Content Services Ltd. & www.softwaresammler.de

/ 17.09.2009 / / 653

Viele Verbraucher haben uns berichtet, dass sie in den letzten Tagen und Wochen Rechnungen der Firma Content Services Ltd. für die Nutzung der Website www.softwaresammler.de erhalten haben. Vielfach wurde die Frage gestellt, wie man sich verhalten soll. Aus diesem Grund haben wir Frau Rechtsanwältin Katja Schulze (Rechtsanwälte Schulze & Greif) hierzu konkret befragt und eine ausführliche Antwort erhalten:

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Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte (hier die Anmeldung auf dem Internetportal www.softwaresammler.de) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Ausweislich der Angaben auf der Seite www.softwaresammler.de unter dem Link „Widerrufsrecht“ ist der Widerruf an die Content Services Ltd. als Betreiber der Seite zu richten. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Aufgrund der Gestaltung der Seite www.softwaresammler.de kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am Rand bei der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie können daher vom Verbraucher leicht übersehen werden.

Soweit Sie eine Rechnung der Content Services Ltd.erhalten, empfiehlt sich schriftlich einen etwaigen Vertragsschluss gegenüber der Content Services Ltd. unter Hinweis auf die oben genannten Bestimmungen zu widerrufen. Vorsorglich kann in diesem Zusammenhang auch eine Anfechtung des Vertragsschlusses erklärt werden. Zu Beweiszwecken sollte ein solches Schreiben grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Nach unseren Erfahrungen mit derartigen Internetangeboten ist es jedoch in der Tat nicht auszuschließen, dass der wirksam und fristgemäß erklärte Widerruf von der Gegenseite ignoriert wird.

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In vielen Fällen wird versucht, die Verbraucher trotz eines wirksam erklärten Widerrufs weiterhin mit Rechnungen und Mahnungen, zum Teil von Inkassobüros oder Rechtsanwälten, zur Zahlung zu bewegen. Grundsätzlich müssen Sie nach einem wirksam erklärten Widerruf hierauf nicht mehr reagieren und können das ganze „aussitzen“. In vielen Fällen kann die „Mahnungsflut“ auch durch ein entsprechendes anwaltliches Aufforderungsschreiben beendet werden. Auf jeden Fall sollten Sie reagieren, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen können Sie ebenfalls binnen einer Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Der behauptete Zahlungsanspruch der Gegenseite müsste dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch in der Regel kein Interesse.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 34 Kommentare
Kategorien: softwaresammler.de

34 Kommentare zu “Content Services Ltd. & www.softwaresammler.de”

  1. Karin sagt:

    Einfach nur ehrliche Meinungen!

  2. Karin sagt:

    Ist ja ne tolle Hilfe dieser Kommentar. Ich bin verzweifelt, weil ich gerade arbeitslos geworden bin und deswegen mir die Peanuts wie es hier so schön geschrieben wird nicht leisten kann. Also sollte man einfach nicht bezahlen oder wie? Ich hab doch auch vernünftig geschrieben. Dann kann man das doch auch zurück erwarten oder?

    Admin: Du hast Angst, gegen deine Angst kann ich nichts tun. Ich soll dir sagen, was du tun sollst? Mal im Ernst, würdest du wirklich deine Entscheidung aufbauen darauf, was dir ein völlig unbekannter Typ aus dem Internet rät? Und wenn ich falsch liege? Wenn du arbeitslos bist dann hol dir’n Beratungsschein für einen Anwalt. Echt Leute, was erwartet ihr vom Internet?

  3. Karin sagt:

    Ich bin auch bei Softwaresammler.de reingefallen. Habe vor kurzem die Rechnung für das zweite Jahr bekommen. Letztes Jahr hab ich, so naiv wie ich war bezahlt. Nun bin ich dahinter gekommen das es Betrug ist. Wie verhalte ich mich nun? Bitte um Antworten! Bin total verzweifelt.

