht widersprochen”

  1. Knut sagt:

    Nach einem nicht widersprochenen Gerichtlichen Mahnbescheid kommt noch der Vollstreckungsbescheid und wird gegen den nichts gemacht, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und kann vollstrecken.

    Und in Foren wird von seriösen Mitgliedern immer geraten einem Gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen, wenn man der Ansicht ist die Forderung sei nicht berechtigt. Danach ist erst einmal der Forderungssteller dran dem Gericht zu beweisen, sollte dieser das Verfahren überhaupt fortführen, dass die Forderung zu recht besteht. Ab dann sollte sich der Betroffene aber einen Anwalt nehmen der sich insbesonders sehr gut mit den Abofallen auskennt.

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