Einsteilige Verfügung gegen Antassia GmbH

/ 09.06.2010 / / 103

Wenn man sich wehren will dann schon richtig. Mein Respekt für eine Aktion des Stuttgarter Systemhauses Maier, das jetzt eine einstweilige Verfügung gegen die Antassia GmbH (Top-of-software.de) erreicht hat. Wer sich von dieser Firma belästigt fühlt, der kann dem Beispiel der Stuttgarter folgen und über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erreichen. Die Antassia-GmbH darf dann keine Mails mehr zusenden.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
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Ein Kommentar zu “Einsteilige Verfügung gegen Antassia GmbH”

  1. UGH sagt:

    “Wer sich von dieser Firma belästigt fühlt, der kann dem Beispiel der Stuttgarter folgen und über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erreichen. Die Antassia-GmbH darf dann keine Mails mehr zusenden.”

    Wie es in der Nutzlosnbranche üblich wechselt man den Firmennamen, den Briefkastenstandort, die Domain und nimmt eine andere Marionette als Geschäftsführer und schon hat so eine zivilrechtliche Entscheidung Null Bestand.

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