Neue Abzock-Qualität – Mahnbescheide drohen

/ 24.05.2017 / / 242

Katja Günther und die Online Content Ltd. stellen sich offensichtlich auf eine neue “Qualität” der Abzocke ein. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dürfen sich 1000-de von Internetusern jetzt auf Mahnbescheide freuen. Nachdem sie angeblich auf Seiten der “Nutzlos-Branche” in die Abo-Falle getappt sind und mit Mails und Post bombardiert wurden gehen nun die Mahnbescheide raus.

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Grund zur Sorge haben sich bislang standhafte Nichtzahlernicht – allerdings darf man einen offiziellen Mahnbescheid auch nicht einfach übersehen, denn ohne Widersprucherhält der Versender einen so genannten “Titel”, den er erfolgreich einklagen kann. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit einer Mahnung nicht, es schaut nur, ob der Rahmen passt.

Betroffene sollten nach Erhalt des Mahnbescheide sofort beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch einlegen – erst jetzt kann ein Klageverfahren eröffnet werden, wenn eine der beiden Parteien dies beantragt und auch die Kosten dafür trägt

Erst dann kommt es zu einer Entscheidung, die erstmal zu akzeptieren ist. Verbraucherschutz-Experten sind sicher, dass es nach einem erfolgten Widerspruch aus ist mit weiteren Forderungen. Daher sollten Betroffene jetzt nicht einknicken und auf keinen Fall den Mahnbescheid unwidersprochen akzeptieren. Sollte ein Widerspruch Erfolg haben, bleiben die “Verursacher” auf allen Kosten hängen….

Hier den Artikel der VZ Reinland-Pfalz lesen

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Welche Seiten alle betroffen sind ist noch unklar, möglich wäre z.b. fabrikverkauf.de. Es grenzt schon irgendwie an Perversion, dass Seiten wie genealogie.de schon höchstrichterlich abgestraft wurden, Rechtsanwältin Günther und Co. aber mit anderen Projekten weiter machen, als wäre nichts geschehen…Spannend wird nun, wie der erste Widerspruch gehandhabt wirdm bzw ob Frau Günther anschließend Klage einreicht,

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 5 Kommentare
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5 Kommentare zu “Neue Abzock-Qualität – Mahnbescheide drohen”

  1. MichaelL sagt:

    Leider sind wir auch auf die Leute von Online Content reingefallen und nun ist schon die 2. Mahnung von Frau Günther bei uns eingetroffen mit der Forderung umgehend 140,-€ zu überweisen. Dieses sei die “letzte außergerichtliche” Mahnung. Was sollen wir jetzt machen??

  2. Broker sagt:

    Ueble Sache diese ganze Mahnkultur und Inkassogeschichten. Aber was kann man machen, eine grosse Aufklaerungswellle in den Medien a la NICHT ZAHLEN koennte helfen, aber dafuer sind wohl noch zu wenige betroffen.

  3. admin sagt:

    Hallo testel, stimmt so, hab ich im Text geändert. Danke für den Hinweis. Ich war davon ausgegangen, der Widerspruch ist erledigt/erfolgreich, wenn man anschließend nichts mehr hört. Wusste nicht, dass dazu keine richterliche Entscheidung notwendig ist

    grüße usch

  4. Testel sagt:

    Unsinn, nach dem Widerspruch prüft kein Richter eine “Berechtigun”. Nach dem fristgerechten Widerspruch ist das Mahnverfahren schlicht beendet. Beide Beteiligten können das Verfahren aber durch Zahlung der restlichen Gerichtskosten in eine Klage umwandeln. Kommt kein Geld ist die Sache für das Gericht nach dem Widerspruch gestorben.

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