Von wegen 50 Euro – Eurowings und die Rücklastschriftgebühr

/ 18.09.2009 / / 2.001

Wer billig fliegen will, der musste bislang nach Möglichkeit Rücklastschriften vermeiden: 50 Euro Strafe für jede geplatzte Lastschrift – Was Germanwings seinen Fluggästen zumutet, wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 40/08) verworfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung über den Markt der Billigflieger hinaus.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Das Konto wies nicht genug Deckung auf, als Germanwings die 157,42 Euro für die gebuchten Flüge per Lastschrift einzog. Die Folge: Die Bank des Kunden buchte das Geld zurück.

Für solche Rücklastschriften stellt Billigflieger Germanwings laut Kleingedrucktem stets eine saftige Rechnung aus: “50 Euro Bearbeitungspauschale”. Begründet wird die Strafe mit dem “hohen manuellen Aufwand”, den die Unterbrechung der “automatischen Prozesse” zur Folge habe.

Doch damit ist jetzt Schluss. Mehr als zwei Jahre ist die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich den Weg durch die juristischen Instanzen gegangen, nun hat abschließend der BGH die kundenfeindliche Klausel gekippt.

Die Begründung der Richter: Als “pauschalierter Schadenersatz” könne die Bearbeitungsgebühr deshalb nicht beansprucht werden, weil sie den nach “dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt”. Schadenersatz könne nämlich nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht für etwaigen eigenen Aufwand.

Als Entgelt könne die Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht verlangt werden, so die Richter, weil sie “nicht als Gegenleistung für Zusatzleistungen vereinbart ist, die die Beklagte ihrem Kunden schuldete”. Soweit Germanwings die Kunden von der Rücklastschrift benachrichtige, erfülle die Firma allenfalls eine vertragliche Nebenpflicht aus der Lastschriftabrede, “für die sie keine besondere Vergütung beanspruchen kann”.

Soweit Germanwings weitere Maßnahmen ergreife, etwa den Kunden auf eine “Watchlist” setze, damit er nach Nachholung der Zahlung doch noch mitfliegen könne, “ist dies weder vereinbart, noch ist die Bearbeitungsgebühr nach den Beförderungsbedingungen hierfür zu zahlen”.

Das Urteil des BGH ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale wichtig, weil nicht nur der Billigflieger Germanwings bei geplatzten Lastschriften kräftig kassiert. Bei Mobilfunkanbietern oder im Möbelhandel sind solche Strafgebühren ebenfalls weit verbreitet.

Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer per Lastschrift zahlt, muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Platzt die Abbuchung, hat der Kunde deshalb für anfallende Mehrkosten der Transaktion aufzukommen, welche die Bank dem Anbieter in Rechnung stellt. Und diese muss der Anbieter auf Euro und Cent nachweisen. Mit mehr als zehn Euro können die Fremdkosten in der Regel nicht zu Buche schlagen.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Quelle: Verbraucherzentrale-Homepage

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Reise & Urlaub

2 Kommentare zu “Von wegen 50 Euro – Eurowings und die Rücklastschriftgebühr”

  1. Alexander sagt:

    … ich frag mich, warum hier die Eurowings im Titel steht. Zwar war die Germanwings vor 2 Jahren noch im Besitz der Eurowings, diese hatte jedoch mit vertraglichen Bedingungen der Germanwings in dieser Tiefe nichts mehr zu tun, da die Germanwings zu diesem Zeitpunkt bereits eine eigenständige AG war. Der Titel ist daher etwas ierreführend

  2. Tina sagt:

    Das Urteil hat nichts gebracht. Die zocken weiter ab, habe ich irgendwo gelesen.

    Außerdem zahlen sie, wenn man dem hier glauben mag …

    http://www.dreipfennig.de/dp0087

    … den anderen Kunden deren 50,- Eur nicht zurück :(.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961