Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair

/ 16.06.2009 / / 1.558

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.

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Das Unternehmen hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. „Kostenlos“ war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Eine echte Gegenleistung für die Gebühren sei nicht ersichtlich, begründeten die Richter das Urteil. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet.

Ryanair ist nicht die einzige Fluggesellschaft, die Kunden mit ihrer Preispolitik das Leben schwer macht. Viele Billigflieger werben mit Flugpreisen zum Taxitarif, doch am Ende müssen Passagiere oft mehr als das Doppelte zahlen. Für die Gepäckaufgabe, die Ticketzahlung und selbst für das Check-in kassieren viele Fluggesellschaften extra. „Damit muss endlich Schluss sein“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Der Verbraucher muss auf den ersten Blick erkennen, wie teurer das angebotene Ticket ist.“

Seit Mitte 2006 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Rückenwind bekam der Verband durch eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die im November 2008 in Kraft trat. Sie legt fest, dass der Endpreis für den Flug alle zwingenden Kosten enthalten muss. Zusatzkosten für Extraleistungen sind zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich darzustellen. Kostenrelevante Voreinstellungen sind unzulässig.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

(Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, Az. 23 U 243/08 – nicht rechtskräftig)
Quelle; Homepage verbraucherschutzverband

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 19 Kommentare
Kategorien: Freizeit & Reisen

19 Kommentare zu “Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair”

  1. NRW sagt:

    Administrationsgebühr für zwei Personen 24€!!!
    Es ist versteckte Kosten, man sieht sie vorher nicht, es kommt nach der Zahlungbestätigung. Betrugrei!!!

  2. MC sagt:

    Wenn Ryanair die Beträge nicht erstattet dann einfach zurückbuchen (6Wochen nach Zahlung dann nicht mehr möglich). Habe ich nämlich so gemacht. Mein Flug wurde massiv verschoben und alle anderen Flüge gingen dann nicht mehr. Bei denen warte ich sicher nicht auf mein Geld. Fliege ab nun wieder mit Condor! Ist zwar teurer aber bei über 80 Condor Flügen hatte ich nie Stress.

    Und Ryanair bekommt keinen Cent mehr von mir. Klagen bringt eh nix, lebe in einem Land, das wegen 80 Euro keine Verhandlungen erst veranstaltet…

  3. Jörg Jache sagt:

    Seit Jahren buche ich bei Ryanair günstige Flüge nach Alicante. Da wir nur Handgepäck benötigen, fallen die Zusatzgebühren fürs Gepäck nicht an.
    Ich habe ein ganz anderes Problem mit Ryanair:
    Am 05.05.10 habe ich wieder einmal einen Flug für 4 Personen vom 22.11. bis 01.12.nach Alicante gebucht. Dieser Flug wurde von Ryanair geändert auf 21.11. bis 05.12. Da dieser Termin nicht passte, haben wir die Änderung nicht angenommen und das Geld zurück verlangt. Bis zum 17.08.10 hat Ryanair auf meine Schreiben (per Fax) nicht reagiert. Das Geld natürlich auch nicht erstattet.
    Fazit: Wer bei einem xxxx bucht, muß damit rechnen Betrogen zu werden.

  4. Helga sagt:

    Je nachdem wohin man fliegt, sollte man sich dreimal überlegen bei Ryanair zu buchen. Wenn man alles zusammen rechnet, ist nichts mehr übrig was BILLIGFLIEGEN betrifft!
    Am meisten ärgert mich diese Administrations-gebühr.
    Für 2 Personen Hin- und Rückflug sind 20,-€
    Von wegen die Gebühren wurden laut Gerichtsurteil abgeschafft.

  5. Borwin Schulze sagt:

    Habe soeben 02.06.10 bei RayenAir gebucht und so wie immer KK-Gebühr bezahlt!
    Es bleibt also alles beim Alten!!
    Oder wer möchte wegen 10,- € eine Rechtsstreit
    geginnen.

