Rechtsanwältin Katja Günther wieder SAT1-Thema

/ 24.05.2017 / / 1.209

Sat1 berichtete am 10. Januar wieder einmal über Rechtsanwältin Katja Günther aus München. Akte 09 recherchierte vor Ort und machte sich auf die Suche nach einer der wohl unbeliebtesten Frauen Deutschlands. Als Anwältin treibt sie z.B. die Forderungen der Online Content Limited ein.

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Unter anderem besuchten die Akte-Redakteure auch die Bank der Rechtsanwältin, gegen die offenbar kein Verbraucherschutz-Kraut gewachsen ist. Die Sparkasse hatte “germanys most wanted” kurzerhand das Konto gekündigt, auch auf Grund zahlloser Beschwerden. Dagegen ging Frau Günther mit einer einstweiligen Verfügung vor. Ohne Bankverbindung könne sie ihrem Beruf nicht nachgehen und das schränke ihre freie Berufsausübung ein – hier pocht sie auf ihr Grundrecht, die Gute.

So sieht es die Pressestelle der Stadtsparkasse München:

Das Landgericht München I hat mit einstweiliger Verfügung vom 7. Oktober 2008 der Stadtsparkasse München aufgegeben, die Konten der Rechtsanwältin Günther bis zum 31. Januar 2009 fortzuführen und insbesondere für die Antragstellerin eingehende Zahlungen weiterhin gutzuschreiben, sowie ihr auch weiterhin Zugriff auf das Konto mittels Online-/ Internet-Banking zu gewähren. Die Stadtsparkasse München hat gegen diese einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, der aber vom Landgericht München I am 24.11.2008 zurückgewiesen wurde, so dass die einstweilige Verfügung fortbesteht. Nachdem Frau Günther am 20. Januar 2009 erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, muss die Stadtsparkasse München die Konten auch über den 31. Januar 2009 hinaus unbefristet weiterführen.

Grundsätzlich hat die kontoführende Bank keine Möglichkeit, Zahlungseingänge, die per Überweisungsauftrag ausgeführt wurden, einzubehalten oder dem Auftraggeber der Überweisung gutzuschreiben.

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Rund 20.000 Euro wandern täglich auf dieses Konto – Anwaltgebühren aus den verschiedenen Aufträgen, die die Münchnerin für Abzockerhomepage-Betreiber und ihre Inkassobüros abwickelt.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 12 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

12 Kommentare zu “Rechtsanwältin Katja Günther wieder SAT1-Thema”

  1. Mike sagt:

    Mensch Heyl, du bist doch bloss ein blöder Wichtigtuer. Leute glaubt nicht was der Quatschkopf schreibt. Das ist ein bekannter Psycho und Stalker, gegen den Unmengen Verfahren laufen.

    Admin: Hey Mike, wen meinst du, mich?

  2. Hanspeter Heyl sagt:

    Ich habe heute auch ein liebesbrief von Katja Günter erhalten un d sie möchte 99,-Euro von mir haben,ich werde aber nicht bezahlen!Soll sie das Geld Gerichtlich einklagen

  3. Walpurga sagt:

    Es steht doch nur die Frage, warum Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer nicht endlich tätig werden. Das ist der Skandal!

  4. Anna sagt:

    Heute fand vor dem Landgericht München I die mündliche Verhandlung wegen der Klage der Katja Günther gegen die Sparkasse statt.

    Das Gericht hat letztlich entschieden, die Klage abzuweisen und die einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufzuheben!!!

    Das wird auch heute abend in Sat1 um 22.20 in einem neuerlichen Bericht über Katja Günther gezeigt. Dabei ist zu sehen, wie sie im Gerichtssaal zusammen mit ihrem Anwalt Syndikus sitzt. Auch Herr Burat, der als Zeuge geladen war, dürfte erstmals zu sehen sein.

    Durch diese verlorene Klage und die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wird ab morgen die gute Katja ohne Konto dastehen!!!

