1und1 – Der Ärger geht weiter!

/ 19.01.2010 / / 2.617

Wir haben auf dieser Seite schon mehrfach über die teilweise fragliche Vorgehensweise der 1&1 Internet AG gegenüber Verbrauchern und Kunden berichtet. In den letzten Wochen haben uns Kunden der 1&1 Internet AG mitgeteilt, dass die von der 1&1 Internet AG in ihrer Werbung angepriesene DSL-Leitung von 16.000 kBit/s trotz eines durchgeführten „Verfügbarkeits-Checks“ durch das Unternehmen letztendlich nicht erbracht wird. Uns wurden Fälle geschildert, wonach 1&1 Kunden lediglich auf eine Leistung von maximal bis zu 500 kBit/s zurückgreifen konnten, obwohl ein Vertrag über eine Doppelflat 16.000 Leitung abgeschlossen wurde.

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Durch eine derartige schwache Leistung ist die Nutzung des Internets stark eingeschränkt. Aus diesem Grund haben viele Kunden versucht, das bestehende Vertragsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit aufzuheben bzw. zu beenden. Trotz der Tatsache, dass die 1&1 Internet AG ihre Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringen kann, ist das Unternehmen in den uns geschilderten Fällen nicht bereit, die Verträge zu beenden.

Zu dieser Vorgehensweise haben wir Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif befragt.

Verbraucherschutz TV: Welche rechtlichen Möglichkeit haben Kunden von Telefonanbietern oder Providern, wenn die vertraglichen Leistungen nicht wie zugesagt erbracht werden?

Rechtanwalt Andrej Greif:
Je nach dem, welcher Vertragsart man einen DSL-Vertrag zuordnet, kommt in solchen Fällen grundsätzlich ein Rücktritt oder die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht.

In Bezug auf die Einordnung des DSL-Vertrages hat z.B. das Amtsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 21.06.2007 (Az. 6 C 177/07) entschieden, dass es sich bei DSL-Verträgen grundsätzlich um Kaufverträge handelt. Geht man also von einem Kaufvertrag aus, kann sich der Kunde auf das ihm zustehende gesetzliche Rücktrittsrecht berufen. Ein solches Rücktrittsrecht kann dann bestehen, wenn der andere Vertragspartner seine Leistungen nicht ordnungsgemäß und mangelfrei erbringt. Der Umstand, dass einem Kunden statt einer vertraglich zugesagten 16.000er Leitung lediglich eine Leitung mit einer Leistung von gerademal 500 kBit/s zur Verfügung gestellt wird, stellt grundsätzlich einen derartigen Mangel dar.

Oft vertreten jedoch die Anbieter die Ansicht, dass es sich bei den von ihnen angebotenen DSL-Verträgen um Dienstleistungsverträge handelt. Folgt man dieser Einschätzung kommt für den Kunden ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund in Betracht. Die nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung kann grundsätzlich einen derartigen Grund darstellen, der den Kunden zu einer Kündigung berechtigt.

Verbraucherschutz TV: Vielfach wurde uns berichtet, dass die 1&1 Internet AG als Ausgleich für die geringere Kapazität. einen monatlichen Rabatt in Höhe von 5,00 € gewährt. Wird durch diesen Rabatt bereits der ursprüngliche Vertrag geändert? Sind die Möglichkeiten des Kunden dann eingeschränkt?

Rechtsanwalt Andrej Greif: Grundsätzlich kann man diese Frage mit einem Nein beantworten. Eine Vertragsänderung hat grundsätzlich einvernehmlich zu erfolgen. Das bedeutet, die Parteien müssen übereinstimmend einer Vertragsänderung zustimmen. Eine einseitige Vertragsänderung bzw. Vertragsanpassung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Ein derartiger Ausnahmefall ist z.B. der in § 313 BGB geregelte Fall der Störung der Geschäftsgrundlage. Ein Anbieter kann sich grundsätzlich nicht auf die Störung der Geschäftsgrundlage berufen, wenn er von Anfang an nicht in der Lage war, die von ihm zugesagten vertraglichen Leistungen zu erbringen. Der Umstand, dass ein Anbieter von sich aus Rechnungsabzüge z.B. in Höhe von 5,00 € vornimmt, reicht grundsätzlich nicht aus, um darin eine einvernehmliche Vertragsänderung/Vertragsanpassung zu sehen. Grundsätzlich hat daher der Anbieter, eine entsprechende einvernehmliche Vertragsänderung/Vertragsanpassung darzulegen und nachzuweisen.

Verbraucherschutz TV: Was kann der Kunde unternehmen, wenn sein Anbieter seine vertraglich versprochenen Leistungen nicht erbringt?

