Falsche Altersangabe: Jugendliche dürfen nicht unter Druck gesetzt werden

/ 24.05.2017 / / 3.543

Das Erfolgsrezept von 99downloads.de ist der konsequente Aufbau einer bedrohlichen Kulisse, vor deren Hintergrund Opfer oft zahlen, obwohl die Rechtslage eine ganz andere ist. Das Landgericht Mannheim hat mit einem aktuellen Urteil Drohung mit Betrugsanzeige verboten.

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Demnach dürfen Betreiber von Abofallen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung Betrug ist.

Dabei ging es um Hinweise wie diesen: „Sollten Sie bei der Angabe ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.“

Dagegen war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht gezogen weil: Die Drohung mit einer Strafanzeige sei eine unlautere Handlung, weil sie Verbraucher unangemessen unter Druck setze.

Die Mannheimer Richter bestätigten diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht” (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08).

Und weiter: Unabhängig davon, ob in derartigen Fällen eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB (wohl eher Computerbetruges, § 263a StGB) gegeben ist, stelle die Verknüpfung eines solchen Hinweises mit der Rechnungsstellung eine sachlich nicht gerechtfertigte Beeinflussung der Entscheidung mancher Kunden darüber dar, ob die Rechnungsforderung beglichen wird, so die Richter in ihrer ausführlichen Begründung. Betroffenen Jugendliche, die sich mit einem falschen Geburtsdatum anmeldeten, “werden aus dem Hinweis häufig nur die Konsequenz ziehen, dass sie sich besser nicht „erwischen“ lassen – und bezahlen.” Und das sei eine unlautere Methode der Firma. Eine Strafanzeige sei schließlich kein Mittel, “nicht bestehende Zahlungsansprüche” durchzusetzen.

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Aber die Mannheimer Richter gingen noch einen Schritt weiter und verboten der Firma auch einen weiteren “Schachzug”: Die Verwendung des Anmelde-Button auf ihrer Webseite „Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht“ wurde untersagt. “Allein die Freischaltung der Datenbibliothek ist nämlich noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines ihrer Inhalte oder bestenfalls das erstmalige Einloggen des Kunden mittels der übersandten Zugangsdaten”, so das Gericht.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 27 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

27 Kommentare zu “Falsche Altersangabe: Jugendliche dürfen nicht unter Druck gesetzt werden”

  1. Trang sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin 16 und habe mir schon einige der tollen Einträge durchgelesen und dennoch hätte ich da einige Fragen:

    Ich habe von top of software gestern Brief bekommen, dass ich dann dieses Wochende am 16.08 die 96 € bezahlen muss. Mein E-mail Account habe ich schon vor einer Woche gelöscht wegen ständiger Werbung, doch leider haben sie ja meine richtige Adresse. Und neulich habe bin ich wieder auf ihr Anmeldeportal durch verschiedenen Seiten gestoßen und plötzlich steht die Information da, dass nach der

    Anmeldung pro Jahr der Betrag 96€ beträgt.
    Als ich mich dort vor 2 wochen angemeldet habe stand dort gar nix davon und es hieße auch nix von einem Vertrag O.O
    Haben sie dadurch ein Mittel gegen mich, da die Bedingung jetzt dort genau neben dem Anmeldeformular steht?

    Ich hab auch schon versucht mich per E-mail bei denen zu verständigen, doch sie verweigern diese immer und sagen mir ich solle auf ihre kontakseite meine Nachricht schicken und verständnisvoll sein, dass sie mir keine Nachricht an meine E-mail Adresse schicken können.

    Das ist doch ein Witz

    Telefonisch wollte ich auch schon kündigen doch ihre Nummer:

    +49-1805-88204486

    Diese gibt es einfach nicht! Ich bezweifle auch das so Geschäftsnummern aussehen, aber da muss ich mich wohl mehr informieren. O,O

    Denken sie ich müsste mir sonst noch Sorgen machen? Ansonsten informiere ich mich Freitag nochmals beim Vater meiner Freundin.
    Dieser ist zum Glück Rechtsanwalt^^

    Und vielen Dank nochmals!

