Unglaublich: fabriken.de gewinnt Klage

/ 24.05.2017 / / 312

Ein enttäuschendes Urteil in Sachen fabriken.de und rezept-ideen.de macht mal wieder deutlich, dass man in Deutschland bei Klagen gegen Abzocker noch lange nicht auf der sicheren Seite ist. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Connects 2 Content GmbH wegen der massenhaften Versendung von Rechnungen mit unberechtigten Forderungen verklagt und den Prozess in erster Instanz verloren.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wir zitieren die Pressemitteilung der VZ Berlin:

Die Connects 2 Content GmbH hatte ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige “Premium-Mitgliedschaften” umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden

Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wollte die Verbraucherzentrale erreichen, dass das Versenden der Rechnungen an die Nutzer unterbleibt, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert hatten. Das Gericht entschied, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig.

Diese Entscheidung ist unfassbar! Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content GmbH als Leistungsbetrug bewertet und mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf deren Konto einen sechsstelligen Betrag “eingefroren” hat, meint der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter, die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen seien nicht erfüllt. Die Verbraucherzentrale wird dieses Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen.

Sie rät allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, weiterhin nicht zu zahlen. Sie sollten sich auch von weiteren Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Das Landgericht hat nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht!

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Verbrauchern, die bereits bezahlt haben, rät die Verbraucherzentrale dringend, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erstatten. Sie haben so die Chance, ihr Geld im Wege eines Rückgewinnungshilfeverfahrens zurückzuerhalten.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 46 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

46 Kommentare zu “Unglaublich: fabriken.de gewinnt Klage”

  1. Anja sagt:

    hallo,
    ich habe auch, nach der letzten mahnung im März 2010 jetzt dieses Inkassoschreiben mit Gerichtskopie, von wem auch immer, steht ja kein Name des Verurteilten drauf, bekommen. Habe erst gedacht, es wäre mein Gerichtsurteil- SCHOCK!
    Vielen Dank an den Admin. dass es diese Seite gibt und ich sehen kann, alles klar, dasselbe wird jetzt auch bei anderen versucht. So kann ich das auch besser durchstehen- mit Euch allen zusammen-

    Ich zahle nicht!

  2. Josef sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe auch Mahnung mit dem Gerichtsurteil. Werde ich aber auch nicht bezahlen

  3. elli sagt:

    hallo zusammen…bin auch solch ein opfer…

    @beate, ich habe auch am 5.08.11 den selben mahnbescheid bekommen und auch mit solch einem urteil vom 28.03.11…ich werde auch nicht zahlen, denn ich habe mitlerweile viel über diese abzocker gelesen…mal schaun was jetzt noch kommt…

    AN ALLE:NICHT BEZAHLEN!!!

  4. beate sagt:

    Hallo, habe wie alle anderen auch, das verkehrte Kreuzchen an der verkehrten Stelle gemacht: und zwar am 10.11.2009. Danach das gleiche Spiel mit Mahnungen und Inkassoandrohungen. Hab, wie empfohlen wiedersprochen und habe die letzte Mahnung am 21.01.2010 erhalten, wiederum Einspruch eingelegt und dachte eigentlich, es sei erledigt. Heute, am 05.08.2011 kam nochmal ein Schreiben, diesmal Deutsche Zentral Inkasso (Kammergericht Berlin zugelassenes Inkassounternehmen) übliche Forderungsaufstellung; mittlerweile sind es jetzt schon 160,15 EUR. Dann ist da noch vom Amtsgericht Detmold eine Kopie von einem Urteil dabei vom 28.03.2011; hat jemand so etwas auch schon geschickt bekommen?
    Soll ich weiterhin die “Füße stillhalten”? Ich dachte eigentlich, die Sache sei schon erledigt, jetzt bekomme ich doch etwas Angst…

    Admin: Schau mal auf der Startseite von http://www.verbraucherschutz.tv

  5. Sigrid sagt:

    Habe Anzeige erstatte am 30.12.2010 gegen Diese Abzockfirma; Michael Burat und Tomas Franko. Heute habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekommen. Dort steht drin, dass etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Entscheid nicht berührt.

  6. ingrid sagt:

    bin auch drauf reingefallen.
    Habe sofort wieder gekündigt und auch sogar Bestätigung erhalten,allerdings mit keinem genauen Ablaufdatum.
    Habe auch geschrieben Überweisung sei getätigt,was allerdings nicht ganz stimmt.!!!!
    Habe zwar kein gutes Gefühl,aber warte jetzt auch einfach mal ab.

