Abzocker bestehen auf Geld für das zweite Jahr

/ 28.06.2010 / / 166

Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze & Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte für Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt: Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Belästigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Vielleicht sollte man versuchen, einen Schlusstrich unter die Sache zu ziehen.

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Wir baten Rechtsanwalt Greif um eine Stellungnahme:

“Die beschriebene Vorgehensweise ist uns bekannt. In einer Vielzahl von Rechnungen heißt es lediglich: „12-Monatszugang für …“. Anschließend wird der Preis für diesen 12-Monatszugang benannt. Aus den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Anbieter, kann entnommen werden, dass das behauptete Vertragsverhältnis angeblich für die Gesamtdauer von 24-Monaten geschlossen wurde. Die Formulierung lautet in der Regel wie folgt: „Der Vertrag wird über einen Bezugszeitraum von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.“

In Folge dessen erhalten Betroffene im zweiten Jahr eine weitere Rechnung. Die Anbieter behaupten dann unter anderem, dass mit Zahlung der ersten Rechnung, der durchaus strittige Vertrag durch den Verbraucher/Betroffenen anerkannt wurde. Allerdings bestehen auch hier Möglichkeiten, diese Argumentation zu entkräften und durch Einschaltung eines Rechtsanwalts zumindest den zweiten Jahresbeitrag zu vermeiden.

Zu beachten ist, dass die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der Verbraucher/Betroffene außergerichtliche gegen die Anbieter wie die IContent GmbH (www. outlets.de) oder die Antassia Gmbh (www.top-of-software.de) vertritt, grundsätzlich weit unter den geforderten Jahresbeiträgen dieser Anbieter liegen.”

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Greif
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Schulze & Greif
Partnerschaftsgesellschaft
Zwickauer Straße 154
09116 Chemnitz

Tel.: 0371/433111-0
Fax: 0371/433111-11

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Antassia GmbH / outlets.de

3 Kommentare zu “Abzocker bestehen auf Geld für das zweite Jahr”

  1. jörg sagt:

    moin
    so habe mich ende juni bei outlets.de angemeldet, wie so viele, und mir war nicht bewusst, dass es kostenpflichtig wird. nun habe ich mich natürlich mit falschem namen und adresse dort angemeldet, aber das ist jetzt auch nicht meine hauptsorge, denn nach sorgfälltigem recherchieren hier auf der super seite, bin ich doch etwas gelassener geworden. 😉
    meine hauptsorge besteht darin, dass ich in der firma, während der mittagspause, mich dort registriert habe und nun befürchte , dass sie durch meine IP (Firmen-IP) die adresse der firma rausbekommen(natürlich dann auch meinen sitz dort)und letztendlich dann durch die ankommenden mahnungen dort auch noch über die firma ärger bekomme, vielleicht sogar vielleicht die kündigung bekommen könnte ?!
    da besteht dann bei mir doch die frage ob ich das bezahlen sollte ?
    bin dadurch arg verunsichert und weiss jetzt nicht, ob ichs aussitzen kann, ohne mir sogen um meinen arbeitsplatz machen zu müssen?
    bitte um einen rat.

    mfg

    Admin: Die können dich nicht ermitteln…

  2. bennamien sagt:

    hallo,habe schon die zweite mahnung bekommen ,140 euro sollen es sein.was mach ich? mache mir fast in die hosen weil geld auch nicht auf den bäumen wächst,zumindest bei mir ;D

    bitte um rat die meinten auch ist die letzte außergerichtliche mahnung!

    Admin: Lass sie doch meinen? Ich kann dir nicht helfen, weil gegen Angst kein Kraut gewachsen ist – hab Mut und zahl nicht…Musst du selbst wissen.

  3. UHU sagt:

    Auch wer nicht das erste Jahr gezahlt hat wird nach 12 Monaten wieder belästigt. Mahndrohmüll ignorieren und fertig. Einen Anwalt braucht man dafür nicht.

    Admin: Nein, zum Ignoriern braucht man das nicht, aber wer Ruhe haben will wird das ohne Anwalt nicht hinbekommen. Ich bräuchte keinen, du auch nicht – aber ich kann dir sagen, dass es hier Leute gibt, die stehen schon auf der Brücke. Bevor sie springen sollten sie einen Anwalt nehmen, finden ich!

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