Outlets: zweite Rate und Mahnbescheid

/ 28.05.2010 / / 88

Nach Meinung von Verbraucherschutz.tv steht der Anbieter outlets.de kurz vor dem Punkt, an dem kein weiterer Druck aufgebaut werden kann. Die Opfergemeinde hat sich in Tausenden von Beträgen umfassend ausgetauscht. Allerdings muss auch davon ausgegangen werden, dass Tausende von Internetsurfern vor der Drohkulisse eingeknickt sind und die erste von zwei Raten bezahlt haben.

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Hat sich dadurch eine Zahlungspflicht für die zweite Rate ergeben? Wir meinen: NEIN! Argument dafür: Wer nur aufgrund von Täuschung und Drohung einen Vertrag anerkannt hat, kann nicht gezwungen werden, diesen voll zu erüllen.

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Eine weitere Frage, die aktuell in den Foren heiß diskutiert wird: Kommt es zu Mahnbescheiden? Auch dazu ein Blick zurück: Es hat bislang noch keinen Nutzlosdienst gegeben, der wirklich großflächig mit Mahnbescheiden auf Zahlungsunwilligkeit reagiert hat. Grund: Ein Mahnbescheid treibt outlets.de in eine Kostenspirale. Jeder Mahnbescheid kostet rund 30 Euro und die Chance, dass bezahlt wird ist nicht sehr hoch, da die meisten Opfer Widerspruch einlegen werden. Solch ein Widerspruch muss dann von einem Gericht entschieden werden. Diese Verhandlungen werden alles Einzelverfahren sein. Jeder widersprochene Mahnbescheid muss einzeln verhandelt werden.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: outlets.de

3 Kommentare zu “Outlets: zweite Rate und Mahnbescheid”

  1. V.hal sagt:

    Wie ist das denn,wenn man mit denen eine Ratenzahlung vereinbart hat und eine Rate von 16 € schon bezahlt hat?Muss man dann weiter zahlen?

    Admin: Les halt das Forum, google was, das findest du schon heraus. Uns ob du musst oder nicht sagt dir nur das Amtsgericht. Niemand sonst!

  2. olaf sagt:

    Hi @all

    Meine Freundin hat ende mai auch eine Zahlungserinnerung von Outlets erhalten. Wir haben im vollen Umfang widersprochen. “Letzte Mahnung” folgte gestern, ohne Bezug auf unser Schreiben von ende Mai. Wir haben uns dazu entschlossen nun nicht mehr zu antworten, ist verschwendete Zeit. Erst beim Mahnbescheid lohnt es sich aktiv zu werden.

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