  7. Claudia sagt:

    Hi Leute
    Ich habe mich an Admin`s Rat gehalten und Ruhe bewahrt. Ehrlich gesagt, ich hatte es teilweiße sogar vergessen. Es ist nun über drei Montate her, dass die letzte Mahnung kam. Unfreundlich, war ja klar. Aber jetzt ist Ruhe im Katon und ich bin froh, diese Seite gefunden gehabt zu haben. Na denn, für alle die die Ruhe noch nicht gefunden haben. Wein aufmachen, Fernsehschauen. Für Sonnenbad ist es ja zu kalt und sich gern haben lassen.
    Liebe Grüße und Kopf hoch, auch denen gehen die Briefmarken irgendwann aus. 🙂 Wenn nicht auch egal, die Post muss ja auch von was leben. 🙂

  8. Blondie sagt:

    Hallo!

    Ich sitze mit euch allen im selben Boot. Möchte das bisher gesagte nicht weiter durchkauen, nur ein Hinweis:

    geht zur Verbraucherschutzzentrale! Die geben einem ein vorformuliertes Schreiben, in dem ein rechtlicher Rundumschlag gemacht wird (mit Ablehnung, nicht-Anerkennung, vorsorglicher Kündigung etc.). Das dann per Einwurf-Einschreiben verschicken lassen und das Eingangsdatum bei post.de nachschauen und notieren! (falls es wirklich mal zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte).
    So eine Rechtsberatung (unter 15min) kostet 8€.

    Und weiterhin: nicht einschüchtern lassen! Mit haben sie auch schon mit meiner angeblichen IP bei der Anmeldung gedroht (die 20km von meinem Wohnort entfernt liegt…) und mit Inkasse natürlich.

    Aber: nach vier Jahren ist die Sache verjährt, dann können die einen nicht mehr ranziehen. Außerdem wurde mir bei der Verbraucherzentrale gesagt, dass es in den letzten vier Jahren, seit sie sich um dieses Thema kümmern, erst füfnmal zu einer Klage gekommen ist. Alle anderen geschätzten Zehntausende Opfer sind so durchgekommen.

  9. Eva Dreyer sagt:

    Hallo, komme gerade vom Anwalt. Habe gestern eine “letzte Mahnung” von outlets.de erhalten(ohne jemals eine Rechnung oder 1te mahnung erhalten zu haben). Die meinte auch, mit einem Brief vom Anwalt sei ziemlich sicher alles erledigt. Der Brief kostet € 45,91 – und das für alle da nach Gebührenverordnung. Also – kann ich nur empfehlen. Grüße

  10. Jürgen sagt:

    Vielleicht macht euch dies Hoffnung.
    Auf jeden Fall nicht bezahlen und wenn euch Androhungen gemacht werden, klagen mit Hinweis auf dieses Urteil.

    http://www.Outlets.de darf nicht mit Schufa-Eintrag drohen
    Dezember 13, 2009 | Posted by admin

    Der Betreiber der Webseite “outlets.de“, die “IContent GmbH“, hat sich eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Androhung eines Schufa-Eintrags eingefangen.

    Es ging um eine Forderung aufgrund der angeblich kostenpflichtigen Nutzung der dubiosen Webseite. Eine von solchen Mahndrohungen betroffene Frau hatte nachweislich die Forderung in einem Antwortschreiben seitens ihres Anwalts bestritten. Trotzdem hatte die IContent GmbH erneut mit dem Schufa-Eintrag gedroht.

    Daraufhin hat der Anwalt der Frau, Peter Knöppel, vor dem Amtsgericht Halle erfolgreich die einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von outlets.de erwirkt. Mit dieser einstweiligen Verfügung wird es der IContent GmbH bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro für den Wiederholungsfall verboten, noch einmal wegen dieser bestrittenen Forderung mit dem Schufa-Eintrag zu drohen.
    Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 – Az. 105 C 4636/09)

    quelle und mehr bei antispam

    Admin: Soweit ich das Halle-Urteil verstanden habe wurde die Einstweilige Verfügung abgewendet, weil IContent die Forderung gegen den Von RA Knöppel vertretenen Mandanten zurücknahm. Ich weiß aber zuverlässig, dass selbst das nichts nützt: Der Mandant bekam trotzdem weitere Mahnungen…Wie das ausgegangen ist kann Herr Knöppel von http://www.anwaltsofort-halle.de am besten selbst erzählen. Oder Herr Knöppel 😉 ?