    LG

    Admin: Du meinst, das wäre Betrug? Ok, das kann jeder meinen, wie er mag. Aber wenn du meinst, es wäre Betrug, wieso überlegst du dann zu zahlen? Und mal ehrlich: WIESO IST MAN VERZWEIFELT wegen so Peanuts? Wenn dir nix Schlimmres im Leben passiert als so Abzockerpost dann ist doch gut…Verusch doch mal, das alles realistisch und angstfrei zu sehen. Du sagst doch selbst: Letztes Jahr war ich naiv…

  4. Michael sagt:

    Hallo,

    leider habe ich mich bei softwaresammler.de registriert. Dass die Anmeldung mit Kosten über 96 € fuer zwei Jahre verbunden ist, habe ich damals in der Eile übersehen.
    Um mir Ärger damals zu ersparen habe ich die erste Rate gezahlt und damals den Vertrag gleich gekündigt. Die Leistunge der Seite habe ich nie genutzt.
    Auf mein Widerspruch habe ich folgende Antwort bekommen. Gibt es dieses Urteil? Was soll ich tun?
    Danke.

    ++++++++++++++++++++++++++++
    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    Sie haben sich bei uns angemeldet und die Rechnung für das erste Vertragsjahr beglichen.
    Die Forderung ist somit anerkannt und damit fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies in
    einem Fall (Zeitschrift “Neuen Juristischen Wochenschrift”, Rechtsprechungsreport 1998) entschieden.

    Bitte begleichen Sie deshalb die 99€ für das zweite und letzte Vertragsjahr innerhalb der Frist.
    Sollten Sie der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einem Schreiben unseres
    Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Admin: Egal, ob es Urteile gibt oder nicht: Wenn du meinst, du hättest nichts bestellt und willst auch nichts haben, dann würde ich auch nicht zahlen, egal, ob in Timbuktu oder Herne ein Richter irgendein Urteil gefällt oder vergessen hat, sich die Nase zu putzen. Warte auf den Mahnbescheid. Übrigens: Es geht nicht um 96 Euro sondern um 2 x 96 Euro!

  5. Mena sagt:

    Hallo!
    Habe das selbe Problem wie alle anderen und bin auf Softwaresammler reingefallen. Hab allerdings falsche Angaben gemacht, kann das irgendwie zur Anzeige kommen?

    Außerdem hab ich die erste Rate gezahlt und dachte der Vertrag geht nur auf 12 Monate und hab denen daher gestern geschrieben ich wolle kündigen. Da der Vertrag aber 24 Monate ist haben die mir geantwortet, das Verfahren sei an den Anwalt weitergeleitet und ich solle mich mit diesem in Verbindung setzen.
    Soll ich das nun ignorieren und warten was passiert? oder was soll ich sonst machen?

    danke

  6. Steffanie sagt:

    Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe heute un 5.17 eine Mahnung von softsammler bekommen. Sie mahnten den Beitrag für das 2. und letzte Jahhr an.
    Was kann ich tun???????

    Admin: Wie oft denn noch? Nichts…

  7. Matthias Töpfer sagt:

    Hallo,
    ich bin wie Alle Hier, Letztes Jahr auch auf softwaresaemmller reihgefallen, das war am 30.07.2009. Ich habe aber gleich bezahl, 96,– € für ein Jahr, für mich ist der Betrag Abgeschrieben. Wollte jetzt Kündigen, deshab habe ich noch mal denn ABG gelessen, und festgestellt das es 24 Monate Läuft, ich denke ein Kündigung würd wohl nichts bringen. Frage: werde dann noch mal ein Rechnung bekommen, wie soll ich mich jetzt verhalten.
    Lg.
    M. Töpfer

  8. Goldcito sagt:

    Hallo

    ich bin auch vor 1 Jahre reingefallen. Habe bezahlt. Nun habe ich ausversehen in Namen meines Mannes erneut angemeldet aber ich habe die Mail nicht aktiviert und alles gelöscht. Muss ich jetzt innerhalb der Fristen wiederufen? Die Anmeldung war jetzt in Leipzig
    Danke Goldcito

  9. Hagen sagt:

    So, ich bin auch drauf reingefallen. Habe eine Rechnung über 96 Euro erhalten.