  2. alex sagt:

    also wenn ich das ignoriere dann passiert nix ??

    weil ich mit meinem dad kein kontakt merh soo habe und ne mutter gibt es nicht mehr …

    also weil ich fang jez meine ausbildung an und hab echt kein bock auf ne anzeige oda sowas -.-

    Admin: Alex, das ist alles sehr schwierig – aber bevor die eine Anzeige bekommst geht erstmal noch viel Wasser den Bach runter . Ich würde denen ohne weitere Angaben zu machen, dass du minderjährig bist und diese rechnung nicht bezahken wirst. Mach aber keine weiteren Angaben zur Adresse und so. Wenn ein mahnbescheid kommt, dann kann der nur Personen über 18 Jahren zugestellt werden. Also lass ihn einfach zurückgehen mit “Annahme verweigert”. Alles andere wird sich geben. Ob das die richtige Antwort ist, keine Ahnung… Aber vielleicht hast du jemanden, mit dem du drüber reden kannst, dein neuer Chef vielleicht? keine Ahnung. Aber zur Beruhigung: Da kommt erstmal ganz lange keine Anzeige…

  3. alex sagt:

    ja und dann was bringt mir das dann ??

    das wird meine situation auch nich weiter helfen -.- ??

    Admin: Du bist nicht geschäftsfähig, ist vielleicht für dich schwer einsehbar, aber so ist das, Ignorier es oder red mit deinen Eltern – mehr Möglichkeiten hast du nicht

  4. alex sagt:

    hallo hab da nen kleines problem was mich beschäftigt -.-

    ich hab mich wie viele andere auch ( wie ich grad gelsesen habe ) bei top-of-software angemeldet obwohl ich 17 jahre bin …

    habe dann ne mail von denen bekommen das ich da diese 96 euro zahlen muss innerhalb ner woche…

    hab ich also geantwortet das ich noch nich mal volljährig bin und das ich nich ma weiss das ich mich da angemeldet habe … angaben wie adresse sind aba richtig -__-

    was jez die sagen ich soll mein personalausweiss hinnschicken bzw eine kopie und dann soll ich mir noch nen schadensersatzmaßnahme vorbehalten ….

    was nun ??

    Admin; Red mit deinen Eltern – die sind da zuständig..

  5. kim sagt:

    Hallo, ich habe mich letztens bei top-of-software angemeldet, weil kino.to mir angezeigt hat dass ich UNBEDINGT ein Programm zum sehen der Filme benötige. Da es mitten in der Nacht war, habe ich mir nicht viel durchgelesen… Am ende kam heraus, das hat nicht funktioniert, also habe ich mich weiter umgesehen und die Seite vergessen. Nun habe ich den Salat:
    96€ für dieses Jahr und nächstes Jahr nochmal, Zahlungsfrist ist eine Woche. Die Mail wurde mir an einem Samstag, 3 wochen nach rückrufsfrist gesendet. ebenfalls mit der drohung auf strafanzeige und der rüclverfolgung der IP-Adresse.
    Tja… doof nur, ich bin erst 17. Klar, falsches datum angegeben… Aber nichts dabei gedacht. Die haben meine adresse… nichts dabei gedacht. ich bin zwar in einer ausbildung aber ich brauch mein geld für mein studium -.-
    Was kann ich da jetzt machen? Habe ne mail an die gesendet dass sie meine anmeldung zurückziehen da ich diese site eh NIE nutzen werde.
    Bis jetzt ohne Antwort. Soll ich da anrufen oder was soll ich tun?

    Danke schonmal!!!

    Admin: Vergiss es, du bist nicht geschäftsfähig und deine Eltern haben keine einwilligung gegeben.

  6. max sagt:

    ok, und kann es sein das ich ne anzeige bekomme, oder trozdem zahlen ,muss?

    obwohl ich minderjährig bin, oder das meine eltern dafür gerade stehen müssen?

    Admin: NEIN!!! Mach dir keinen Kopp!!

  7. max sagt:

    HI, bei mir ist das gleiche wie beim Jan passiert, allerdings bekam ich die mail einen ganzen Monat später, die wollen nun auch das ich zahle, was soll ich machen??