    “Schönes Urteil”

  6. blub sagt:

    Habe gestern 30 Euro für die Buchung bei Ryanair bezahlt!!!!

  7. Steffen sagt:

    Heute wurde vom BGH das Urteil des KG Berlin vom 30. April 2009 (23 U 243/08) bestätigt. 🙂

    Aktenzeichen Xa ZR 68/09
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52033&pos=0&anz=107

  8. Sascha sagt:

    Unfassbar. Ich habe zum ersten mal bei Ryanair gebucht. Da kosteten die Flüge für 2 Personen von Berlin nach Oslo 5 €. Hin und zurück somit 20 €. Dann diese Gepäckgebühr für beide Flüge. Da ich davon schon wusste haben wir nur ein Gepäckstück gebucht, in das wir dann versuchen alles zu stopfen und unter 15kg zu bleiben. Damit sind wir bei 50 €.
    Man beachte 20€ Flug und 30€ Gepäck (mit schummeln).
    Dann steht da der Rechnungsbetrag von 50€ und nach der Zahlung mit Kreditkarte steht da, dass 70€ abgebucht worden sind. Ich falle fast aus allen Wolken.
    Ich arbeite selbst bei einer Bank und ich weis, dass für die Kreditkartenzahlung nur eine winzige Gebühr von wenigen Cent von Ryanair bezahlt werden müssen. 5€ sind deutlich zu viel. Und wieso denn bitte pro Passagier und Strecke? Die führen doch nur eine Buchung vom Kreditkartenkonto runter durch. Einfach unglaublich.
    Tipp: Wer diesen Betrag von Ryanair zurückhaben möchte, kann zu seiner Bank gehen und ohne Angabe von Gründen, den gesamten Betrag zurückbuchen lassen. Ich denke dann wird allerdings Ryanair auch die Flugtickets löschen. Also kein Kurztripp!!

  9. Steffen sagt:

    Administrationsgebühr: Habe auch gerade einen Flug gebucht. Nach (!) der Zahlung per Kreditkarte wird auf einmal eine zusätzlich Administrationsgebühr in Höhe von 10 EUR aufgelistet. Da diese Kosten nicht vor der Abbuchung angezeigt werden, grenzt das IMHO schon an Betrug.

  10. Otto Eiland sagt:

    bei Ryanair ist die Differenz zwischen Flugpreis und Gesamtpreis wirklich extrem.
    aus 80 Euro werden mindestens 160 Euro, wenn man einen Koffer mit 15 kg dabei hat. Und noch schlimmer ist, dass man bis kurz vor Schluss der Buchung immer noch keinen Endpreis hat, denn es fehlt immer noch die Administrationsgebuehr. Daher buche ich, wenn es irgendwie moeglich ist bei anderen Gesellschaften. Selbst wenn ich 20 Euro draufzahle. Wenn mehrere das machen, wird Ryanair umdenken.

    Allerdings werde ich nie vergessen, dass Ryanair den Preiskampf angesagt hat, und jetzt auch renomierte Fluggesellschaften billigere Flugtickets anbieten. Bsp: letztes Weihnachten von Frankfurt nach Bukarest und zurueck, fuer 89,00 Euro! Dank Ryanair!

  11. Arndt M. Hamm sagt:

    Was für eine Überraschung! Da habe ich gerade für zwei Personen Ryanairflüge gebucht. Und nach (!) der Buchung sind auf einmal noch insg. 20 € “Administrationsgebühr” dazu gekommen!! Schon vorher habe ich geschluckt, dass der Preis für sehr günstige Flüge sich durch “Online check-In Gebühren” und “Gebühren für aufgegebenes Gepäck” beinahe verdoppelt!
    Aber die hinterher geschobene “Administrationsgebühr” ist echt der Hammer!
    Alles (schlechte) was man so über Ryanair liest, scheint nicht von ungefähr zu kommen…

