Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

outlets.de

/ 25.12.2011 / / 16.524

Aktuell:
Hl. Abend 2011: Die Deutsche Zentral Inkasso überzieht dass Land wieder mit Mahnung für outlets.de

Kurz vor Ostern 2011: Wieder werden kurz vor Feiertagen Mahnungen versendet. Die Reaktion der Opfergemeinde ist aber verhalten. Die Falle scheint auszulaufen. Wäre ja auch albern noch mehr Mahnungen zu versenden.

Anfang Februar 2011: Es werden offensichtlich wieder Mahnungen verschickt.

Am 3. Advent 2010 hat die Icontent GmbH eine neue Mahnungswelle per Brief gestartet und dieser “letzten vorgerichtlichen Mahnung” mit der Kopie des Wittener Urteils Nachdruck verliehen. Es scheint wieder zu funktionieren, denn Tausende von verzweifelten Opfern belagern die einschlägigen Verbraucherschutz-Foren mit der “Was soll ich bloß tun-Frage”.

Verbraucherschutz.tv rät:

Sie sind im Mahnprozess schon so weit vorangeschritten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH auch nicht viel teurer würde. Da nachwievor NICHT davon ausgegangen wird, dass die Icontent GmbH Opfer nach widersprochenem Mahnbescheid verklagt ist es aktuell der beste Tipp, eben diesen Mahnbescheid in aller Ruhe abzuwarten, ihm zu widersprechen und dann azu schauen, ob die Icontent GmbH sich so sicher ist mit ihrer Forderung, dass sie Klage erheben. Wichtig: Keine Brieffreundschaften – einmal der Grundforderung an die Icont GmbH widersprechen reicht völlig aus. Jeder weitere Kontakt spült denen nur zusätzliche Informationen zu. Wenn die keine ladungsfähige Adresse von euch haben, dann belasst es dabei!

An Kinder und Jugendliche: Ihr seid nicht geschäftsfähig, könnt solche Verträge gar nicht abgeschlossen haben. Aber was viel wichtiger ist: Ihr könnt auch gar nicht reagieren, denn Widersprüche und Kündigungen von unter 18-Jährigen sind ebenso rechtlich blödsinnig. Redet mit euren Eltern und entsorgt den Kram anschließend! Wenn überhaupt jemand verklagt wird, dann die, die über 18 sind, eine eindeutige Adresse abgeliefert und niemals widersprochen haben. Alle anderen können sich meiner Meinung mnach ganz beruhigt zurück lehnen. Wer unter falschem Namen registriert ist, sollte sich jede Kontaktaufnahme gut überlegen. Die richtige Adresse kann NICHT ermittelt werden über die IP. Falsche Namen sind KEIN Betrug, weil die Angabe falscher Daten bei vermeintlichen Gratisdiensten kein Betrug ist, sondern Schutz der Privatsphäre.

Wer die erste Rechnung schon bezahlt hat kann die Zahlung der zweiten unter “Anfechtung des Vertrags aufgrund von arglistiger Täuschung” verweigern. Und Leute: Hier wurden jetzt wirklich ALLE Fragen beantwortet. Wer immer noch jammert hat diese Zeilen einfach nicht gelesen…

1. Aktualisierung:

In eigener Sache: Hört doch endlich auf zu jammern…. die können euch gar nichts und ich kann nicht jedes mal wieder von vorne anfangen. Lest die Beiträge? Postet nur, wenn ihr was beizutragen habt. Das ist hier ein Forum, kein Jammertal. Wir wollen hier konstruktiv arbeiten und nicht in Tränen und Angst ersticken…Es werden immer wieder Fragen gestellt: Was ist besser, soll ich erst das und dann das machen? Meine Antwort darauf: Es ist egal. Ob Ihr das Geld los werdet oder nicht hängt allein davon ab, ob Ihr zahlt oder nicht. Es gibt kein “Müssen” weil es keine ordentlichen Verträge gibt zwischen denen und euch. Hier mal wieder ein interessantes Urteil

Hier der Ursprungsartikel

Aktuell mehren sich die Hinweise, dass viele Internetuser nach Besuch der Internetseite outlets.de der Meinung sind, abgezockt worden zu sein. Ich möchte an dieser Stelle hier das neue Thema “outlets.de” eröffnen. outlets.de vermittelt Besuchern das Gefühl, von vielen großen Vorteilen beim Besuch der hier gelisteten Einkaufsmöglichkeiten profitieren zu können. Um an diese Infos zu kommen muss man sich registrieren lassen. Allerdings: Mit der Registrierung schließt man ein kostenpflichtiges Abo ab. Viele tappen unbewusst in diese Kostenfalle. Das Abo kostet 12 x 8 Euro = 96 Euro – Vertragslaufzeit zwei Jahre macht 192 Euro – eine schöne Stange Geld.

