Bei Nichtkündigung Abo am Hals?

/ 24.05.2017 / / 294

Ein Leser von verbraucherschutz.tv weist auf eine üble Abzocke hin, die bestimmt eine ganze Reihe von älteren Menschen und auch sehr junge betreffen wird. Wir zitieren: “Heute kommt mit der Post ein Büchlein Altes Ägypten, Land der Pyramiden, mit einer DVD. Eine Sache von der ich weder bisher was gehört noch was bestellt habe. Ich hätte so und so was gewonnen, und müsse nur ein Papier abrubbeln usw. usw. die bekannte miese Masche. Ganz klein am Ende des Anschreibens steht dann, ich müsse mich innerhalb 14 Tagen melden, sonst hätte ich automatisch ein Abo abgeschlossen für weitere Bücher und DVDs zu jeweils alle 14 Tage 14,90 plus 2,90 Euro Porto.

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Ich halte das für eine absolut unsittliche Methode harmlose Menschen in ein Abo zu treiben. Anbei sende ich Ihnen meine Antwort an den Verlag. Man kann natürlich auch anrufen unter einer 0800-Nummer die mit Sicherheit ständig meldet “alle Telefone sind derzeit belegt” und man wird dann an eine kostenpflichtige 0180-Nummer à 14 Cent pro Minute weitergereicht. Solchen Typen sollte man wirklich das Handwerk legen. Erst mal schicken sie unaufgefordert so einen Müll und dann verlangen sie noch, dass man abbestellt, besser natürlich man schickt die Bestellkarte ein, kriegt seinen kostenlosen Gewinn oder auch nicht, und hat dann ein jahrelanges Abo am Hals.

Hier der Text:

Guten Tag,

heute finde ich in meinem Briefkasten ein Büchlein mit DVD von Ihrem Verlag, das ich weder bestellt noch gewünscht habe, “Köngreich der Pharaonen” usw. Sie haben mir auch gleich eine Kundennummer zugeteilt, obwohl ich bei Ihnen weder Kunde bin, noch dies gewünscht habe, ich tippe das Ganze mal ab “006/00xxx56/01/GHP/92233-09.09/0,67 €” bzw 008xx.

In Ihrem Anschreiben geben Sie an, dass ich das ganze innerhalb von 14 Tagen stornieren muss, sonst hätte ich automatisch einen Vertrag abgeschlossen. Da die Sendung nicht als Paket sondern als Briefpost ankam, konnte ich ein “Annahme verweigert” nicht an das Personal der Post abgeben.

Gestatten Sie, dass ich diese Vorgehensweise für unverschämt und zutiefst verbraucherfeindlich ansehe. Viele gerade ältere Menschen werden hier vermutlich in die Falle tappen, und damit automatisch einen Vertrag mit Ihnen abschliessen. Ich werde dies unserem Verbraucherschutz melden. Die angegebene Telefonnummer 0800 usw. ist wie üblich in solchen Fällen ständig überlastet.

Hiermit verlange ich von Ihnen:

1. eine Entschuldigung für den mir entstandenen Ärger
2. eine schriftliche und unmissverständliche Erklärung, dass ich mit Ihnen keinen Vertrag abeschlossen habe
3. die Bestätigung, dass Sie künftig keinerlei weitere Angebote dieser Art an meine untenstehende Postanschrift mehr versenden werden

Hierfür setzt ich Ihnen eine Frist von maximal 1 Woche ab heute, d.h. spätestens den 10. September 2009 eingehend. Andernfalls muss ich mir überlegen, meinen Anwalt zu kontaktieren und
Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten zu belasten. Ich habe auch meine Rechtschutzversicherung entsprechend informiert.

Das mir gesandte Material an dem ich keinerlei Interesse habe, liegt hier bereit und kann von Ihnen abgeholt werden, wenn Sie das wünschen, vorherige Information erforderlich.

Hochachtungsvoll

Können wir Ihnen helfen?

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R. H.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Verbraucherschutz

Ein Kommentar zu “Bei Nichtkündigung Abo am Hals?”

  1. Jan sagt:

    Was ist denn das für ein jammriger Text?

    Niemand ist verpflichtet, unaufgeforderte Zusendungen aufzubewahren, zurückzusenden oder darauf zu reagieren.

    Wenn man diese Abzocker ärgern will, reicht dieser Text:

    Ich mache unter Hinweis auf § 34 BDSG folgende Auskunftsansprüche geltend:

    – Über welche gespeicherten Daten zur meiner Person verfügen Sie und Ihre Auftraggeberin? Woher stammen diese Daten?

    – An welche Empfänger oder sonstige Stellen wurden bzw. werden diese Daten weiter gegeben?

    – Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung?

    Der Anspruch auf Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist verpflichtend. Er kann und wird gerichtlich durchgesetzt werden, sofern nicht binnen 10 Tagen hier eine ausreichende Antwort vorliegt.

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