„Das PC-Anwender-Handbuch“ aus dem Fachverlag für Computerwissen (computerwissen.de) befasst sich ausführlich mit der Abzocker-Problematik. “Selbst wenn mit einem Inkassobüro gedroht wird, sollte man gelassen bleiben”, wird Nico Reiners vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz-Universität Hannover gegenüber vom Info-Dienst zitiert
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Wer in eine solche Abo-Falle getappt ist, sollte sich auch vor der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage nicht schrecken lassen. „Zum einen ist ein Schufa-Eintrag nicht ohne weiteres möglich. Zum anderen haben die Abofallen-Betreiber in Wirklichkeit kein Interesse an einer Klage, da sie fürchten zu verlieren“, so der Jurist gegenüber dem Informationsdienst.