  11. strumpssocke sagt:

    Hallo an alle Outlet´s geschädigten 🙂

    kommt mir alles so bekannt vor hier. habe gestern einen “netten” Brief vom Inkasso bekommen. ( hab mal laut gelacht) so dreist wie der Laden da ist….!! hab vor 2 Jahren mal so einen Zirkus mit 1&1 gehabt. Hatte auch alles schriftlich wiederrufen – 2 Wochen später kam dann ein Modem und alles zumir nach Hause per Post. das Ende vom Lied war,ich habe jede Menge Anrufe geführt,viel Geld in Telefongebühren gehangen und zum Schluss zum Anwalt gegengen,wo ich dann letztendlich auch nach einem 3/4 Jahr mein Recht schwarz auf weis hatte. OuUTLET`s :DE IST DA NOCH SCHLIMMER.Hier bekommt man niemanden an die Strippe,man wird komplett ignoriert!!!
    drücke allen die Daumen, und lasst euch nicht weichkochen,wenn ihr alles fristgerecht wiederrufen habt, haben sie keine Handhabe!!!!!! von mir sehen sie nämlich auch kein Geld 🙂 🙂

  12. Josef sagt:

    Hallo,

    ich habe zweite Mahnung bekommen. Jetzt ist das von RAZ GESELSCHAFT FÜR ZAHLUNGSMANAGEMENT GmbH. Jetzt weiß ich nicht ob ich zahlen soll oder nicht. Ich habe schon Kündigung per Email und Einschreiben an outlets.de geschrieben, aber keine Antwort bekommen. Hat schon jemand von dieser Gesellschaft wegen outlets bekommen? Soll ich jetzt bezahlen oder nicht?

  13. pechvogel761 sagt:

    Mir ist nicht bekannt, daß irgend jemand einen amtlichen Mahnbescheid erhalten hat. Die Echtheit liese sich leicht prüfen. Im Falle eines Widerspruchs kommt es zur Verhandlung. usw usw habe ich alles schon geschrieben. Ich persönlich würde mich sogar freuen einen solchen zu bekommen, der Staatsanwalt und einige Fersehsender (WISO, Akte2010) sicher auch. Das wäre zumindest für diesen Namen das Aus. Für die Abzockmethode leider nicht.

    Ich wiederhole: Bei Erhalt einer Rechnung von solchen Firmen, Widerspruch schriftlich per Einschreiben einlegen. Ende!! Alles andere getrost ignorieren. Ein gerichtliches Mahnverfahren hat es meines Wissens noch nicht gegeben, wird es auch nicht. Es ist diesen Herren nicht möglich Ihre Forderungen zu beweisen. Die Abzockmasche ist schlichtweg Betrug.
    MfG

  14. kathrin sagt:

    Hallo zusammen,

    hat jemand schon mal in Sachen outlets.de ein amtliches Mahnschreiben (ich meine eins vom Amtgericht) bekommen?

    Mahnungen etc., die nicht vom Gericht sind, meine ich damit nicht!

    Danke für Euer Feedback und beste Grüße auch von einer Betroffenen

  15. Sonja sagt:

    Hallo alle zusammen,
    habe gerade eine letzte Mahnung (warte noch auf die Erste)der Firma outlets.de bekommen, hätte einen Jahreszugang aboniert. Kenne die Firma nicht und habe auch nie einen Vertrag abgeschlossen. Ich habe sofort mit einem Rechtsanwalt gesprochen, diese Firma ist für diese Abzocke bekannt. Sollten weitere Anschreiben kommen werde ich Anzeige erstatten.

  16. pechvogel761 sagt:

    Ich denke mal bei diesem Urteil waren wohl ein paar Mißverständnisse ausschlaggebend für die doch ziemlich wage Begründung. Das liegt unter anderem, an der nicht eindeutigen Gesetzeslage. Die Internetrechte sind noch ziemlich “jung” und deshalb sehr biegsam. Nicht einschüchern lassen! Bloss nicht zahlen! Wenn die Geld haben wollen, müssen die Forderungen vor Gericht bestand haben, alles andere ist Zeitverschwendung.
    Ich habe von Collector GmbH & Co KG Herford Forderungsmanagemnet (Gratisproben, RS Web Services das quiz.de, Global Online Holding, die haben eine Postbox in Dubai) Forderungen von was was der Teufel, ich schau mal.. 79.-€ und 137.44€. sowie 66,10€ Forderungen. Die wissen genau, dass es vor mir kein Geld geben wird. Nichts desto trotz bekomme ich regelmäßig Post mit immer höher werdenden Forderung und Gebühren und Anwaltskosten und was weiss der Geier was für Begründungen die sich für angefallenen Kosten noch einfallen lassen. Ich schreibe auch keine Briefe mehr, das ist mir zu blöd, abheften und Ende. Solche Forderungen unterliegen gewisser Fristen, irgendwann tritt die Verjährungsfrist ein. Ich weiss allerdings nicht wie lange die ist.
    Nicht bezahlen! Vom Widerrufsrecht gebrauch machen. Frist 14 Tage. Alles andere ignorieren, abheften. Nicht einschüchtern lassen. Die Zeit ist in solchen Fällen unser Freund, die Gesetzesmühlem mahlen.
    langsam.
    MfG pechvogel761