  12. Michaela sagt:

    Ich verstehe das Urteil auch nicht. Die für uns typischen Zahlarten werden von ryanair mit Gebühren berechnet. 5 EUR je Fluggast, je Strecke. Wieso sind die Kartengebühren denn an die Personen- und Flugstreckenanzahl gebunden? Genauso ist es mit den Online-Checkin-Gebühren 5 EUR pro Fluggast pro Strecke. Eine alternative gibt es nicht. Das sind versteckte Gebühren. somit sind die angegebenen Flugpreise niemals zu erreichen. Und vorsicht bei innerdeutschen Flügen, da kommt die Mehrwertsteuer auf alle Gebühren oben drauf. Da kostet der Online Checkin für eine Strecke 5,95 und ein Koffer 17,85. Das kann sich ganz schön summieren.

  13. Sabine sagt:

    Ich bin gerade auch wieder mal am Verzweifeln- Angeblich ist mit Vis Elektron die Zahlung kostenlos.- Wird aber immer wieder abgelehnt – Zufall??? Jetzt habe ich in meiner Verzweiflung mit Kreditkarte gezahlt, und habe eine unbestätigte Buchung und kann nicht herausfinden ob der Flug gebucht ist. Ich muss meine Geschäftstermine danach richten. Es ist einfach nur noch unverschämt. Kann mir jemand helfen ? beim Tel- “Service” war ich 12 Minuten gebührenplichtig in der Warteschleife .

  14. Melanie Toss sagt:

    Was ist das für ein Urteil, wenn Ryanair wieder ein Schlupfloch findet? Ich habe gerade zwei Flüge bei Ryanair gebucht, und sie haben mir 20 EUR Kreditkartengebühr berechnet. Ich habe eine VISA electron, die hat allerdings in den letzten Jahren nicht ein Mal bei Ryanair funktioniert, sie wurde jedesmal ohne jedwede Begründung abgelehnt.

    Kann der Verbraucherschutz denn da nichts machen? Das ist reiner und offensichtlicher Betrug!

  15. Irene Doval sagt:

    Gerade eine Buchung bei Ryanair gemacht, sie berechnet weiterhin die 5 € pro Fluggast und Strecke. Ryanair kümmert gar nichts das Urteil, sie kassiert unbehelligt weiter. Wie sollte man vorgehen, damit der f reche Ire aufhört Das Urteil auszulachen

  16. Lars sagt:

    Mich würde auch interessieren was jetzt aus diesem Urteil geworden ist.
    Ryanair berechnet immer noch Kreditkartengebühren.
    Gerade gebuchten Flug bezahlt und am Ende kam dann die Gebühr in Höhe von 5 Euro pro Flug und Gast macht bei einer Transakion von 4 Passagieren einen Betrag von 40 Euro.
    Man beachte, dass die Flüge mit einer Karte bezahlt wurden, d.h. der Aufwand steht in keiner Relation zur Gebühr.
    Die Gebühr steht ja im Zusammenhang mit der Zahlung also müssten wenn überhaupt pro Zahlung eine Gebühr berechnet werden und nicht pro Person, da der Aufwand sich ja nicht durch die Passagieranzahl erhöht!

  17. Steffi sagt:

    Das Selbe, ob man diese laut Urteil unrechtmäßig verlangten und eingezogenen Gebühren rückwirkend zurückfordern kann, interessiert mich auch brennend!

    Aber ich finde nirgends eine Antwort auf diese Frage und wie man genau vorgehen sollte und damit es sich nicht ewig hinauszögert, weil Ryanair auf Rückerstattung allerhöchstwahrscheinlich sowieso keine Lust hat…
    Ryanair kümmert das Urteil anscheinend sowieso nicht, da es immer noch die Kreditkartengebühren haben möchte; eben noch getestet auf deren Homepage.

  18. Metronidazol sagt:

    Das Urteil ist ja vom 30.4.09. Wenn man nun später noch bei Ryanair gebucht hat und die die Gebühren trotzdem kassiert haben, gibts eine Möglickeit, die Kohle wiederzubekommen (immerhin 10% des Gesamtpreises)? Wäre schön, wenn einer was weiß…

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