    Admin: red mit deinen Eltern – du kannst gar nichts machen

  8. Jan sagt:

    So, hier die neueste Mail, als Antwort auf meine Mail, dass ich gerne meine Anmeldung rückgängig machen würde:
    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

    wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag eingegangen.

    Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen.

    Bitte begleichen Sie daher die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

  9. Jan sagt:

    Na ja, ob sie wissen, dass ich 17 bin bezweifle ich. das war nur eine sehr lange Mail wo der Satz ein bisschen beiläufig dabei stand. Aber wenn ich nicht bezahle und der preis stand vllt doch irgendwie in den AGB oder so mache ich mich dann nicht strafbar?

    Admin: Nein

  10. Jan sagt:

    Hi! Hab mir deinen Artikel durchgelesen und habe da einige interessante Sachen entdeckt.
    Habe mich vor 15 Tagen bei top-of-downloads.de angemeldet. Jetzt habe ich heute morgen eine mail bekommen, ich solle 96 Euro zahlen für eine jahresmitgliedschaft, mein Widerrufsrecht sei abgelaufen, es sei nur zwei Wochen! Jedoch als ich mich angemeldet habe, habe ich nichts von Kosten gesehen! Habe bei der Anmeldung 1990 angegeben (reales Geburtsdatum ist 1993. Habe dabei auch meine Adresse angegeben. Jetzt wollen sie innerhalb von 7 tagen das geld auf ihr Konto haben, ansonsten würden mahnungskosten dazu kommen. Da stand dann auch der schöne satz, der in deinem Artikel steht drin. “Sollten Sie bei der Angabe ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.” Habe mir von der seite einen Player gedownloadet. ich weiss nicht, was ich jetzt tun soll…
    Kannst du mir vllt. irgendwie helfen?

    Admin: Du machst gar nichts, sagst deinen Eltern dass du in eine Abofalle geraten bist. Das mit dem Betrug ist Blödsinn und die Zahlungsverpflichtung auch. Überleg doch mal: Die sagen, es wäre Betrug, falsche Altersangaben zu machen, wollen aber trotzdem Geschäfte mit dir machen, obwohl du nicht geschäftsfähig bist, und dein geld haben, obwohl sie ja offensichtlich wissen, dass du beim Alter geschummelt hast. Und jetzt frag mal mich, dich oder deine Eltern: WER ist hier der Betrüger?? Diskutier mit deinen Eltern drüber, das ist wichtig!!

  11. Dennis sagt:

    Hi
    Meine Freundin ist 16 und hat sich auf der Seite millionenquizshow.de angemeldet und dabei ihr Geburtsdatum mit 1991 statt 1993 angegeben…
    Dann hat sie erstmal einige Runden “Wer wird Millionär” gespielt und hat bei der Anmeldung nicht darauf geachtet, dass ein Spiel 15(!) Euro kostet. Ich habe mir das mal angesehen und man sieht den Hinweis auf die Kosten sofort… Nun hat sie eine E-Mail bekommen, dass ihr negatives Saldo bereits bei über 1000 sei und sie bald eine Rechnung bekommen würde… Ich kann mir die 1000 Euro nicht erklären, denn es waren 9 Spiele und laut Adam Riese sind 9×15=145, oder nicht? Was tun?

    Admin: vergiss es: sie ist 16, darf bei sowas sowieso nicht mitmachen. Sobald es Taschengeld überschreitet sind SOWIESO die Eltern zum Vertragsschluss notwendig. Mach dir doch wegen so was Offensichtlichem keinen Kopp. 1000 Euro Spielschulden für ‘ne 16-jährige… das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand dass das nicht geht. Meine Güte….

  12. lisa sagt:

    hallo ! also ich bin 13 & habe mich bei der seite outlets.de angemedet, nur das ich auf der seite mien alter auf 18 gemoggelt habe. Ich wollte mich eigentlich nur auf der seite anmelden um ein paar schuhe die ich billger haben wollte zu kaufen . Da ich mir dann die Schuhe wo anders gekauft habe, habe ich die Seite schon wieder vergessen. Nur heute kam ein Brief zu mir anch HAuse ,dass ich 101euro bezahlen soll.DIe leute von dort haben mri auch e-mails geschrieben nur irgendwie habe ich dieses e-mails zu spät gesehen, nämlich erst heute.Nur jetzt weiß ich nciht was ich machen soll, ich hab angst das ich ärger bekommen könnte. Meine Mama weiß Bescheid von dem Brief nur sir ist total sauer. Sie will das ich das Geld selbst bezahle. Aber in 3 tagen soll das bei den Leuten auf dem Konto sein, dass kann ich aber garnicht so schnell auftreiebn.
    Was soll ich den tun?