  17. Jeannette sagt:

    Hallo an alle outlets-Geschädigten,
    habe Anfang Januar eine Zahlungserinnerung bekommen in der ich 96,-€ zahlen sollte. Ich habe daraufhin bei outlets angerufen und gefragt was das soll, ich habe weder eine Bestätigung über eine angebliche Anmeldung noch eine Rechnung bekommen. Freundlicherweise wurde mir ein Aufschub zur Zahlung gewährt und mir eine E-Mail geschickt, mit Aktivierungslink und mit Nachweis, dass ich mich dort angemeldet habe (IP Adresse). Ich habe auch gleich eine Kündigung per E-Mail, per Fax und per Einschreiben gemacht, aber leider nie eine Antwort bekommen. Die 96,-€ wollte ich überweisen, doch die Zahlung kam prompt zurück mit dem Vermerk “Konto erloschen”!
    Was soll ich denn nun tun? Ich bin total verunsichert. Ich habe kein Einkommen, dafür aber drei Kinder die jede Menge Geld kosten. Ich kann mir solch eine kostspielige Mitgliedschaft nicht leisten, ich habe damals auf der Internetseite auch nichts über solche Kosten gelesen (leider drauf reingefallen, wie so viele).
    Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
    Ich wäre über jede Antwort superfroh! Vielen Dank.

  18. pechvogel761 sagt:

    hallo Leute,
    ich möchte mal den Faden solcher Geschichten bis nach Einlegen des Widerspruchs gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid weiter spinnen. Einen Original gerichtlichen Mahnbescheid erkennt man daran, dass ein Gericht ein Aktenzeichen vergeben hat, die amtlichen Siegel trägt und in einem gelben (Bayern) Umschlag mit Zustellungsdatum im Briefkasten zu finden ist. Dabei ist selbst der Umschlag bereits ein amtliches Dokument. Im Falle des Widerspruchs, wird das Gericht eine Verfahrenseröffnung prüfen. Das heißt, der Antragsteller dieses Verfahrens muss seine Forderungen beweisen können. Dazu wird er amtlich aufgefordert. Spätestens ab diesem Punkt ist Ende. Bis dahin wird es aber nicht kommen, da dieses Verfahren schon mit höheren Kosten verbunden ist, als für dieses Abo (2×96.-€) überhaupt in Rechnung gestellt wurde. Fazit: Es bedürfte eigentlich nur Widerspruch gegen einen amtlichen Mahnbescheid einzulegen. Begründung: Die Abmahnung einer Rechnung, die auf keiner gesetzlich einwandfreien Art und Weise zu Stande kam, ist strafbar. Allein eine solche Rechnug zu verschicken ist schon strafbar. Die Androhung beim Arbeitgeber anzurufen oder Mitteilung zu machen, ist kriminell, es sollte sofort Anzeige erstattet werden. Diese Maßnahme reicht leider nicht aus. Gleichzeitig muß eine Privatklage eingereicht werden. Tenor: Unterlassung und Schadensersatz. Macht allerdings nur Sinn wenn die rechtlich verantwortliche Person bekannt ist.
    Die Gesetzesmühlen in Deutschland laufen langsam aber mit einem riesigen Drehmoment. Haben die einen an der Kandarre, kommt er nie wieder los. Bis dahin haben solche Kriminellen schon viele Millionen gescheffelt. Kommen da mal ein paar hundert Tausend zum Einfrieren, ist das nur die
    Spitze des Eisberges.
    Was hilft dagegen? Zumüllen! Alle Leute die dies Nachricht gelesen haben, mit Fantasienamen im Internetcafe und alles einladen was schreiben kann bei denen reinklicken. Ist sicher auch nicht die feine Art…. Je mehr Arbeit anfällt …wird auch diese Art von Geld verdienen irgendwann nicht mehr rentabel sein. Die Datenbanken dieser Firmen müssen ja bearbeitet und mit Frischfleisch versorgt werden. Dieses Frischfleisch sind leider viele Menschen die zu wenig Kenntnisse haben. Nach dem Motto nur mit Dummen, kann man mit nichts, Geld machen.
    Ich würde mir wünschen mir meine Worte treffen genau den ……Punkt
    Pechvogel761

  19. sophie sagt:

    Ich verstehe das nicht, wenn die Fabriken.de schon eine Anklage gewinnt, wer kann den versichern das Outlets.de nicht gewinnt?

