Urteil gegen Katja Günther nun rechtskräftig

/ 06.10.2009 / / 452

Die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein nennt sie “Deutschlands unbeliebteste Anwältin” und berichtet aktuell über die Münchener Anwältin Katja Günther, die nun rechtskräftig zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde.

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Wir zitieren die VZ: Sie betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.

Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 7 Kommentare
Kategorien: Anwälte Schlagwörter:

7 Kommentare zu “Urteil gegen Katja Günther nun rechtskräftig”

  1. Gerd K, sagt:

    Was wollen all die Geschädigten? Ihr wisst doch, wir leben in einem Rechtsstaat, der nicht die Rechte der Bürger vertritt sondern die der Justiz, Betrügeranwälten, Abzocker, Steuerhinterzieher u.d.Gl.
    Ich selbst hatte mich an die Anwaltskammer in München gewandt, doch passiert ist nichts außer einem lapidaren Brief.
    Das Recht ist nicht auf der Seite der Betrogenen sondern auf der Seite der Betrüger.
    Und genau das ist gewollt!
    Jeder Richter weiß, dass das Richteramt seit dem 3.10.1990 nicht mehr legitim ist.
    §23 altes BGB
    Sucht mal unter einem Urteil eines Richter eine Unterschrift, Ihr werdet sie nicht finden!

    Admin: Aber dazu muss man doch erstmal wissen, wer der Betrüger und wer der Betrogene ist – Wenn die Gesetze das nicht hergeben kann der Richter auch nichts machen. Sollen Richter nach “gefühl” entscheiden. Werd’ Politiker, dann kannst du das alles ändern 😉

  2. Heinz Nilles sagt:

    hallo,
    ich bin wohl auch in eine solche Falle gestolpert, wollte zu Anfagn auch diesen Betrag 96,00 Euro überweisen. Aber man muß sich im Netz informieren, dann findet man was man will.
    Oberstes Prinzip dieser Internetabzocker Angst machen mit Drohungen..
    Daher auf keinen Fall bezahlen, jetzt hat sich nach Outled die Frau Günther gemeldet,
    ich reagier nicht. Nicht vorher vergessen
    shcirftlich den Kaufvertrag wegen arglister Täuschung anzufechten. Die Verbraucherzentralen haben hier Vorschläge.
    Bis die Tage

  3. Gernot Flieher sagt:

    Bezueglich Frau Katja Günther!
    Mein minderjähriger Sohn kriegte heute eine Mahnung auf postalischem Weg.Wegen Mitgliedsch. bei my-downloads.de.Ist das ernstzunehmen.Was mache ich in diesem Fall?

  4. Simone sagt:

    lmw….meine Anwältin musste eh schon lachen als ich ihr das erzählte mit outlet.de-jetz weiß ich warum!!!!lol

  5. L.S. sagt:

    Tja scheint nicht viel zu helfen. Sie arbeitet jetzt mit mydownload zusammen und versucht wieder Geld einzutreiben….Tja da alles per Mail kommt kann man die Schreiben wohl auch einfach ignorieren. Ich denke nur ein postalisch zugestelltes Schreiben ist rechtskräftig. Sie scheint noch nichts dazu gelernt zu haben.

  6. H.K. sagt:

    Katja Günther sowie Tomásch Franko (Franko Tomas) gehören bestraft!!!!

    Rechtsanwälte bitte bleibt dran und Staatsanwälte genauso!!!!
    Schützt uns Bürger!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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