    Admin: rede bitte mit deinen Eltern – auch wenn’s dir schwerfällt, aber dafür sind die da! Wenn du dir ein bein brichst sind die auch für dich da – jetzt geht es dir schlecht, also sollten die auch jetzt für dich da sein. Du bist Opfer, nicht Straftäter und deine Angst brauchen die zum Geld verdienen. Sag deinen Eltern, dass die das einfach ignorieren sollen, weil du nicht geschäftsfähig bist und sie keine Genehmigung zu diesem Vertrag erteilt haben.

  13. Marvin sagt:

    Okay mein Vater fühlt aus und mal gucken was da raus gekommt. Vielen Dank noch mal.

  14. Marvin sagt:

    Gilt das auch wenn ich falsche angeben gemacht habe beim Alter?

    Admin: ich hab’ keine Ahnung, ich weiß nur, dass die keinen Druck auf dich ausüben dürfen…

  15. Marvin sagt:

    Hallo,
    ich bin 15 Jahre alt und habe heute den 26.01.10 einen Mahnbescheid von Web.de bekommen.
    Ich habe schon so in etwa am 27.07.09 die erste Mahnung von Web.de bekommen das ich 15 Euro + 5 Euro manhgebühren zahlen soll blos für was ich weiß es nähmlich nicht!? Ich hatte mit meinen Vater darüber geredet und der hatte mir geraten es einfach zu irgnorieren.
    Dann am 04.11.09 kam die nächste Rechnung aber diesmal vom Bayerischen Inkasso Dienst bekommen wo die Rechnung noch höher wahr und zwar hat si diesmal 102,84 Euro gekostet und ich wusste immer noch nicht weshalb ich es zahlen sollte. Mein Vater meinte dazu ich solle es wieder irgnorieren alo so tat ich es und am 23.11.09 kam dann noch eine vom Inkasso Dienst und diesmal wollten sie 110,94 Euro von mir und immer noch kam nicht der Grund warum. Und jetzt kam halt der Manbescheid und diesmal in der höhe von 167,60 Euro und noch immer kam kein Grund warum überhaupt ksten entstanden sind mein Vater weiss davon noch nichts aber ich werde ihn es heute zeigen blos ich weiß nicht mehr was man noch tun sollte irgnorieren auf keinen fall. Was soll ich oder wir mit meinen Vater tun?

    Admin: Dir passiert nix, dein vater soll auch nicht den fehler machen und auf irgendwas reagieren. Solange die denken du bist 19 kann dir GAR NICHTS passieren, dir kann man noch nicht mal einen Mahnbescheid schicken. Wichtig ist: Wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid auf deine Adresse bekommst, dann muss dein Vater die Annahme verweigern. Das kann er, weil du gar nicht ladungsfähig bist. Aber: So ganz sicher bin ich mir auch nicht, ich bin kein Anwalt – niemals vergessen bitte!!!

  16. Antony Joseph sagt:

    hallo, ich habe mich bei http://www.softwaresammler.com angemeldet mit einem falschem Geburtsdatum 1990, um einen Player runter zu laden und jetzt hab ich kosten von 96 euro bekommen und bin erst 17 jahre alt was soll ich tun hab voll den panik.

    Admin: Es heißt die Panik! Les den Artikel, da steht doch alles drin

  17. Niko sagt:

    ich bin in eine porno seite gegangen da stand ich soll meine email adresse geben (hab ich dann eingegeben)und dann kam eine rechnung mit 59€!!!
    was kann ich machen? ich bin erst 12 jahre alt,ich kann des nicht bezahlen!!!!!!!!!!

    ADMIN: vergiss es… lösch einfach deine alte e-mailadresse und du hast Ruhe. Was machst du mit 12 Jahren auf solchen Seiten?