  20. doris rien sagt:

    iche habe leider schon für zwei jahre bezahlt weis jetztaber das ivich über den tisch gezogen wurde,was kann ich tun hoffe auf ein gute antwortr .mann hat mir gesagt das sei ein schuleigeständnissß bin fix und frtig. köönntihr mir vielleicht helefen doris

    Admin: Also wenn du deine Widerrufe so tippst wie Forumsbeiträge ist dir eh nicht zu helfen…Was willst du genau? Du hast doch schon bezahlt. Schreib denen, dass du jedwede eventuell bestehende Vereinbarung widerrufst und du einer Vertragsverlängerung auch nicht zustimmen wirst. Danach solltest du zumindest für die Zukunft auf der sicheren Seite sein. Optimisten hier im Forum behaupten, du könntest dein Geld zurückbuchen lassen. Ich persönlich glaube und weiß, dass das nicht geht. Aber ein Versuch kostet ja nichts.

  21. franco förster sagt:

    Auch wegen dieser outlets-geschichte.Ich bin auch in diese Kostenfalle gerutscht,trotzdem ich mehrfach versucht habe die Leute anzurufen,und Ihnen mails geschickt habe,kam keine reaktion.Man teilte mir einmal mit,das man sich per mail melden wollte.Nach 2 Mahnungen bekam ich jetzt ein schreieben einer Inkassofirma,die sehr sehr unfreundlich reagierten.Was soll man machen?

  22. Kerstin sagt:

    Hallo,

    ich hatte mich im November 2009 angemeldet, weil ich nach einer preiswerten Couch im Internet gesucht habe. Da bin ich auch auf Outlets.de gestoßen. Habe mich ahnungslos angemeldet, und konnte mich noch nicht mal dort einloggen. Die Seite konnte nicht angezeigt werden. Das ging paar mal so. Dann habe ich mich nicht mehr dafür interessiert, und bekam eine tolle Rechnung. Habe auf Anraten eines Anwalts nicht reagiert. Nun habe ich nach 2 Mahnungen schon einen Brief vom angeblichen Inkasso Verein erhalten, mit einer Rechnung von 153,06 Euro. Das ist ein ganz einfaches Druckschreiben, allerdings auch mit Adressen und Telefonnunmmern. Aber das Schreiben sieht genauso aus, wie vor paar Jahren von Nachbarschaft.de, wo ich auch zahlen sollte. Ja, was mach ich nun? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Soll ich weiter abwarten?

    Vielen Dank Kerstin

  23. Heike sagt:

    Noch eine Heike die auf Outlet.de hereingefallen ist, nun die Frage sollte ich in irgendeiner Art und Weise eine Kündigung und Widerspruch gegen die Rechnung an diese Abzocker schicken oder alle kommenden Mahnungen und Inkassobriefe einfach ignorieren, oder gleich Anzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft erstatten? Kurzes Feedback wäre nett

  24. Frechdachsmaus sagt:

    Hallo,bin auch reingefallen.Habe die E-mails von der Fa.garnicht mehr gelesen.Jetzt kam der erste Brief nach Hause,ist gleich in die Papiertonne geflogen.Ich kann mich über solche Maschen richtig ärgern!!!Was die an Geld verdienen, weil es gibt bestimmt genügend Leute die bezahlen.Nur um ihre Ruhe von der Fa .zu haben,keine Briefe und E mails mehr.

  25. mausi sagt:

    Hallo liebe geschädigte Leute von outlet.Habe heut einen Sieg errungen.Habe mit SAT 1 gedroht und bin raus ohne was zu bezahlen.

    Admin: Wofür hättest du auch zahlen sollen? – was sollen jetzt die anderen machen? – auch alle mit SAT1 drohen, oder mit 9live? Ich sag’s nochmal: Es geht doch nicht darum “irgendwo raus zu kommen” – es geht darum die und ihre unberechtigten Forderungen ganz einfach nicht ernst zu nehmen. Und dann kommst du und drohst mit SAT1… Ich wünsch dir alles gute – und wenn du morgen die nächste Mahnung kriegst, schon überlegt mit wem du dann drohst?

