Betrug nicht nachzuweisen: Verfahrenseinstellung gegen Premium Content GmbH

/ 24.05.2017 / / 265

Da sieht man mal wieder, dass auch Anzeigen ab und an nichts nutzen: Über 600 Strafanzeigen hat es gegen die Premium Content GmbH gegeben, trotzdem will die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach Informationen der Offenbach Post das Betrugsverfahren einstellen, da ein konkreter Betrugsverdacht aufgrund der Kostenhinweise auf Seiten Wie my-downloads.de nicht gegegeben ist.

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ist der Meinung, dass sich daraus alles andere als eine Zahlungspflicht ergibt. Dies sieht wohl auch die Staatsanwaltschaft so und verweist darauf, dass die Zahlungspflicht in jedem einzelnen Fall zu prüfen sei. Aufgrund der aktuellen Ermittlungen konnte Sie den Vorwurf des Betruges allerdings nicht aufrecht erhalten. Daran erinnert auch verbraucherschutz.tv immer wieder: Es reicht nicht, immer wieder “Betrüger” zu rufen und wahllos Anzeigen zu erstatten. Betrug ist ein Strafbestand, der in allen Einzelheiten rechtlich begründet sein muss – Betrug kann man Abzockern in den allermeisten Fällen nicht nachweisen und für “Abzocke” gibt es noch kein Gesetz. Hier liegt die eigentliche Problematik, dass der Gesetzgeber für die Vergehen der Abzocker überhaupt keinen Strafrahmen hat.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

3 Kommentare zu “Betrug nicht nachzuweisen: Verfahrenseinstellung gegen Premium Content GmbH”

  1. Donners sagt:

    Die Presse, Offenbach-Post, hat berichtet.
    Die Spende ist zwar angenommen aber es wird Mitte August darüber beraten ob diese zurückgegeben werden soll.
    http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=10618

  2. Donners sagt:

    >> Telefonnummer dort die Lokalredaktion hat

    Schon geschehen.
    Auch schon die ersten Austrittsankündigungen aus dem Förderverein Schule an den Linden in Rödermark/Urberach wenn der Betrag von 5000,00 Euro angenommen wurde.

  3. Donners sagt:

    Wenn Ihr das folgende gelesen habt und der Artikel von ad-hoc-news ist richtig, dann fehlen einem die Worte.

    ……..Mit EUR 5.000,00 die zweckgebunden für Hard- und Software eingesetzt werden sollen, unterstützt die Premium Content GmbH den Verein zur Förderung der Schule an den Linden e.V. in Rödermark. Unter My-Downloads.de stellt die Premium Content GmbH redaktionell aufbereitete Inhalte und sorgfältig recherchierte Informationen …….

    Einfach mal den Artikel unter
    http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=10385
    lesen.

    Schöne Grüße aus Rödermark 🙁

    Admin: Jo und wenn ich dann immer wieder sagen, denen können man mit Mitteln der Rechtstaatlichkeit und Logik beikommen nicht beikommen, dann wird mir vorgeworen, ich würde falsch beraten. Andererseits: Würde ich da wohnen und würde ich wissen, welche Telefonnummer dort die Lokalredaktion hat, dann hätte Rödermark ein echtes Skandälchen.

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