    Erste Frage. Ist es zwingend erforderlich, bei der entsprechenden Firma zu widerrufen? Zumindest habe ich bis dato keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Und die ist nach den Ausführungen der RA Katja Schulze doch notwendig, damit die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt. Also wohl eher nicht, oder? Und unnötig mit denen kommunizieren möchte ich auch nicht, da so ein Widerruf wahrscheinlich eh keine Auswirkungen auf die noch folgenden Mahnungen des RA Olaf Tank hat.

    Zweite Frage. Kann ich auch ohne widerrufen zu haben eine Strafanzeige erstatten? Oder ist dazu der Widerruf notwendig? Dann müsste ich das nämlich doch noch tun.

    Beste Grüße, Hagen.

    Admin: Hagen, geht’s hier um den ersten Preis für’s um die Ecke denken?? Mail dass du nicht zahlen wirst und vergiss alles andere

  10. Olli sagt:

    Hallo,

    wie ich es mir dachte. Das hat gewirkt.

    – Erst Vertrag wiederrufen
    – wenn Anwaltsrechnung kommt. Strafanzeige bei der örtlichen Polizei machen.

    Gruß

    Olli

  11. rudi sagt:

    hallo.ich habe heute die 2rechnung bekommen.einmal 96.00€,heute 153,08€ was soll ich machen.helfen sie mir bitte.danke

    Admin: Warten Sie auf den gerichtlichen Mahnbescheid und widersprechen Sie – das steht hier schon 1000 Mal geschrieben.

  12. Olli sagt:

    Hallo,

    bin auch auf Content Service reingefallen und habe eine Rechnung von 96 € bekommen. Habe per Einschreiben folgendes geschrieben:

    Sehr geehrter Herr Alexander Varin,

    als erstes, widersprechen wir dem “angeblichen” Vertrag, wegen arglistiger Täuschung
    und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt.

    Desweiteren haben wir uns mit der Staatsanwaltschaft Mannheim in Verbindung gesetzt,
    da auch dort, derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, und bei unserer örtlichen
    Polizei eine Strafanzeige gegen Sie erstattet.

    danach bekam ich von einem Rechtsanwalt (Olaf Tank) eine Rechnung von 138 €. Bin dann sofort zur Polizei und habe eine Strafanzeige erstattet. Mal schauen was rauskommt …

    Gruß

    Olli

  13. Anja Trinks sagt:

    mh, das war ja ne prompte Anrwort! Danke.
    Aber ich glaub manchmal ich bin zu blöd dafür- muss ich nun zahlen oder weigere ich mich weiterhin? Vielleicht melden die sich ja auch gar nicht mehr. Aber die bekommen ja auch Nachricht, dass das verfahren eingestellt wurde und dann wollen sie sicher wieder was von mir. Und sollte ich wenn ich nicht zahlen will unbedingt Beschwerde einlegen?

    Admin : Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun, selbst wenn deine Anzeige zu einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft geführt hätte , hätte dies doch nichts daran geändert, dass die Geld von dir haben wollen und du für dich entscheiden musst “Zahl ich oder nicht?”

  14. Anja Trinks sagt:

    Hallo Zusammen,
    auch ich bin den Softwaresammlern im September auf den Leim gegangen und eine Rechnung erhalten. Natürlich hab ich Widerspruch eingelegt und dabei auf die oben benannten Punkte verwiesen. Erfolglos- es kam die Mahnung und dann das Schreiben von Herrn Tank. Hab das ganze dann zur Anzeige gebracht. Seit dem ist von Seiten Hernn Tank auch nicht mehr gekommen.
    Heute erhielt ich Post von der hiesigen Staatsanwaltschaft. Ermittlungsverfahren eingestellt!!
    Ich zitiere:” die polizeilichen Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass es richtig sei, dass bei der Anmeldung auf der Web.Seite Softwaresammler.de es tatsächlich so ist, dass auf der entsprechenden Startseite kein Kostenhinweis zu finden ist. Allerdings befindet sich dieser auf der Anmeldeseite rechts neben dem Anmeldefenster und in den AGB, die akzeptiert werden müssen. …. Aus diesen gründen habe ich das Ermittlungsverfahren gemäß $170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, weil ich keine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen kann.”