Rechtsanwalt Andrej Greif:
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich ist jedoch folgende Vorgehensweise denkbar. Sobald der Kunde feststellt, dass sein Anbieter die von ihm vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbringt, kann der betroffene Kunde den Anbieter unter Setzung einer angemessenen Frist (eine Woche) auffordern, die Mängel zu beseitigen bzw. die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Um spätere Nachweisprobleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Nach Ablauf der Frist kann dann grundsätzlich in einem zweiten Schreiben der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung erklärt werden. In den von mir bislang betreuten Fällen ist die 1&1 Internet AG jedoch auf den erklärten Rücktritt bzw. die Kündigung meiner Mandanten nicht eingegangen. In diesen Fällen konnte eine Vertragsbeendigung erst durch ein entsprechendes anwaltliches Aufforderungsschreiben erreicht werden. Die hierfür anfallenden Kosten bewegen sich aber in einem überschaubaren Rahmen.

Verbraucherschutz TV: Wir bedanken uns für das Interview.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 10 Kommentare
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10 Kommentare zu “1und1 – Der Ärger geht weiter!”

  1. oli sagt:

    grosse ansagen des 1&1 managements ueber die verbesserung des kundenservices haben tatsaechlich eine kleine verbesserung gebracht, leider noch lange nicht ausreichend. die beamten-mentalitaet der mitarbeiter zu aendern wird auch nicht leicht fallen. hier meine erfahrung:

    1. ich hatte einen technisch bedingten ausfall von ueber 1 woche. in einem solchen fall steht einem eine rueckzahlung eines monatsbeitrags (zumindest eines teils) zu. das geld gab es nie und nach meiner nachfrage hiess es, ich haette wiederholt anrufen und explicit nachfragen sollen. absurd bzw ein ausdruck der beamtenmentalitaet der 1&1 mitarbeiter, denn die wussten bereits bescheid und kundenfreundlicher service leitet sowas einfach weiter. aergerlich und zeitaufreibend genug fuer mich, den kundenservice zu informieren (die lach nummer – ich tat es vom nachbarstelefon und der mitarbeiter meinte, es sei doch alles in ordnung, wenn ich anrufe) und ueber einen laengeren zeitabschnitt ohne telefon und internet anschluss zu bleiben.

    2.da ich flexibel beiben wollte, wurde mir bei 1&1 vor dem abschluss des vertrages ein teurerer vertrag ohne Vertragslaufzeit angeboten, bei dem ich von einem monat zum anderen kuendigen durfte. davon will jetzt 1&1 nichts mehr wissen – bei meiner kuendigung handele es sich nun um 3 monate kuendigungsfrist und ich darf so 2 monate weiter munter zahlen! keine entschuldigung fuer die falsche beratung, keine kulanz – nur pochen auf die rechte!

    alles in allem sitze ich auf den kosten von insgesamt ca 3 monatsbeitragen, die 1&1 gnadenlos abkassiert. aus solidaritaet mit mir hat ein freund – nach 10 jahren bei 1&1 – seinen vertrag bereits gekuendigt, ein weiterer ist dabei geiches zu tun. ich habe auch darueber den 1&1 kundenservice informiert und als beleg die entsprechende kundennummer durchgegeben, um ihnen die konsequenzen eines solchen verhaltens vor die augen zu fuehren aber auch das hatte keine resultate erbracht. mir wurden lediglich 5 euro fuer den technischen ausfall angeboten- almosen brauche ich nicht. sonderfaelle werden bei 1&1 offensichtlich zu problem- bzw konfliktfaellen und als wettkampf ausgetragen. weder der imageverlust noch der kundenverlust spielen hier eine rolle

  2. Andreas sagt:

    Ja, und auf Umzugsanzeigen reagieren Sie auch lange nicht! Von 2-3 Wochen Bearbeitungszeit ist auf der Homepage die Rede. Die 6 Wochen aus den AGBs werden regelmäßig bis auf den letzten Tag mit dem Hinweis ausgereizt, dass früher kein Techniker verfügbar ist.

    Man soll sich einen kompletten Arbeitstag für den Techniker frei nehmen, der dann nicht mal kommt. Dann erfährt man von der Telekom, dass gar kein Techniker notwendig ist, und der Anschluss aus der Ferne geschaltet werden kann!

    Als Quittung auf diese Frechheit bekam 1&1 die fristlose Kündigung serviert, da sie mir bezahlte Leistungen mit voller Absicht vorenthielt. Inzwischen kam schon Post vom Bayerischen Inkasso Dienst. Über die liest man, dass sie gerne Forderungen überhöht aufblähen und unberechtigt Schufa Einträge veranlassen: http://tintemann.de/bayerischer-inkasso-dienst-ag-widerspruch-gegen-einstweilige-verfugung-erfolglos.html

    Ob die Geschäftsführer verwandt sind bei soviel gemeinsamer Gemeinheit?