  26. 10lotus11 sagt:

    Nachdem ich dies hier alles gelesen habe, bin ich mir sicher, dass auch ich auf diese Betrüger herein gefallen bin. Ich erhielt vor 3 Tagen eine Mail der benannten Firma und sollte 96,-Euro für 12 Monate im Voraus zahlen. Ich war völlid am fertig als ich das las.Ich imformierte mich umgehend bei der Servicehotline dieser Firma und wurde SEHR unfreundlich abgespeist. Durch diverse Umwege erfuhr ich, dass ein Urteil zu diesem Thema 2007 im AG München gefällt wurde. Ungefährer Wortlaut:,Es reicht nicht aus, Gebühren nur über die AGB´s bekannt zu geben, sondern sie müssen klar und deutlich für jeden ersichtlich sein.`Ich rate jedem, der diese Mail mit der Rechnung der Firma bekommt, NICHT ZAHLEN!!!!
    MfG

  27. Alex sagt:

    Hallo Leute, mich hat es leider auch erwischt.
    Meine Frage ist wer von euch musste vors Gericht und wie ist es ausgegangen?

  28. mausi sagt:

    auch ich bin gelinkt worden. habe am 3.12.2009 diese Angeklickt und gemerkt was ich gemacht habe.Habe sofort einen Einschreiben nachgeschikt und widerrufen.Auf dieses Schreiben gehen die garnicht ein. Habe bei der Post nachgeforscht und mein Einschreiben vom 7.12.2009 ist erst am 15.12.2009 abgeholt worden warum auch immer wäre ja trotzdem noch in der Zeit gewesen. Telefonnummern ob Handy oder die angegebene Rufnummer stimmen nicht bzw, sind nicht verfügbar.Man kann nur sagen Hände weg.Ich bekomme trozdem Mahnungen. Mir haben die Kommentare gut geholfen den ich doch etwas unsicher geworden.

  29. Josef sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe jetzt auch eine Abzockeschreiben der Firma Outlets bekommen. Eigentlich bin ich sehr vorsichtig im Internet, aber da hab ein Fehler gemacht und meine Adresse und Email angegeben. Ich habe schon Email und Einschreiben mit dem Widerspruch zu dieser Firma geschickt, aber keine Antwort bekommen. Was meint ihr soll ich das bezahlen oder nicht?

    Admin: nein, natürlich nicht!!

  30. Steffi sagt:

    Hallo zusammen,
    ein weiteres Outlet-Abzock-Opfer meldet sich zu Wort: Auch ich hab heute eine Rechnung über 96 € von outlets.de erhalten.

    Meine Frage: Soll ich, wie die anderen “Opfer” warten bis die 1. Mahnung kommt oder gleich Widerspruch einlegen. Falls Widerspruch, was genau muss der behinhalten?

    Und besser ist es wohl auch denen auch gleich eine Kündigung zu schicken, oder?

    Gruß
    Steffi

    Admin: Schau dir mal die anderen outlets.Threads an – da wird alles erklärt…Vorweg: Mach was du willst, es ist egal. hauptsache du zahlst nicht!

  31. Heike sagt:

    Hallo an alle,

    ich habe inzwischen von der Firma Outlets.de ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten. Ich werde jetzt mal meinen Rechtsanwalt kontaktieren und entsprechende Vorkehrungen treffen. Hat jemand schon die Fa. Angezeigt? Bzw. hat jemand schon einen Anwalt hinzugezogen evtl. wär doch eine Sammelklage auch für das Gericht interresant.

    Danke für eure Antworten…

  32. Karlheinz Gozdz sagt:

    Hier gehen sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde.

    Bürgerliches Gesetzbuch
    Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
    Abschnitt 3 – Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
    Titel 1 – Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
    Untertitel 2 – Besondere Vertriebsformen (§§ 312 – 312g)
    Gliederung.§ 312d
    Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

    1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
    2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
    3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
    4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,
    6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder
    7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

    (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.

    (6) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

  33. Karlheinz Gozdz,53844 Troisdorf, Wilhelm-Buschstr 44 sagt:

    Hallo Leute
    Habe auch am 23.01.2010 ein Mahnschreiben von IContent GmbH
    Bockenheimer Landstrasse 17-19
    60325 Frankfurt am Main

    Geschäftsführer: Tomas Franko

    Handelsregister: HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt
    Steuernummer: 035/236/02148

    Telefon: 01805 – 99317701 (14 Cent Minute)
    bekommen,werde diese Forderung nicht zahlen werde es drauf ankommen lassen ,jetzt warte ich was als nächstes kommt.
    Habe jetzt schon die 2.Mahnung per Mail,und die Letzte Mahnung per Brief schriftlich nach Hause bekommen.