    Ich kann innerhalb von 2 Wochen beschwerde einlegen.

    Ich hab da rechts neben dem Anmeldefenster nichts gesehen!! Einer von Euch?? Kann es sein, dass die das erst jetzt nachträglich in ihre Seite eingefügt haben? Bis die Staatsanwaltschaft geprüft hat ist ja ne ziemlich lange Zeit vergangen (sogar ich habe es in dieser Zeit geschafft mir eine HP zu basteln)

    Bitte hilft mir mal einer! Fühl mich total im Recht.

    LG Anja

    Admin: Anja, du wirfst da zwei Sachen durcheinander. Zum einen geht es um die Rechtmäßigkeit des Angebotes, zum anderen um deine Zahlungspflicht. Wenn ein Gericht der Meinung ist, softwaresammler wäre kein betrügerisches Angebot, dann heißt es noch lange nicht, dass sich daraus eine Zahlungspflicht für dich ergibt. Du hast denen mit deiner Anzeige Probleme gemacht, zig Leute mussten sich drum kümmern statt ihren Büroschlaf zu genießen. Wenn das oft genug passiert wird irgendwann das Ziel erreicht sein. Wenn 1000 Anzeigen erstattet werden, dann werden irgendwann Staatsanwaltschaften und Gerichte auch richtig entscheiden. Also: Kopf hoch und weiter so. Muss halt jemand anderes wieder neu Anzeige erstatten.

  15. Sarah sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
    Ich habe das erste Jahr ,naiv wie ich war, gezahlt.
    Letzte Woche habe ich erneut eine Mail bekommen, für die zweite Rate.
    Muss ich zahlen???

    Vielen Dank für die Hilfe!

  16. Karen sagt:

    Hallo zusammen,

    auch ich bin diesen Leuten über desktop-downloads.de auf den Leim gegangen. Habe die Sache gleich meinem Anwalt übergeben. Sie müssten das Schreiben meines Anwalts bereits letzte Woche bekommen haben. Falls diese Leute nun nicht bis zum 18.11 schriftlich bestätigen das ein Vertrag nicht zustande gekommen ist und sie somit ihre Forderung von 96 euro zurücknehmen hat auch mein Anwalt mir empfohlen Strafanzeige zu stellen.

    Bin mal gespannt ob das denn auch zum Erfolg führt.

    VG Karen

  17. Dirk Metzler sagt:

    Hallo,

    ich habe das Gleiche Schreiben wie alle hier erhalten, 138 EUR soll ich zahlen (96 Forderung, Rest Mahngebühren etc.).

    Jetzt mein Fall:

    Diese Seite habe ich nie besucht! Auch nichts ausgefüllt etc.!

    Wie reagiere ich nun am besten?

    Wie kann jemand reagieren gegen den eine unberechtigte Forderung gestellt wird?

    DANKE FÜR DIE HILFE SCHONMAL 🙂

    Admin: Meinst du, es macht einen Unterschied, ob du auf der Seite warst oder nicht? Geh mal nicht so rational an diese Sache ran. Du sitzt im selben Boot wie alle anderen und bist nicht in einer besonderen Situation….

  18. Nadine sagt:

    Hallo!