  3. Uli sagt:

    hallo,

    ich bin auch etwas irritiert, dass diese seite mit 1&1 werbung dekoriert ist. bei mir läuft ein ähnliches schauspiel. ich bin umgezogen u. kam aus dem vertrag nicht raus, also umzugsservice. obwohl ich in eine der größten städt deutschlands gezogen bin, war 1&1 nicht in der lage, einen anschluss zu schalten.nun kmmt aber der hammer, um aus dem vertrag zu kommen, soll ich eine ablöse zahlen, die man dann auch gleich mal eben abgebucht hat. dann at man sofort meine homepage u. meine emailadressen gelöscht u. dennoch den nächsten vollen monat abgebucht. ich habe zum selbstschutz meine einzugsermächtigung zurück genommen u. nun sagen die, man könne mir das zuviel abgebuchte nicht zurück zahlen, da ich ja die einzugsermächtigung zurück genommen hätte. also da fällt mir nix mehr ein.
    in meinem wohnhaus haben alle dsl u. nur bei mir soll es nicht gehen u. dann sol ich auch noch eine art “strafe” zahlen, dafür, dass 1&1 seinen job nicht machen kann.

    jetzt kommen nur noch zynisch freundliche briefe, mit sinnlosen platitüden u. ich muss wohl einen anwalt beschäftigen (für 80,00 euro) was 1&1 natürlich weiß u. da kann man ja mal schauen, ob der doofe kunde nicht einfach aufgibt.

    das ist echt übel “herr davis” u. ihre werbung ist ncht autentisch

    Admin: Habe die neue 1und1-Adresse in Adsense geblockt. Dürfte jetzt keine Werbung mehr kommen von denen

  4. Jürgen sagt:

    Nach 9 Wochen hinhalten und x- Telefonaten mit 1und1, brachte ich raus, das 1und1 bei mir nicht DSL 6000 sondern nur einen 2000 DSL in Kombi mit Analog Telefon von der Telekom für 33.- Euro statt der angebotenen 20.- Euro haben kann.
    1und1 danke für eure schnelle(9 Wochen)Info und das nervige hinhalten.
    Die Telekom hat innerhalb einer Woche reagiert.

    Also wie war das, hauptsache du bist erstmal bei 1und1…
    und dann schau ma mal wie es weiter geht…

  5. Martina Lorey sagt:

    Und schon die nächste in der Reihe…

    Ich bin vor ca 2 Monaten ausgewandert, habe natürlich sofort als ich von meinem Job erfuhr brav versucht zu Kündigen (die haben erstmal behauptet das ginge nicht :)) und es nach vielem hin und her (die üblichen Standardmails) angerufen, mit einem Anwalt gedroht und erfahren, dass ich nur meine Abmeldung von telekom und Deutschland, sowie meine Registrierbestätigung aus meiner neuen Heimat brauche. Die habe ich auch sobald ich sie hatte brav eingeschickt, aber da manches auf sich warten liess hat 1&1 weiterhin versucht geld von meinem nicht mehr existenten konto abzubuchen, obwohl ich ihnen gesagt habe dass ich es auflöse, und wann. Als ich nun alles eingeschickt hatte und weiterhin Mahnungen und Meldungen über gescheiterte Abbuchungen kamen habe ich mal wieder den kundenservice (selten so gelacht) kontaktiert, der fröhlich ehauptet hat es würden noch Dokumente fehlen. Natürlich nur jene, die ich nicht per Einschreiben geschickt hatte, und zwar noch in deutschland, also Wochen her. Daraufhin habe ich ihnen geraten ihre Unterlagen besser zu sortieren, und tatsächlich, einen Tag später mailen sie mir meine Kündidung wäre erfolgreich, ich müsse nur noch 50 Euro bezahlen. Da ich denen gar nichts mehr glaube habe ich geantwortet sie sollen mir bitte den Vertrag mit diesem Punkt zuschicken, und zwar an meine neue Adresse (da die gesamte Farce ja stattfindet weil ich ausgewandert bin). Ausserdem habe ich ihnen meine Einzugsermächtigung entzogen, mit der Begründung dass das Konto, wie ich ihnen ja bereits vor ca 10 Wochen mitgeteilt hatte, gar nicht mehr existiert. Als ich daraufhin nichts mehr hörte nahm ich an es war nur ein lahmer Versuch und ich wäre sie los.

    Falsch gedacht. Mein Vater hat nun, da meine Ex-Vermieterin immernoch Post an mich an ihn weiterschickte ohne mein Wissen einen Nachsendeantrag bei der Post eingerichtet. Und tatsächlich, auf einmal kommt ein Inkasso-Brief.