weiterlesen

IT-Recht in Österreich: Preise müssen klar und deutlich angegeben werden

/ 13.10.2009 / / 161

Websites mit Preisangaben nur im klein gedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Das Handelsgericht Wien bestätigt nun die Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK). Wer im Internet kostenpflichtige Dienste anbietet, muss den Preis klar und deutlich angeben und darf ihn nicht verstecken. weiterlesen

Abzocker nutzen kindlichen Spieltrieb

/ 12.11.2009 / / 1.376

Perfide Abzocke von Kindern und Jugendlichen bei zahlreichen “Gratis-Online-Spielen” prangert die Verbraucherzentrale NRW an. Zuweilen sogar mit Promi-Unterstützung nutzen die Betreiber den kindlichen Spieltrieb aus. Auf oftmals heimlichen Wegen produzieren Kids so Rechnungen von bis zu 2000 Euro – per Handy oder Kreditkarte der Eltern. Da geht es z.B. auch oft um die Spieler des Online-Angebotes “Metin 2”

Im Internet wollte Kevin Klein (Name geändert) nur eines: “ein Meister der Kampfkunst werden und das Land vor dem dunklen Einfluss der Metinsteine schützen”. Dafür brauchte der 14-Jährige aus Dormagen nahe Düsseldorf wichtige Utensilien wie etwa einen “Tapferkeitsumhang” und eine “dritte Hand”, beides zu kaufen mit so genannten “Drachenmünzen”.

Die Münzen beschaffte sich der Schüler allerdings nicht im “kostenlosen” Fantasy-Spiel Metin2, sondern im wirklichen Leben: per SMS und Anruf über eine 0900-Nummer. 50 Drachenmünzen gibt‘s über diese Wege beispielsweise für 4,99 Euro. 154,75 Euro will der Betreiber von Metin2 nun von Kevin Kleins Eltern kassieren.

Viele Browsergames im Internet beginnen “vollkommen kostenlos”. Um jedoch im Spiel schneller voran zu kommen oder für den besonderen Kick, braucht es eine Sonderausstattung, eine Premiumversion – und die ist gegen reales Geld erhältlich.

Millionen Mitspieler, überwiegend Kinder und Jugendliche, werden permanent zum Erwerb von magischen Hufeisen oder von leistungsförderndem Futter für Tiere animiert. Das Bezahlen ist kinderleicht: Meist reicht ein Anruf oder eine SMS. Ganz Gewiefte missbrauchen die Kreditkarte der Eltern und zahlen per Internet.

“Dutzende gravierende Fälle” registriert Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Dunkelziffer ist für die Expertin “sehr hoch”, denn “nur krasse Fälle werden bekannt”. Thomas-Martin etwa kennt einen 12-Jährigen, der die elterliche Telefonrechnung auf satte 2500 Euro katapultierte.

Das Geld landet beispielsweise bei der Firma Bigpoint, die mit diversen Browsergames auf ihre Seite lockt. Mehr als 85 Millionen Nutzer daddeln nach Firmenangabe Renner wie “Dark Orbit” (Weltraum) und “Seafight” (Piraten). Und das Geschäft mit den Ungeduldigen brummt. In diesem Jahr will Bigpoint den Umsatz im dreistelligen Millionenbereich sehen. Zynisch wirkt es da, wenn Anrufer an der 1,99-Euro/Minute-Hotline mit dem Satz empfangen werden: “Du hast den richtigen Riecher für gute Geschäfte.”

Abgesehen hat es die Branche auch auf Mädchen. Diverse Rollenspiele “mit Kuschelfaktor” locken sie an die Monitore. Da ist etwa “Wauies”, ein Spiel mit Hundewelpen, die man laut Werbung “fast wie echte Hunde großziehen und natürlich auch streicheln” kann.

Stark an den Hype mit japanischen Tamagochis erinnert die Pflege von “persönlichen Haustieren” wie Hasen und Katzen im Comiclook. Wer sich nicht ständig um seinen Schützling kümmert – und folglich im Internet präsent ist -, dem droht der süße Liebling gar zu sterben.

Bisweilen trommeln selbst Prominente für die fragwürdigen Games. Das Aushängeschild für das Gratis-Spiel “Howrse” beispielsweise gibt Ludger Beerbaum. Geradezu überschwänglich lobt der vierfache Olympiasieger und “erfolgreichste deutsche Springreiter” das “denkbar einfache” Spiel, das “problemlos auch für jüngere Spieler” zu nutzen sei. “Hervorzuheben” sei obendrein, “dass die Registrierung und viele Feature kostenlos” seien.