    Ich habe mich nun mit der im Artikel genannten Rechtsanwältin Frau Katja Schulze in Verbindung gesetzt. Sie hat mir die Risiken auf Mehrkosten, die möglicherweise in keiner Relation zu der geforderten Zahlung an softwaresammler. de stehen, hingewiesen.
    Nun würde mich interessieren, ob jemand bereits Erfahrungen damit gemacht hat, mit einem Anwalt gegen diese Firma vorzugehen und wie schnell die Sache vom Tisch gewesen ist. Also außergerichtlich oder durch mehrere Verfahrensschritte.
    Das würde mir bei der Entscheidung, ob ich diesen Weg gehe wirklich weiterhelfen.

    Danke!

    Mit freundlichen Grüßen, Nadine

  19. Nadine sagt:

    Hallo!

    Ich bin den lieben Leuten von softwaresammler.de schon Ende September auf den Leim gegangen und habe, naiv und einfach unwissend wie ich war, die 96€ gezahlt. 🙁

    Kann mir jemand sagen, was ich tun soll/kann um mein Geld zurück zu bekommen?

    Danke für eure Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen, Nadine

    Admin:

    Ohne Anwalt machst du da nichts…

  20. Tanja sagt:

    Hallo,
    ich bin leider auch auf die Softwaresammler hereingefallen. Dummerweise habe ich meine richtige Adresse sowie richtigen Namen angegeben.
    Ich werden den Betrag nicht bezahlen aber was soll ich tun?
    Soll ich so einen Musterbrief dahin schreiben?

    Ich bitte um Hilfe!!!!!!!!

    Admin: Mustebrief schadet nix, ich meine aber, das eine Mail auch reicht…

  21. Bernhard sagt:

    Nochen Gedicht!

    Hallo liebe Leser,

    bitte keine keine Worte wie Betrüger,Baditen,oder ähnliches hier von sich geben,da es unter Umständen eine Beleidigungsklage nachsichziehen könnte!

    Mit 100% Sicherheit werden die sich mit unserem Problem befassenden Seiten auch von der Gegenseite gelesen und über die nicht schwer herauszubekommende IP-Adresse sind Name und Absender herauszu bekommen!!!

    Denkt daran,was einmal im Netz steht geht nicht verloren,auch wenn Ihr mit Euren Behauptungen recht habt!

    Mfg.Bernhard

    Admin: keine Sorge Bernhard ich pass schon auf, sind schließlich nicht bei Sat1 hier 😉

  22. Bernhard sagt:

    @ Holger

    Hallo Holger,
    ganz einfach:

    Hiermit stelle Strafanzeige gegen Betreiber und Adresse (siehe Impressum) wegen Betruges und Nötigiung und führe folgedes als Beweis an:

    Kurze Schilderung des Vorganges,und die Emailkopien,sowie Kopie vom Wiederspuch ,ggf. auch das Schreiben in Kopie des RA Tank mit beifügen,und an die Staatsanwaltschaft Darmstadt-Abteilung 7 zum Aktenzeichen 723 Js 30365/09

    schicken,was mit einfachem Brief erfolgen kann!

    Nicht den Kopf heiß machen,aussitzen vor allem auf keinen Fall zahlen!!!

    Mfg.Bernhard

    Admin: leute, bitte lasst hier Namen und Adressen raus – wissen eh alle, um was und wen es geht, aber für micht ist es stressfreier…

  23. Bernhard sagt:

    So bliebe Freunde,
    vorgestern habe ich gleich 2 Anwaltsschreiben zu unterschiedlichen Rechnungsnummer erhalten zu je 138€ vom schon hierfür bekannten Ra. Olaf Tank.

    Beide Schreiben wurden zur Akte genommen und in keiner Form darauf reagiert.

    Wie sagt man heute so schön,cool bleiben und aussitzen!!!

    Mfg. Bernhard

  24. David sagt:

    Ich habe ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen das ich eine Hauptforderung, Mahnkosten, Geschäftsgebühr und Auslagenpauschlae zahlen müsste für diese Seite wo ich noch nie drauf war und ich sollte den zu zahlenden Betrag von 130,-€ bis 29.10.2009 zahlen was kann ich dagegen tun?
    Und wie schreibe ich ein Wiederrufungsrecht das ich innerhalb von 2 Wochen schreiben kann.
    MFG David

    Admin: Du machst gar nichts weil du viel zu jung bist (wahrscheinlich) – lösch einfach dein Mailkonto und gut ist

  25. Holger sagt:

    @Bernhard:

    Ich werde gegen diesen Laden auch eine Strafanzeige einreichen.

