Nach drei Jahren verbraucherschutz.tv kennen wir die Fragen der Opfer genau. Wir wollen an dieser Stelle einen Frage-und-Antwort-Katalog erstellen, an dem sich Opfer und Anwälte gleichermaßen beteiligen können. Opfer können Ihre Frage stellen, versierte Anwälte können diese Frage beantworten. Zum Auftakt haben wir die gängigsten Fragen eingestellt. Interessierte Rechtsanwälte sind herzlich ein zur Mithilfe eingeladen und können ihre kompletten Kontaktdaten hinterlassen.
21 Kommentare zu “Abgezockt? Anwälte beantworten Fragen…”
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Hallo!
Ich habe folgendes Problem!
Am 20.11.2010 habe ich LEIDER auch einen solchen Vertrag mit der xxxxxx (Name der Redaktion bekannt und tut hier erstmal nichts zur Sache) abgeschlossen! Nach nur 2 Tagen …also am 22.11.2010 habe ich diesen schriftlich widerrufen!
Nun kommt eine Vertragsbestätigung der Firma mit der Erklärung auf Ihrem Originalvertrag würde das Datum 02.11.2010 stehen und somit wäre meine Widerrufsfrist bereits abgelaufen!!!
Obwohl ich bereits telefonisch erklärt habe, daß ich am 02.11.2010 garnicht in Deutschland, sondern in einem Urlaub in der Türkei war (ich habe sogar die Flugunterlagen gefaxt) und daher zu diesem Datum garnichts unterschrieben haben kann,bleiben die stur und bleiben bei der Behauptung, daß ich am 02.11.2010 den Vertrag abgeschlossen habe!!!
Was kann ich tun???
Admin: Lass es auf einen Prozess ankommen udn warte auf den Mahnbescheid. Dem dann widersprechen. Mit deinen Urlaubsunterlagen solltest du gute Chancen haben, nicht zur Zahlung verurteilt zu werden. Das wissen die auch und werden keine Klage riskieren.
Lieber Verbraucherschutz,
ich habe nun folgendes Problem: Letzten Monat habe ich bei der Internetseite
http://www.darkromantic-xxxx eine Corsage um 20 Euro erstanden. Den Betrag für die Wahre habe ich per Internet überwiesen. Als ich die Wahre erhalten habe, musste ich feststellen, dass sie mir nicht passt und habe sie umgehend innerhalb der vorgegeben Frist an die Firma zurückgeschickt. Vorher hatte ich noch Emails an diese geschickt, wie ich weiter vorgehen sollte, aber es kam keine Antwort. Also verschickte ich die Wahre zurück an die Adresse per Einschreiben und legte dazu einen Brief bei in dem ich um die Rückerstattung der Kosten und einer Bestätigung der erhaltenen Wahre bat. Nun warte ich seit 3 Wochen auf eine Mail oder einen Brief oder wenigstens den Betrag, den ich gezahlt habe.
Ich habe zudem noch 2 Mails geschrieben, die beide unbeantwortet blieben. In der letzten Mail habe ich damit gedroht zum Verbraucherschutz zu gehen. Und nun schreibe ich ihnen, da ich nicht weiß was ich nun weiter unternehmen soll.
Es wäre schön, wenn sie mir antworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Jeanette Römer.
Admin: hallo Jeanette, das ist hier nur ein Forum, entweder kommt Hilfe von anderen Betroffenen oder nicht. Hilfe kommst du bei den Verbraucherzentralen oder bei Anwälten, die sich damit auskennen. Tut mir leid!
“Was kann ich tun, wenn ich vor Gericht verliere – was muss ich dann zahlen?”
“Was kostet eine Beratung beim Anwalt?”
“Ich kann mir keinen Anwalt leisten – sollte ich nicht besser bezahlen?”
“Was muss in einem nachträglichen Widerruf geschrieben stehen?”
“Die Widerrufsfrist ist vorbei, macht es Sinn noch nachträglich zu widerrufen?”
“Wenn ich mir das Angebot angeschaut hat, beendet das die Widerrufsfrist vorzeitig?”
“Muss ich per Einschreiben widerrufen?”
“Reicht eine Ich-zahle-nicht-Mail” als Widerspruch aus?”
„Ich bin privat insolvent – gefährde ich das Verfahren, wenn ich nicht zahle?“
„Können die mich bei der Schufa eintragen?“
“Alle Mails sind im SPAM-Ordner gelandet. Ich habe erst in der schriftlichen Mahnung etwas über die Forderung erfahren – muss ich Mahnungs- und Inkassogebühren bezahlen?”
„Was passiert, wenn ich einen Abzocker verklage?“
„Was passiert, wenn ich einen Abzocker anzeige?“
„Wenn ich das 1. Jahr bezahlt habe, muss ich das zweite Jahr dann auch bezahlen?“
„Jemand anderes hat sich unter meinem Namen angemeldet. Kann ich die Mahnungen ignorieren?“
„Wenn ich es auf einen Prozess ankommen lasse, wie hoch können die Kosten ausfallen?“
„Die Adresse auf dem Mahnbescheid benennt meinen minderjährigen Sohn. Muss ich den Mahnbescheid annehmen?“
„Ich bin 16 Jahre alt, meine Eltern wissen nichts von der Rechnung. Muss ich reagieren?“
„Ich habe ohne Vorankündigung eine allerletzte Mahnung bekommen. Muss ich der widersprechen?“