    Da ich jederzeit für die 1&1 erreichbar war, sowohl per email (ich stand ja im Kontakt) und auch meine neue Adresse angegeben hatte finde ich das doch…recht verwunderlich.

    Ich habe nun die Anwaltskanzlei Greif kontaktiert, da der tolle Kundenservice nicht mehr antwortet, und habe dem Vorstand für den Bereich customercare Henning Ahlert (henning.ahlert@1und1.de) eine email geschrieben, allerdings rechne ich nicht ernsthaft damit, dass mein Fall der Geschäftspolitik widerspricht und er antwortet…

    Ich habe nun vor bis zum Warnbescheid nicht zu unternehmen, ausser meinen Fall vorsorglich mit einem Anwalt zu besprechen, denn meiner Meinung nach kann man mir keine Inkassokage anhängen obwohl ich mich dauernd zu dem Thema melde; und Post an meine alte Adresse zu verschicken gilt bestimmt nicht als regulär, denn ich habe keinerlei Mahnungen erhalten, erst jetzt wegen des Nachsendeantrags das Inkassoschreiben.

    Falls wer erfolgreich trotz 1&1 ausgewandert ist, bitte melden!!

    tini.lorey@gmx.de

  6. MK sagt:

    …heute hat es uns erwischt. Wochenlang bekomme ich nun via E-Mail die Werbung von 1&1, Geld zu sparen und auf Komplettanschluss umzusteigen. Bisher hatte ich einen Telekomanschluß und 1&1 als DSL Provider mit einer 16000er leitung war wirklich alles stabil, war sehr zufrieden. Nur um etwas zu sparen (ich Deep) bin ich drauf eingegangen und habe einen Komplettanschluß zugestimmt. Jetzt kommt der Umschalttermin und alles bricht zusammen. Telefonieren nur noch mit Hall, abgehackt und nur manchmal möglich. Internet erreicht jetzt nur nur 209 kbit/s …..Das allerschärfste…Nach dreitägigen Telefonieren bekomme ich die Mitteilung , dass derzeit nicht mehr Leistung von 1&1 möglich ist. Ich habe also für Schlappe 136 EUR eine 16000 kbit/s Leitung gegen eine 209 kbit/s getauscht ….ist das nicht super? Ich finde das echt Bauerbfängerei…..Soll ich das etwas jetzt zwei Jahre tragen, muss ich das?
    Meine Kids die im Internet Leben sind stinke suaer , meine Geschäftsaktivitäten kann ich praktisch einstellen und das Telefonieren, besser wieder mit Rauchzeichen….kann doch nicht sein oder? Wer kann mir helfen , wass kann ich tun. Kann die Telekom den Vertrag wieder reaktivieren ….Muss 1&1 den Vertrag freigeben…Hilfe..ich brauche echt Hilfe…

    MK

  7. SusaS. sagt:

    Sehe ich richtig, oder lässt sich die Seite durch 1und1-Werbung mitsponsoren? Rechte Seite: Werbung vom Verbraucherfeind Nr. 1 von dem dieser Artikel mal wieder handelt. Werbung hier gesehen am 30.07.09.

    Admin: Hi – von deinen Spenden kann ich leider nicht leben….also nehm ich’s vom Klassenfeind.

  8. Elradon sagt:

    Die Anbieter reden doch in den meisten Fällen von einem maximalen Durchsatz. “Bis zu XY Bit”. Dass Privatkunden Verträge mit zugesicherter Leistung haben ist doch eher unüblich?

  9. Jose Ibanez sagt:

    Das, was 1%1 (wahrscheinlich auch die Telekom – diese haben die Schlüssel zu den Schalt- u. Relaisschränken und die Techniker) mit ihren Kunden tut hat absolut nichts mit normalen Geschäftsgebahren zu tun.
    Als Kinder einer deregulierten und unkontrollierte Marktsituation machen solche “Geschäftsleute” alles Vertrauen kapput. Schenkt ihnen KEIN Vertrauen! sie verdienen es wirklich nicht.
    Ein kurzes rechnen und es könnte sich lohnen, einen anderen Provider zu “besorgen” und 1&1 lediglich für die kostenlose Dienste zu nutzen. (Bloß keine Handy-Anrufe über 1&1, ebenso keine Auslandsgespräche oder Sonder-Nrn, da langen sie brutal zu)
    Und wenn Ihr Anrufe mit unterdrückter Nr. erhaltet, dann könnt´ziemlich sicher sein, es sind sie (1&1 Abhängige). Sie scheren sich ein Teufel um Gesetze, leben und handeln sie im wirtschaftsethischen Wildwest.
    Macht diese Typen nicht reicher!

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