1 & 1 (1und1) verwirrt Verbraucher/Kunden mit dem Verweis auf das sogenannte Post-Identifikationsverfahren

/ 19.01.2010 / / 487

In den letzten Wochen und Monaten erhielten wir vielfach von Usern die Information, dass die 1&1 Internet AG durch den Verweis auf das sogenannte Post-Identifikationsverfahren Verbraucher dazu bewegen will, bestimmte Dokumente, die von der 1&1 Internet AG benötigt werden, zu unterzeichnen. In einer Vielzahl von Schreiben der 1&1 Internet AG wird der Verbraucher am Ende des Briefes auf Folgendes hingewiesen: „P.S.: Sollten wir Ihren Auftrag „Auftrag zum Anschluss und Rufnummernmitnahme“ nicht erhalten, behalten wir uns vor, das Post-Identifikationsverfahren einzusetzen, um die Bestellung durchführen zu können.“

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Wir haben diesbezüglich Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif, der eine Vielzahl von Mandanten in Verfahren gegen die 1&1 Internet AG betreut, befragt.

Rechtsanwalt Andrej Greif: Der Verweis auf das Post-Identifikationsverfahren ist nicht nachvollziehbar. Durch diesen Verweis wird offensichtlich der Versuch unternommen, beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, dass dann ein anderes Unternehmen, hier die Deutsche Post, einen Vertragsabschluss herbeiführen bzw. die Bestellung auslösen bzw. erzwingen kann.

Dies ist aber grundsätzlich nicht der Fall. Bei dem sogenannten Post-Identifikationsverfahren, auch Post-Ident-Verfahren genannt, kann durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG eine Identifikation von Personen erfolgen. Ursprünglich wurde dieses Verfahren z.B. für eine bequeme Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes für Direktbanken eingeführt. Für die Durchführung des Post-Identifikationsverfahrens ist es grundsätzlich erforderlich, dass der betroffene Verbraucher mit seinem Personalausweis bzw. seinem Pass zu einer Filiale der Deutschen Post geht und sich dort ausweist. Ohne diesen Schritt kann das Post-Ident-Verfahren grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Ohne ein Zutun des Verbrauchers kann dadurch auch kein Vertragsabschluss herbeigeführt bzw. eine Bestellung ausgelöst werden.

Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass Unternehmen durch den Verweis auf das Post-Identifikationsverfahren lediglich versuchen, den Verbraucher unter Druck zu setzen, um dadurch z.B. bestimmte Rückmeldungen zu erhalten.

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Mehr Infos auch unter http://www.schulze-greif.de

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
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2 Kommentare zu “1 & 1 (1und1) verwirrt Verbraucher/Kunden mit dem Verweis auf das sogenannte Post-Identifikationsverfahren”

  1. Karl sagt:

    hallo hab da mal eine frage ich wollte 1&1 haben, ich habe alles onlin bestellt,2tage später habe ich gesehen das es bei vodafone günstiger ist. So meine frage ich hab zwar alles bei 1&1 ausgefüllt, aber den brief den ich bekommen habe den ich zurück schicken soll mit meiner unterschrieft habe ich nicht zurückgeschickt kann da überhaubt ein vertrag zustande kommen ohne unterschrieft??

  2. mahmoud-tache sagt:

    halo 1und1 mein kunden nummer:1359xxx seit
    12-10-2009 ist mein kudigung per fax 01805060499 bstetigung gefaxt frist 23-02-2010
    am 24-02-2010 wahr die leitung zu 1und1 nicht
    mehr da komt bei mir neue anbiter zugang später erfahre ich das handy noch aktiv ich habe 1und1 telefonirt sie haben im anfang an
    das ich schon gekündikt aber ich mus noch warten ein woche später bekome ich amail das mein vertrag leuft weiter sie behopten ich habe iner halb 7 tage kein bstetigung geschikt
    und vertrag leuft automatisch 1 jahr
    ich habe alle mail und die fax bstetigung vor handen befor ich zum anwalt gehe schike ich ihnen dise schrieben vieleicht sie haben ein lösung mfg mahmoud tache

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