Auch dank Beerbaums Werbe-Parforceritt versucht sich mittlerweile eine “Community von 1.110.000 Spielern” hierzulande als virtuelle Pferdezüchter. Wenn das Pixel-Pony in Gefahr gerät, spielen sich wahre Dramen ab. Sie habe kein Spielgeld mehr, sie habe bereits ihren gesamten Besitz verkauft, dennoch könne ihre Stute nicht abfohlen, beklagt Mitspielerin “Mandy” in einem Internetforum ihre Not. Andere bejammern dort den Tod ihres Lieblings.

Wer sein Pferd wiederbeleben will oder wen ein prächtiger Sattel lockt, der braucht dafür so genannte Pferdepässe. Einzelne Pässe kosten zwischen 1,20 und zwei Euro. Dabei übersehen viele gern den kleinen Hinweis: “Kaufe keine Pässe ohne Erlaubnis Deiner Eltern”. Schon drei braucht es, um die Trächtigkeit einer Stute zu beschleunigen. Posten, die später auf diversen Rechnungen auftauchen.

Damit nicht genug. Einmal im Rausch werden die Spieler vom Veranstalter auch zum Rekrutieren neuer Spieler ausgeschickt. “Ich brauche jetzt um weiter zu kommen einen Paten, sprich ich muss jemanden werben”, flehen “Wörni” und andere “Howrse”-Leidensgenossen in einschlägigen Internetforen.

Der Druck der Gratis-Spiele treibt so manche Player zu unredlichem Tun. Da wird etwa kurz Opas Handy ausgeliehen, fix eine Spielhilfe bestellt und anschließend die SMS wieder gelöscht. Tausende Eltern und Großeltern hätten bereits kleinere Beträge auf der Telefonrechnung beglichen, “ohne die Spielzüge der Kids zu durchschauen”, vermutet Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale NRW.

Solche Machenschaften im Verborgenen passen zu den Web-Spielen. Der jungen Spielschar mag es gefallen, dass das bei der Registrierung eingetragene Alter meist mit wenigen Klicks zu ändern ist. So können sich selbst Grundschüler bequem Zugang zum dunklen Treiben in den Internet-Dungeons der Älteren verschaffen.

Kinder, die sich vor Spielbeginn registrieren, müssen lediglich per Häkchen bestätigen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen “zur Kenntnis genommen” haben. In dem bis zu 17 DIN-4-Seiten langen Kleingedruckten stecken – tief verborgen – zumeist wenig aussagekräftige Hinweise über mögliche Kosten. Wer´s liest, erfährt, dass Eltern in die finanzielle Verantwortung für die Bestellungen ihrer Kinder genommen werden.

Kein Wunder daher, dass so mancher Online-Kampf der Sprösslinge derzeit seine Fortsetzung in der realen Welt findet: wenn Erziehungsberechtigte sich gegen die deftigen Euro-Forderungen der Spielbetreiber gerichtlich zur Wehr setzen. Ein Kampf mit ungewissem Ausgang. Denn Amtsgerichte, so Iwona Gromek, “urteilen bislang uneinheitlich”.

Dennoch empfiehlt die Juristin der Verbraucherzentrale NRW “nicht klein bei zu geben”. Weder Eltern noch Kinder hätten schließlich einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Weiterhin gelte: Der Inhaber eines Telefons könne nicht für sämtliche über seinen Anschluss getätigten Transaktionen verantwortlich gemacht werden. Wenn Content-Anbieter bewusst drauf verzichteten, ihre Vertragspartner und deren Bevollmächtigung zu prüfen, “haben sie auch das Risiko zu tragen”, sagt Iwona Gromek.

Eltern, die die Auseinandersetzung vor dem weltlichen Kadi nicht scheuen, empfiehlt die Verbraucherjuristin allerdings, im Besitz einer kostenpflichtigen Sonderausstattung zu sein: einer Rechtsschutzversicherung.

Vorsicht vor Umsonst-Homepages

/ 12.10.2009 / / 51

Die Masche ist so einfach wie effektiv: zig Tausende von mittelständischen Unternehmern haben entweder noch keine Homepage oder sind mit ihrem aktuellen WEB-Auftritt unzufrieden- Da kommt ein Anruf und der angebliche Marketingchef einer großen Agentur bietet eine neue Homepage zum Nulltarif an. Grund für das interessante Angebot: Man plant eine Niederlassung in der Region und benötigt dringend Referenz-Objekte. weiterlesen