    Meine Frage nun, wie hast Du diese formuliert – gibt es eventuell im Netz schon eine Vorlage für die Strafanzeige?

    Beste Grüße
    Holger

  26. Bernhard sagt:

    Hallo zusammen,
    heute habe ich ein Bestätigungsschreiben über den Eingang meiner Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Mannheim erhalten.

    Hiernach wurde das Hauptverfahren zu 611 Js 29994/08 zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Darmstadt-Abteilung 7 abgegeben,und wird dort zum Aktenzeichen 723 Js 30365/o9 als Sammelverfahren geführt.

    Heißt also,dort zu dem o.a. Aktenzeichen solltet Ihr ebenfalls eine schriftliche Strafanzeige stellen,und zusammen mit Kopien der Rechnung,den Emailmahnungen,sowe einer Kopie des an diese Firma per Einschreiben mit Rückschein geschickten Wioderspruchs schicken!!!

    Das Eingangsschreiben der Staatsanwaltschaft dauert einige Tage,braucht aber nich per Einschreiben geschickt werden.

    Die Anschrift der Staatsanwalschaft Darmstadt findet Ihr unter “Staatsanwaltschaft Darmstadt” wenn Ihr die große Suchmaschine benutzt!

    Mfg.Bernhard

  27. Bernhard sagt:

    Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Mannheim stand in einer der Links zu diesen Vorgängen drin.

    Mit 72 Jahren bin ich ja nich so dumm und lasse mich weichklopfen,die können soviel Mahnungen schicken wie sie wollen,selbst gegen einen gerichtlichen zugestellten Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen!

    Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung den sie mit Sicherheit aus dem Wege gehenwerden.

    Mfg. Bernhard

  28. Susina sagt:

    Hallo alle Zusammen,
    ich habe mich im September bei softwaresammler.de angemeldet mit meinem richtigen Namen, Adresse und e-mail! War über die Rechnung auch erstaunt denn ich habe mir zum dritten mal den Messenger runterladen wollen und die Seite sah auch aus wie von Microsoft.
    Bin erstmal ruhig geblieben und habe über das Kontaktformular einen Widerruf eingelegt. Leider war die Widerrufsfrist schon verstrichen. Hab der Content services ltd. dann ein paar § geschickt per Einschreiben (Arglistige Täuschung etc.)
    Denke nicht, dass die das lesen werden, aber das kann ja nicht mein Problem sein. Außerdem verfällt die Widerrufsfrist niemals, wenn einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung nicht nochmal vor oder nach Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
    Das bedeutet, ich hätte alles noch mal per Brief, e-mail, telegramm oder oder bekommen müssen. Die Widerrufsbelehrung einfach ins Internet zu stellen reicht rechtlich nicht aus. Deshalb reagiere ich auf weitere Schreiben jetzt gar nicht mehr und das sollten alle anderen Menschen auch tun, die in diese Falle tappen.
    Hab mich auch von einer befreundeten Anwälting beraten lassen und die sagte mir das auch! Sollte ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommen muss man aktiv werden und dem widersprechen, aber das kann ich mir beim Besten willen nicht vorstellen. Welcher Dieb ruft denn nach der Polizei, wenn das Opfer die Handtasche nicht hergeben will?
    viele Grüße

  29. Andrea Heuser sagt:

    Hallo,
    ich möchte nicht meinen Aktivierungslink bei Softwaresammler betätigen.
    Kann mir jemand für meinen Widerruf Anschrift der Firma mitteilen?
    Danke
    Andea

    Admin: Meine Güte!!! – Wie kommt ihr denn bloß durch’s leben??? Kuckst du ins Impressum, steht immer Adresse drin.

