Verbraucherzentrale mahnt DKV ab

/ 24.05.2017 / / 1.020

Wegen unlauteren Wettbewerbs hat die Verbraucherzentrale Brandenburg die Deutsche Krankenversicherung DKV abgemahnt. “Verbrauchern wurden Vertragsbestätigungen für Krankenzusatzversicherungen zugeschickt, obwohl sie telefonisch nur die Zusendung von Informationen billigten”, begründet Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt. Zugleich habe die DKV versucht, ohne Einzugsermächtigung Versicherungsbeiträge abzubuchen.

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Vorausgegangen waren nach Verbraucherberichten unerbetene Werbeanrufe für diese Krankenzusatzversicherungen, angeblich von der AOK Brandenburg. “Wir haben die Datenschutzbehörde des Landes Brandenburg gebeten zu prüfen, ob die Kontoverbindungen Betroffener unzulässigerweise von der AOK an die DKV geliefert wurden” informiert der Verbraucherschützer weiter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erwartet, dass die Versicherer derartig aggressives Geschäftsgebaren künftig unterlassen.

Betroffenen Verbrauchern rät Schaarschmidt, angeblichen Verträgen vorsorglich per Einwurfeinschreiben zu widersprechen und rechtswidrig abgebuchte Beträge zurückbuchen zu lassen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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