Der als Zahlungseintreiber für die Nutzlosbranchen schon in Vertretung der Gebrüder Schmidtlein bekannt gewordene Abmahnanwalt Olaf Tank hat jetzt mittels einstweiliger Verfügung eine Bank zwingen können, ihm ein Konto zu eröffnen. Die Bank hatte die Aufnahme der Geschäftsbeziehung verweigert, wie www.abzocknews.de mit Hinweis auf einen aktuellen Artikel in der Tagespresse informiert. Das Besondere an dem Fall: Hätte die Bank auf die Anfrage, ob Tank ein Konto eröffnen könne, erst gar nicht geantwortet, hätte sie ihm auch kein Konto einrichten können. Für verbraucherschutz.tv wieder mal ein Zeichen dafür, dass man im Kampf gegen die Nutzlosbranche um die Ecke denken muss und die Gesetze normalen Geschäftsverkehrs einfach nicht gelten. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
opendownload.de-Opfer doppelt erfolgreich
1. Mai 2010 / 26.01.2011 / / 284Der Berliner Anwalt Stefan Richter hat für Mandanten ein interessantes Urteil erstritten, dass nicht nur die ARAG verpflichtet, Rechtsschutz in einer Abzocke-Sache zu übernehmen – interessant ist auch, die Sprachregelung der Düsseldorfer Richter bezüglich der Nutzung des Wortes “Abzocke” und “Abzockerin”. Diese Sache spricht Bände und sollte Opfer ermutigen, ähnliche Wege zu beschreiten wie der Mandant der Berliner Kanzlei. … weiterlesen
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