  30. hoffmann hans sagt:

    Irgentwie bin ich doch erleichtert ,ich bin nicht der einzige , diesen Typen auf dem Leim gegangen zusein. Also auch ich habe eine Mail bekommen mit gleichem Schema.Ich habe gleich gegooglt u. habe einen Artikel von News 4for Press.com gefunden ,indem eine Anwältin Katja Schulze,den Vorgang bewertet .Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt,auch mit der Begründung ,ein im Internet geschlossener Vertrag wird erst 2Wochen nach Vorlage in schriftlicher Form,also mit dieser Mail wirksam. Aber alles zu Staatsanwaltschaft zu senden finde ich richtig wie es Bernhard getan hat.Wo hast Du das Aktenzeichen her ?? Wir sollten alle an einem Strang ziehen. Ich hoffe es melden sich noch viele. Ich werde es weiter hier beobachten . mfG Hans ( wer mag kann mir mailen! )

  31. Bernhard sagt:

    Hallo zusammen,
    am 14.9.09 hatte ich mich eingelogt,und am 29.9.09 die Rechnung per Email erhalten,also 2 Tage nachdem die Widerufspflicht mit 14 Tagen vorbei war.
    Am gleichen Tage wurde der Widerruf mit Einschreiben und Rückschein,sowie zusätzlich mit einer Email erklärt.

    Darauf erhielt ich eine weitere Email die mir erklärte daß die Widerspruchsfrist abgelaufen sei,da sie nur 14 Tage gilt.

    Alle Unterlagen mit einer Strafanzeige geht am 5.10.09 an die Staatsanwaltschaft Mannheim in D 68149 Mannheim zum Aktenzeichen 405Js 35742/08

    Das sollte jeder Betroffene machen,da die Staatsanwaltschaft Mannheim um ein derartiges Vorgehen bittet.

    Nicht zahlen,sondern einfach aussitzen kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen diesen ebenfalls Widerspruch einlegen!
    Sollte es widererwarten zu einer Gerichtsverhanlung kommen,wird die gegnerische Seite mit Sicherheit klein bei geben.

    Mfg. Bernhard

  32. Christa Baier sagt:

    Guten Tag, auch ich bin ein angeblicher ,, Softwaresammler“.
    Ich bekam eine Mahnung und wollte wissen für was ich bezahlen soll. Das konnte mir keiner beantworten, sonder ließ mir gleich über einen Rechtsanwalt mit den entsprechenden Mahngebühren wissen, das ich am 03.07.2009 einen Vertrag mit o.g. Firma abgeschlossen haben und dafür bezahlen soll. Ich bin aber am 03.07. gar nicht in Leipzig gewesen und somit auch nicht im Internet. Denn ich habe kein Anschluß für unterwegs. Klasse was????

  33. Marcus sagt:

    …im Anhang zu meinem ersten Artikel:

    Hier ein Link auf die Seite von der Verbaucherzentrale Bundesverband mit einer Pressemitteilung über o.a. Abzocker

    http://www.vzbv.de/go/presse/1160/36/102/index.html

    VG
    Marcus

  34. Marcus sagt:

    Hallo zusammen,

    habe heute auch eine “Softwaresammler”-Rechnung in meinem Spamfolder gefunden. Na supi!

    Vor allem gibt doch bestimmt kaum jemand seine feste Anschrift raus, um irgendwo ein DivX update zu laden? Wohin geht dann also die Post von Content Services Ltd?

    Im unteren Teil der Mail steht auch, dass die IP adresse gespeichert ist.

    Vor allem dies: (Auszug) “Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 19.12.1905 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.”

    Wie soll man sich verhalten? An deren Adresse in Mannheim schreiben und schnellstmöglich widerrufen?

    Danke für jegliche Hilfe!
    Marcus

    Admin:
    Lösch deinen email-account und gut ist…Du hörst nie wieder was davon.. schätze ich 😉

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