  5. janine sagt:

    http://www.heise.de/newsticker/Frankfurter-Gericht-lehnt-Anklage-gegen-Abofallenbetreiber-ab–/meldung/134645

    Admin:
    Wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Beurteilung der Zahlungsverpflichtung sonderm darum, ob die Geschäftsidee an sich schon Betrug ist. Das ist ein feiner Unterschied. Kein schönes Urteil für den Verbraucherschutz, aber auch nicht dramatisch

  6. gagamel sagt:

    Blos irgendwie geht hier garnichts voran. Schon seit Sommer 2008 ist zu lesen, daß die Staatsanwaltschaft München unzählige Anzeigen bearbeitet.
    Schon seit Sommer 2008 ist zu lesen, daß die Rechtsanwaltskammer hier dringenden Handlungsbedarf sieht.

    Ja aber was wird nun draus?

    Admin:
    Jo, ich versteh’s auch nicht…

  7. Michael sagt:

    Liebe empörten Mitbürger,

    ich teile eure Auffassung und werde gegen diesen
    Richter ein Verfahren einleiten lassen.
    (Verdacht der Bestechlichkeit im Amt,Förderung
    einer kriminellen Vereinigungusw.)
    Ich hoffe,einige schliessen sich dem an,gemeinsam
    sind wir stark,danke.

    Admin:
    Nur die Ruhe, das bringt doch nichts. Wer sind Sie, dass Sie glauben Verfahren gegen deutsche Richter einleiten zu können? Das Rechtsempfinden mancher Opfer hier im Forum macht mir genauso viel Angst wie die Abgezocktheit der Abzocker. Leute: Haltet den Ball flach: Richter treffen Tatsachenentscheidungen und nur weil euch das nicht passt ist das weder Rechtsbeugung, noch Bestechlichkeit noch Förderung einer kriminellen Vereinigung.

  8. alma sagt:

    Regt Euch doch nicht so auf Ihr komischen Vögel. Jeder Vollidiot weiß doch heutzutage, dass im Internet vieles KostenPFLICHTIG ist. Schaut halt genau hin bevor Ihr Dienstleistungen in Anspruch nehmt. Ich jedenfalls habe mir die Kochrezepte in Kenntnis der Kostenpflicht bestellt und ich kann nur sagen: Schmeckt (auch meinem Mann) prima und ist billiger als Kochbücher. Hut ab vor Frau Günther, die bzw. ihre Mandanten haben eben eine Nische entdeckt. Alma

  9. i.katzorke sagt:

    es muß doch möglich sein dieser frau endlich das handwerk zulegen, mich belästig die damen auch seit monaten,heut erhilt ich letzte aussergerichtlich mahnung.die kann mich mal

  10. Silent Bob sagt:

    Sparkassen haben – im Gegensatz zu privaten Banken – einen Kontrahierungszwang. Aus gutem Grund nehmen die Gerichte diesen auch sehr ernst, denn ohne Konto geht in modernen Gesellschaften nun mal gar nichts mehr.
    Der Weg, um Katja Günther auszubremsen, muss also ein anderer sein. Ein Berufsverbot fände ich hier passend.

  11. Jaqueline sagt:

    …das sehe ich ganz genauso! Diese Frau ist die wohl bekannteste “Anwältin” Deutschlands und das AG München ermöglicht zum 2.Mal eine einstweilige Verfügung, damit sie weiter schutziges Geld auf ihr Kto. bei der machtlosen Sparkasse bewegen kann !!!? Sowas gibts echt nur in Deutschland… toller Rechtsstaat! Dieser Person müßten alle Hände gebunden werden! Man gerät fast in den Glauben, dass dieser Richter ein gutes Verhältnis zu Frau Günther hat…??? Vielleicht bekommt er auch etwas vom Kuchen ab? Sorry, aber ich habe langsam jegliches Vertrauen in das RECHTSSYSTEM verloren!!!

  12. Michael sagt:

    Das Problem ist wohl hier das Landgericht München I, welches die Sparkasse nun schon zum zweiten Mal mittels einer einstweiligen Verfügung zwingt, das Konto weiter zu führen. Dem Richter allein kann und muss man hier den Vorwurf machen, einseitig und parteiisch zu sein, indem er das Recht der Berufsausübung (Abzocken von ahnungslosen Internetnutzern) höher ansieht als das Recht der Vertragsfreiheit. Ich bin wirklich von so einem Urteil geschockt, vor allem weil es mein Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich erschüttert hat.

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