    Habe mich auch angemeldet um altäglich Sachen zu kaufen ,als wenn ich bei Quelle oder Neckermann was kaufen würde,und bin auf eine Abofalle für 12 Monate reingefallen.
    Die kriegen kein Geld von mir.
    Betroffene können mich ruhig per Mail anschreiben.
    kevin40b@yahoo.de

    Gruß Karlheinz

  34. Anja sagt:

    Hallo,bin letztes Jahr im November auch auf Outlets.de reingefallen und habe jetzt die 2te Mahnung erhalten.
    Habe auf die erste Rechnung reagiert und Wiederspruch eingelegt per Einschreiben,nun Meine Fragen.1ste bin ich jetzt erstmal auf der sicheren Seite?
    2tens Brauche ich jetzt einen Anwalt?
    3tens soll ich noch mal wiederspruch einlagen gegen die 2te Mahnung?
    und zu letzt soll ich Anzeige gegen die Firma machen gegen den Thomas F. bei der Polizei?
    Ich brauch Hilfe und Zahlen werde ich nicht.
    Liebe grüße Anja

  35. nadja sagt:

    Hallo Leute!
    Bin leider auch auf outlets.de reingefallen. Habe heute auch ein Schreiben von Zentral Inkasso bekommen und aus 96€ sind es 153€ geworden. Habe keine Lust es zu bezahlen, aber habe auch Angst das der Betrag noch höher wird und ich es dann doch bezahlen muss. Was soll ich machen? Wer hat ein Rat für mich?

  36. Babzi sagt:

    Hallo Leute, es ist nicht so einfach diese Firma mit den Geschäftsführer: Tomas Franko los zuwerden. Mir haben sie das Inkassobüro per Brief nach Hause gesendet.Aus 96,00Euro ist es nun 153,00 geworden. wie denkt ihr darüber.

  37. olga sagt:

    hallo, ich bin auch auf outlets.de reingefahllen! habe schon die zweite mahnung bekommen. ich weiß nicht was ich machen soll ich hábe ihnen schon geschrieben aber keine antwort! auch ihn der kühndigungsfrist aber alles umsonst! ich bin immer vorsichtig aber dieses mal hab ich woll nicht richtig nachgeschaut, selber schuld! ich hab richtig schieß vor dem was kommt:(
    liebeb grüße olga

    Admin: keine Angst, da passiert gar nichts…

  38. Joachim sagt:

    Ich bin normal echt vorsichtig im Netz aber nein wohl nicht genug den auch ich habe mich da angemeldet oder mir bewußt zu sein das es was kostet und jetzt schon die dritte Mail bekommen das ich zahlen soll, aber püh ich mach nüx zahlen, können mich mal an die Füße fassen.
    Ich bin schon wegen meinen Sohn sehr gut Rechtsschutzversichert und wenn die was wollen sollen die mit meinen Anwalt reden solange habe ich auch zeit bin und ja noch jung und kann warten 😉

    Ich rate jeden wartet und wartet mal schauen wenn schneller die Luft ausgeht.

    Die werden verlieren in einen Prozess, ich habe soviel über den Betreiber im Internet gelesen und bei Rechtsanwälten geschaut was die schreiben die haben keine chance zu gewinnen. Mit den Mails wollen die einen nur Angst machen das man doch weich wird und zahlt und macht ihr das gebt ihr diesen Leuten nur recht das man damit durchkommt und die werden es immer wieder machen.

    Gruß Joachim

  39. Sonni sagt:

    Hallo,
    auch ich bin auf diese Web Seite reingefallen und hab mich dort angemeldet ohne zu ahnen dass dies was kostet. Habe nun auch die zweite Mahnung mit Mahngebühr bekommen und nicht bereit diese zu zahlen. Da ich eine Rechtschutzvers. habe werde ich evtl. zum Anwalt gehen und werde auf weitere Mails bzw. Mahnungen nicht reagieren. Falls ein Mahnbescheid kommt, werde ich diesem natürlich widersprechen. Es war mir nicht bewusst dass diese Anmeldung bzw. Registrierung kostenpflichtig ist und es wurde auch nicht mehr darauf hingewiesen dass ich widersprechen kann. Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich mich verhalten soll.
    Danke

  40. Ines sagt:

    Vielen Dank, für die Antworten die ich hier erhalten habe, es tut gut auch Andere zu lesen denen es so hier ergeht oder ergangen ist …

    Ich werde Ihren Rat befolgen, weil ich persönlich glaube, daß dies was hier betrieben wird nicht richtig sein kann. Selber stehe ich gerne für meine Fehler ein, aber ausnehmen lasse ich mich sicher nicht mehr, deshalb habe ich vor einem Jahr einen Rechtschutz abgeschlossen.