  18. Max sagt:

    Hallo,
    ich bin 14 Jahre alt und habe mich bei einer Website für software (www.softwaresammler.com) angemeldet um einen bestimmten Media-Player zu bekommen.
    Ich wusste nicht, dass das was kostet und habe alle Daten (auch adresse) angegeben. allerdings gab ich vor, schon 1969 geboren zu sein (und nicht 1995).
    Nun wurde mir per mail eine Rechnung zugeschickt.
    Soll ich die und die Briefe, die laut mail folgen werden ignorieren oder antworten, oder muss ich sogar zahlen?
    (der betrag ist 96 euro)

    Vielen Dank im Voraus,
    Max

    Admin: Ich empfehle dir, mit deinen Eltern zu reden und dann per Mail zu sagen: “Wir zahlen nicht!” – anschlie0end den Mahnbescheid abwarten und widersprechen. Ich glaube nicht, dass da etwas passieren wird.

  19. Mike sagt:

    Hallo.Ich bin 13 jahre alt.
    und hab grade von inkasso ein brief erhalten.
    Wo drin steht das ich 120 euro zahlen soll.
    Ich weiß nicht mal wie die kosten zusammen kommen.

    Was soll ich jetzt nur dun ?

    Admin: Lösch deinen Mail-Account und werf die Briefe weg, solange Sie an dich adressiert sind. Du bist gar nicht geschäftsfähig und hast auch keine Adresse, an die man einen Mahnbescheid schicken kann. red mit deinen Eltern – du bist noch zu jung für sowas…

  20. petro sagt:

    Danke, habs gelöscht und harre der Dinge!

    Gruß Petro

  21. petro sagt:

    Hallo Admin, hab Anfang Oktober von meinem Sohn erfahren, dass er den gleichen Mist gebaut hat wie Johann. Nur leider hat er in seiner jugendlichen Unwissenheit seinen vollständigen Namen und die Adresse mit abgegeben. Hab dem Ganzen dann widersprochen mit Hinweis auf das BGB und denen mitgeteilt, dass mein Sohn bei angeblichem Abschluß mit 99downloads.de noch 13 Jahre als war und eine Kopie seines Reisepasses geschickt. Nun kam das Schreiben mit Hinweis auf strafrechliche Relevanz. Was nun, account löschen bringt nix durch Adressangabe.
    Danke schonmal

    Gruß Petro

    Admin: Was soll das denn für eine strafrechtliche Relevanz sein? Eben weil dein Sohn zu jung ist, darf er solche Geschäfte nicht machen, gleichwohl muss sein sonstiges Handeln im Netz unter den gleichen Schutz gestellt werden. Diese Gesetze sollen die Jugendlichen schützen – nicht die Anbieter solcher Seiten. Wenn dein Sohn falsche Angaben gemacht hat, dann kann er rechtlich dazu ebenso wenig zur Verantwortung gezogen werden wie für die Anmeldung. Ich bin kein Anwalt – wenn du’s genau wissen willst, dann musst du zu einem Anwalt gehen – aber ich würde hier mein Moped verwetten, dass kein Gericht der Welt deinen Sohn wegen Verschleierung beweiserheblicher Daten verurteilen würde – daher wird der Dienst auch erst gar keine Klage erheben….mach dir mal keine Sorgen und deinem Sohn keinen Stress – da sind ganz andere drauf reingefallen!!

    Account löschen bringt insofern was, als dass dann Ruhe ist….

  22. Tja sagt:

    Ähm..
    Schicken sie trotz falscher Adressenangabe die Briefe ?
    Also kriegen sie nur mit IP alles raus ? ôô
    Und wie reagiere ich bei gerichtlicher Post ?

    Admin: Lösch deine mail – Adresse und nerv nicht rum – wird schon nix passieren

  23. Tja sagt:

    Aber dann werden sie wahrscheinlich Briefe schicken.. oder ?
    also wenn ich das mailkonto lösche..

    Admin:das machen sie irgendwann sowieso, wenn sie deine Adresse haben. ich kann dir echt nicht helfen. rede mit deinen Eltern…

  24. Tja sagt:

    Ich bin wirklich minderjährig und habe folgende Muster – E – Mail geschickt :
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mit Schreiben vom 03. Aug 2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 63 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen meinen Sohn geltend.

    Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn ( diese E-Mail-Adresse ) abgeschlossen. Ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.
    Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von Ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Mein Sohn hat diesen nicht bemerkt. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte. Diese würden von mir ignoriert werden.

    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Sa

    Antwort:
    Sehr geehrte/r Junus Sa,

    vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von 99Downloads.de – Ihrem
    Service für schnelle und sichere Downloads im Internet.

    Leider verstehe ich Ihre Einwendung nicht, eine minderjährige Person hätte sich
    angemeldet. Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen,
    haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge
    gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine
    Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch
    nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für unser Service-Angebot
    99Downloads.de anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

    Insofern dies tatsächlich zutrifft, befindet sich ein Jugendlicher laut aktueller
    Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis, wenn dieser den vorgenannten
    Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat, und es ihm nicht an
    einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR
    9/70). Unserer Ansicht nach wäre dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das
    höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer
    Seite insoweit bestehen.

    Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein
    kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der
    Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

    “Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
    verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde
    vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
    ist strafbar(…)”

    Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit
    Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten
    als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle
    rechtsgeschäftliche Erklärungen gesehen werden kann. Insofern sich ein
    Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet
    verschafft hat und sich bei 99Downloads.de anmeldet, liegt in aller Regel eine
    Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle
    der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle werden wir unsere
    Forderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtgen
    geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten von teilweise mehreren hundert
    Euro würden im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage zu Ihren Lasten gehen.

    Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der
    Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten
    fristgerecht auszugleichen.

    Auf Anfrage übersende ich Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung
    gemachten Angaben.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0 1805 77 88 188 oder
    per Fax unter 0 1805 77 88 189 (0,14€ aus dem deutschen Festnetz, andere Tarife
    aus Mobilfunknetzen) zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
    ……………………………

    Immernoch ignorieren ?

    Admin: Frag mal deine Eltern oder lösch dein Mailkonto

  25. Jonathan sagt:

    Ich habe nach mehreren Mahnbescheiden nun das hier gekriegt:

    Sehr geehrte/r Jonathan S.,

    vielen Dank für ihre Anmeldung (IP: 91.xxxxx, Registrierungsdatum: 23.07.2009)
    bei 99downloads.de.

    Leider konnten wir noch immer keinen Ausgleich unserer Forderung aus dem unten
    benannten Dienstleistungsvertrag verzeichnen. Im Rahmen der Anmeldung bei 99downloads.de
    haben Sie unsere Geschäftsbedigungen bestätigt und sich zur sofortigen Zahlung
    verpflichtet. Da Sie nicht gültig von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben,
    erlauben wir uns den unten stehenden Betrag mittels dieser Zahlungserinnerung
    anzumahnen.

    Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im Verzug.
    Uns steht damit die sofortige Erhebung einer Leistungsklage oder alternativ die
    Beantragung eines Mahnbescheides und die damit einhergehende Eröffnung eines
    Mahnverfahrens durch unsere Rechtsanwälte zu.

    Teilnahme bei http://www.99downloads.de für 12 Monate – 60,00 Euro
    ——————————————————————-
    Bitte geben Sie bei Zahlung folgende Informationen an:

    Was soll ich dazu sagen? Ich bin erst 14 und lebe in Österreich.

    Nun frage ich, können sie mich anklagen, etc? Mit 14 ist man ja schon Strafbar. Was passiert nun? Ich habe angeblich noch 8 Tage Zeit die 60€ (!) zu zahlen!

    Was tun?

    Admin: Du zahlst gar nix, du löscht deinen Mail-Account und dann ist Ruhe. Du bist nicht geschäftsfähig, der Vertrag mit denen ist wertlos, und selbst einen Mahnbescheid können sie dir nicht schicken und werden sie dir nicht schicken – nicht nach Österreich! – höchstens deinen Eltern. Ein Mahnbescheid kommt nämlich vom Gericht – was du meinst sind Mahnungen und davon kommen noch 10. Also: Ganz ruhig, Mail-Adresse löschen und die Sache VERGESSEN!! am 23 angemeldet und am 31. schon mehrere Mahnungen ? Die werden langsam gierig…

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