Keine Interesse an Aufklärung von Cyberstalking

/ 24.05.2017 / / 193

Anfang April war der Betreiber dieses Blogs mehr oder weniger freundlich von Polizeibeamten aufgefordert worden, den Nachmittag auf dem Revier in Warstein zu verbringen. Unbekannte hatte in seinem Namen Amoklauf-Drohungen per Mail an Polizei und Staatsanwaltschaft versendet. Heute mehr als einen Monat später offenbart sich die ganze Ohnmacht des Staatsapparates bei der Ahndung von Internet-Verbrechen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

“Die Mails wurden über Proxy-Server in den USA versendet, da können wir gar nichts machen!” Für Staatsanwalt Karlin aus Arnsberg – zuständig für Schmallenbergs Anzeige gegen Unbekannt wegen Störung des öffentlichen Friedens – ist die Sache damit erledigt. Recherchen im Umfeld der bekannten Verdächtigen gibt es nicht. Schmallenberg: “Die sitzen irgendwo in ihren Kinderzimmern und lachen sich halbtot über die Opfer, die sich in Foren untereinander ihr Leid klagen oder vergeblich auf die Klärung dieses Sache warten.”

Was den Herausgeber von https://www.verbraucherschutz.tv am meisten ärgert ist der lapidare Hinweis des Ermittlers: “Dann setzen Sie sich doch für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein, dann wäre alles ganz einfach!” Das, so Schmallenberg, habe ebenso viel Sinn wie eine offzielle Meldepflicht für Einbrecher einzuführen: “Ich habe Anzeige erstattet, in der Öffentlichkeit berichtet, die Sache offen gemacht, mit Beteiligten Aktenzeichen ausgetauscht, Hinweise gesammelt und weiter gegeben – was denn noch ?”

Auch unglaublich: “Es findet keine Koordination der Ermittlungen über die Grenzen der Bundesländer hinaus statt. Selbst über die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft scheinen die örtlichen Staatsanwaltschaften nicht informiert.” Heißt: Wer sich in Amerika eine anonyme e-Mail-Adresse besorgt und darüber unbescholtene Bürger des Massenmordes oder des sexuellen Missbauchs von Kindern verdächtigt, hat nach heutigem Stand der Dinge mit keinerlei Folgen zu rechnen, da die Anonymisierung des Versenders ein Verfolgungs-Engagement der Ermittler quasi ausschließt. Schmallenberg: “Das ist nicht nur still schweigendes Dulden, das ist in meinen Augen Aufforderung!” Die aktuellen Mails werden über Miami und LA versendet, über Server von großen Unternehmen. Wenn man wirklich will, dann könnte man da heran kommen und zumindest den versand der Mails über diesen Weg verhindern….

In den unterschiedlichsten Cyberstalking-Foren wird schon mehr oder weniger deutlich zur Selbstjustiz aufgerufen – kein Wunder, wenn die Interessen der Opfer derart missachtet werden. Und genau diese Selbstjustiz ist der Anfang vom Ende: Wenn sich schon die Guten dieser Welt nicht mehr an die Regeln des Internets halten, wie sollen wir die Bösen von der “Netiquette” überzeugen? Schon jetzt unterhalten sich in den wie Pilze aus den fruchtbaren Böden schießenden Blogs nur noch anonyme Schattengestalten wie Lonesomewalker, Lord Sinclair oder wie die hellen Krieger des Rechts noch so alles heißen mögen untereinander und schmieden Pläne – unter Ausschluss der offiziellen Ermittlungsbehörden.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Auf dem Schlachtfeld Internet platzieren sich die Heere…Hier droht ein virtueller Bürgerkrieg über die Vorherrschaft im Netz. Ach übrigens: verbraucherschutz.tv hat die Geschäftsstellen aller Bundestagsparteien informiert und Kontakt zu den regionalen Abgeordneten aufgenommen. Die Mails wurden nicht mal beantwortet…

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 9 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

9 Kommentare zu “Keine Interesse an Aufklärung von Cyberstalking”

  1. Renate Blaes sagt:

    Es kann doch nicht wahr sein, dass irgendwelche hirnfreien Zeitgenossen Cyberstalking, Identitätsklau und Belästigungen übers Internet verbreiten dürfen und die Staatsanwalt mit den Schultern zuckt und sagt: da können wir nichts machen.
    So anonym kann das Internet gar nicht sein. Würde jemand Frau Merkel auf diese Art bedrohen und belästigen, wären die Hintermänner der ausländischen IP-Adressen im Handumdrehen herausgefunden. Da bin ich mir sicher!

    Admin: Ganz so einfach ist das nicht… ich habe das neulich selbst mal ausprobiert: Über einen Anonymisierungsdienst die Homepage des proxyservers in Miami aufgerufen, mit falschen Adressdaten ein Mailkonto eröffnet – mehr braucht’s nicht. Wenn du mit dieser mail-Adresse ein twitter-konto eröffnest und dorthin Artikel verlinkst, die du mit der Adresse vorher auf irgendwelchen.wordpress.com-Blogs geschrieben hast, dann hast du schon einiges an Macht in der hand – und keiner kann dir was…

  2. Daniel sagt:

    Seit Mitte April bin ich auch Opfer der Kindergartenbande; bekomme hier Rechnungen + Mahnungen von Fleurop, div. Zeitungs-Abo`s etc.
    Kann man diesen kriminellen Idioten nicht das Handwerk legen. Wie weit ist denn unsere Justiz hier im Rückstand?

    Admin: Sehr sehr weit…. und das macht mich langsam stinkewütend. Man sollte doch erwarten, dass unsere Gesellschaft wenigstens etwas tun möchte oder irgendwas versucht…..Fehlanzeige….

  3. Redaktion sagt:

    Die “Guten” sollten sich keinesfalls zu “Selbstjustiz” hinreissen lassen und nicht einmal zurückbeleidigen. Bei den “kleineren” ehrverletzenden Delikten wie Beleidigung und üble Nachrede rechnen sich Beleidigung durch Täter und Gegenbeleidigung durch Opfer gegeneinander auf und ist nicht mehr rechtlich verfolgbar. Manche Stalker provozieren ihre Opfer geradezu, gleichfalls beleidigend zu werden, denn in dem Moment, in dem sie dies tun, sind die Behörden machtlos und stellen Verfahren meist ein.

    Wer “böse antwortet”, macht sich vom Opfer zum Täter und verliert alle Ansprüche auf Schutz, die eh schon mager genug sind. So konnte ein Kläger trotz festgestellter massiver Ehrverletzungen lediglich ein Unterlassungsurteil wegen Urheberrechtsverletzung wegen eines ohne Genehmigung veröffentlichten Fotos durchsetzen, weil er sich ebenfalls zu einer Beleidigung hat hinreissen lassen, die vom Täter selbstverständlich dokumentiert und gegen den Kläger verwendet wurde.

  4. In Deutschland existiert seit 31. März 2007 ein separater Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB). Weitere gegen Stalker anwendbare Straftatbestände sind z. B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und § 4 GewSchG, um nur einige aufzuführen. ….

    Link-Tipp: http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm

    Was bedeutet »Stalking«?

  5. Fred kaier sagt:

    Willkommen im Club, bei mir hat sich dann zumindest telefonisch die Kripo gemeldet, aber nett 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961