    Ich hoffe auf ein gutes Ende und werde mich auf jeden Fall wieder hier melden wie die Sache weiter gegangen ist, da ich hoffe, daß durch solche Berichte Internetnutzer immer weniger Opfer sein müssen.

  41. Heike sagt:

    Hallo, auch ich bin auf die Web-Seite reingefallen. Ich habe inzwischen die 2.Mahnung auf dem Tisch liegen. Ich werde jetzt per Einschreiben der Rechnung widerrufen und auch gleichzeitig mit sofortiger Wirkung kündigen. Ich hatte bereis per Mail die Kündigung geschrieben, da ich weder Antwort noch sonstigen feedback erhalten habe, dann eben per Einschreiben. Gleihzeitig werde ich meinen Anwalt entsprechen informieren. Sollten noch weitere Schreiben kommen, wird sich dieser um meine Angelegenheit kümmer, da wir auch seit langen Jahren befreundet sind.

    Bezahlen werde ich nicht!

    Grüsse
    Heike

  42. Ines sagt:

    Darf ich noch einmal fragen, soll ich das ganze gleich zu einem Anwalt geben ich habe eine Rechtschutzversicherung oder einfach nicht bezahlen ich weiß nicht was bei einem Mahnbescheid dann passiert.

    Gut ich habe mich angemeldet und leider nicht rechzeitig abgemeldet, ich dachte das kann mir zum verhängnis werden.

    Wenn ich aber jetzt keine Chance habe mich jetzt wieder ab zu melden .. sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein, daß ich für meinen Fehler bezahle.

    Admin: Warte auf einen mahnbescheid vom Amtsgericht, dem widersprichst du und erst dann, wenn die gegen dich Klage erheben gehst du zu deinem Anwalt, der dich da zu 99 % raushaut

  43. Ines sagt:

    Hallo,

    ich bin in die Falle getreten und hatte mich auf der Seite angemeldet, aber mir war das nicht klar, daß die Seite Kostenpflichtig ist. Ok ich sehe ein das war mein Fehler und ich wäre auch bereit in den sauren Apfel zu beissen und die 96 Euro zu bezahlen.
    Als ich der Firma geschrieben habe daß mein PC in der 14 Tage Frist defekt war und ob es möglich wäre noch aus dem Vertrag zu kommen hat sie mir einfach Gesetze zugesendet.

    Nun habe ich eine weiter Mail geschrieben in der ich gefordert habe meine Zugang mit sofortiger wirkung zu löschen danach würde ich die 96 Euro bezahlen . Nun dauert die Antwort sicher wieder Tage am Montag ist der 14 Dezember und bis 17 Dezember soll die Rechnung bezhalt sein.

    Selbständig kann man ja auf der Seite den Account nicht löschen und ich möchte eigentlich auch nicht bezahlen und im nächsten Jahr wieder eine Rechnung bekommen.

    Hat mir jemand einen Rat was ich nun tun soll

    Vielen Dank

    Ines


    Admin: Ines, du kommst nicht ohne nass zu werden aus der Nummer raus – nur dann, wenn du für dich eine Entscheidung triffst und dir dabei im Reinen bist hat du Ruhe. Wenn du 1 x zahlst und dich als williges Küken erweist, meinst du die haben Skrupel, dich ein 2. Mal zur Kasse zu bitten? Zieh das durch bis zum gerichtlichen Mahnbescheid – das ist kein Prozess, der dir Sorgen machen muss, denn wir leben in einem halbwegs gerechten Staat, wo 99 % aller Leute so denken und fühlen wie du. Zieh’s durch – du bist nicht alleine.

  44. Renate Mehnert sagt:

    Bin auch abgezockt wurden durch outlets .de ich habe kein abo oder sonst was soll aber 96 euro zahlen ,ha mache ich nicht mache anzeige gegen die lg Mehnert

  45. Tobias sagt:

    Hallo alle zusammen…

    Gestern bekamm ich auch eine dieser Abzockschreiben der Firma Outlets.de. Ich staunte nicht schlecht wie dreisst diese sind… ich wurde auf keinerlei Zahlungtätigung drauf hin gewiesen…. und jetzt darf ich 2 mal 96 Euro bezahlen. Könnte mir irgendjemand einen Link Kündigungschreiben hinein stellen… weil ich hab noch nie was mit Kündigungen am Hals gehabt… ich danke schon mal im vorraus….

    Admin: Schick denen ‘ne Mail das du nicht bezahlen wirst. Die akzeptieren das sowieso nicht, egal was du schreibst. Schick ne Mail und ignorier alles weitere…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961