GOMOPA und das virtuelle Hausrecht

/ 21.04.2011 / / 163

In einer mir vorliegenden Mail hat das Portal “Gomopa” einem Kunden gegenüber ein “virtuelles Hausverbot” verhängt und ist dabei wohl etwas über’s Ziel hinaus geschossen. Ich denke, selbst so ein mächtiger Zeitgenosse wie Gomopa kann niemandem verbieten, seine Seiten zu betreten. Allgemein versteht man unter einem “Virtuellen Hausverbot” ein Hausverbot im Internet, hier im Besonderen das Verbot der Teilnahme an Chats, Internetforen, virtuellen Gästebüchern und ähnlichem.

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Und als Beweis dafür, dass sich deutsche Gerichte wirklich mit jedem Blödsinn befassen hier das Aktenzeichen einer Entscheidung LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, dass solche Hausverbote nicht ausgesprochen werden dürfen.

Die Sache ging in die Berufung und man erreichte vor dem OLG Köln (Entscheidung vom 25. August 2000, Az. 19 U 2/00) zumindest eine Einigung der Partien, ohne dabei ein Urteil zu fällen und konkret auf die Rechtmäßigkeit von virtuellen Hausverboten einzugehen.

Unsere Meinung: Völliger Stuss…. Selbst Gomopa kann mir nicht verbieten, ungeschützte und unverschlüsselte Seiten zu besuchen.

Aber: Das AG München bestätigte, dass es aufgrund vertraglicher Grundlagen eine Forensperre geben dürfe (Urteil vom 25. Oktober 2006 – Az. 30 O 11973/05) . Auch ist – denke ich – das Sperren eine IP in Foren oder Gästebüchern möglich.

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Letzten Endes muss über den Strafbestand des “Hausfriedensbruches” nicht geredet werden, denn ohne ein körperlichen Eindringen ist ein Verstoß gegen das virtuelle Hausverbot nicht als Hausfriedensbruch verfolgbar.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: GOMOPA Schlagwörter:

3 Kommentare zu “GOMOPA und das virtuelle Hausrecht”

  1. Dieter Niemann sagt:

    Wenn jemand einen Inhalt einer nicht frei zugänglichen Webseite hackt soll das nicht strafbar sein? Wo leben Sie und was für eine Art von Verbrauchershutz soll das sein?

    Admin: Es geht doch darum, dass die Entwicklung des Internets die Entwicklung des Rechts schon lange überholt hat. Mit der Klärung einer solchen Rechtsfrage wäre aktuell JEDER Richter überfordert! Und ich? – ich Lebe im und mit dem Internet, seit 15 Jahren, 15 Stunden am Tag, inkl. Sa., So und Weihnachten. Ein geschützter Raum im Internet ist geschützt, nur weil der Betreiber das technisch so hinbekommt und es so will und hofft, dass es funktioniert – er ist nicht geschützt, weil er ein Recht drauf hat oder weil ein Gesetz ihm diesen Schutz gibt. bei den Gomopa-Foren ging es teilweise um um Foren, die nicht mal passwortgeschützt waren.

  2. Stenschnuppe sagt:

    Was wieder für ne wilde Disskusion. GoMoPa bietet interssierten Usern einen 30tägigen kostenlosen Einblick. Hierzu werden Anmeldungen verarbeitet und Accounts eingestellt. Support erhält man in dieser Zeit auch und das von realen Personen. Um nicht vom 100stel ins 1000stel zu kommen, entsehen hier Kosten. Es gibt User, die wollen die 30 Tage immer und immer wieder und melden sich immer und immer wieder neu an, um in den kostenlosen Genuss zu kommen. Die werden aber alle gleich wieder gelöscht, zwecks Doppel. Darum geht es und nicht um ein Verbot das Internet zu nutzen ihr Deppen

    Admin: Um was es wirklich geht kannst du kleines Licht, äh, Sternschnuppe, gar nicht ermessen.

  3. Claus M. sagt:

    gomopa ist für mich eine der wirklich guten plattformen, auch wenn sie manchmal etwas über das ziel hinausschießen. warum soll ein plattformbetreiber nicht das recht haben ein virtuelles hausverbot zu verhängen, ist doch eine ganz logische sache. in meinem wohnzimmer bestimme ich doch auch wen ich reinlasse und wen nicht. wäre interessant zu erleben wie ein eventueller rechtsstreit ausgeht, bei der masse von rechtsanwälten die gomopa umgibt bestimmt ein sehr interessanter prozess, der unter umständen das ganze net auf den kopf stellen könnte – typisch gomopa!

    cm

    Admin: Das sehe ich aber komplett anders. Niemand darf und kann sagen: “Das Internet gehört mir!” Wenn ein Hacker Gomopa knackt und Bezahlinhalte frei zugänglich macht, dann ist das NICHT strafbar und vor allem kein Hausfriedensbruch, allenfalls virtueller Mundraub. GOMOPA ist weder das Pentagon noch irgendwo auch nur in der Nähe einer Institution, die über ihre reine Existenz gesonderte Behandlung verdient. Wenn einer GOMOPA knackt oder sich Zugang verschafft ohne dass er das darf, dann ist das nichts anderes als wenn einer in Twitter lügt. Wenn Gomopa das Hausfriedensbruch nennt, dann schaffen sie eine Pseudo-Rechtssituation und Recht schaffen und schützen steht denen nicht zu. GOMOPA wäre gern in dieser Situation. Der unsägliche “Schutz-Button” von denen (GOMOPA protected) ist so ein typisches Beispiel. Die tun so, als könnten sie jemanden schützen und meinen, sie könnten das Internet diesbezüglich gezielt steuern – völliger Bullshit.

    Das Internet ist frei, und du findest es gut, dass GOMOPA es auf den Kopf stellen könnte? Soviel Macht hat niemand und wird niemand haben außer der Community selbst. Das Internet ist wie es ist, weil Milliarden von Usern es so gestaltet haben.

    Ich will und kann mich mit denen nicht anlegen, aber ich stelle mich auf jede Straße dieser Welt mit einem Schild “Das Internet ist frei” und kein GOMOPA hält mich davon ab. Und mit verlaub: Dein Wohnzimmer hat aber auch gar nichts mit dem Internet zu tun und das Internet ist auch weit entfernt davon, GOMOPAs Wohnzimmer zu sein.

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