Beispiel movie-scout.net – Tipps für Eltern Minderjähriger nach Internetabzocke

/ 21.01.2010 / / 321

Wenn man sich so Seiten wie movie-scout.net anschaut, dann wird deutlich, dass es sich offensichtlich immer noch lohnt, mit diesen billigen Tricks Internetsurfer – ganz besonders Kinder & Jugendliche – in die Abo-Falle zu locken. Dabei ist es doch eigentlich wirklich einfach. Manchmal kann ich mir ein “Selber schuld” nicht verkneifen….. Aber: Wenn Kinder und Jugendliche in die Falle tappen – dann sehe ich das etwas anders. Kinder sind hier Opfer und stehen zuhause unter Dauerstress, weil die Eltern mit Betrugsverdacht, Inkasso und Mahnbescheid-Drohungen bombardiert werden. Und genau das macht den Abzockern die Kasse fett.

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Wer in die Abofalle tappt, der tut dies oft im Bewusstsein “Die kriegen mich ja doch nicht!” – Da wird ein falscher Name eingegeben und irgendwie wird dann der Fopper doch noch zum Gefoppten, wenn statt der Rechnung auch noch die Androhung einer Betrugsanzeige in Haus flattert.

Also nochmal: Man kann im Internet einer Zahlungsverpflichtung nicht dadurch entgehen, dass man einen falschen Namen angibt – das ist genau so, als wenn man beim Auto-Rasen kurz vorm Blitzen die Hand auf den Tacho legt. Die Abzocker speichern die IP und bekommen auf Basis eines Antrages “mit besonderem Interesse” vom jeweiligen Provider die Adresse gratis frei Haus geliefert. Das muss man Kindern beizeiten vermitteln. Die Anbieter freuen sich vielmehr über Betrüger, weil dadurch noch mehr Druck aufgebaut werden kann. Unser Tipp: “Erklären Sie das Ihren Kindern!” Die Einschüchterungskette muss unterbrochen werden, indem sich Eltern mit ihren Kindern solidarisch erklären und sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Abzocker machen.

Allerdings: Ob die Angabe eines falschen Namens z.B. bei movie-scout.net auch gleich zwangsläufig den Tatbestand des Betruges erfüllt? Das ist insbesondere bei minderjährigen Surfern äußerst zweifelhaft und hat keinerlei rechtliche Grundlage.

Betrug setzt immer “böswillige Absicht” voraus und damit auch das Wissen um Kosten, denen man aus dem Weg gehen könnte mit ein wenig Schummelei. Die meisten Jugendlichen, die falsche Namen angeben, tun dies aus einer natürlichen Vorsicht heraus. Da der Anbieter mit allen Tricks versucht, entstehende Kosten zu verbergen, wird kein Gericht der Welt einen Jugendlichen des Betruges bezichtigen, nur weil es in einem windigen und am Rande der Legalität wandernden Portal einen falschen Namen angegeben hat. Vor Gericht dürfte vielmehr auffallen, dass es gerade die Anbieter sind, die Namen verschleiern und als “Ltd.” mit Firmensitz in Dubai und deutscher Service-Zentrale arbeiten.

Aber warum fallen so viele Leute auf diesen Blödsinn herein?

Bei movie-scout.net läuft das so: Wer sich registrieren lässt, eröffnet damit eine kostenlose Mitgliedschaft und bekommt eine Test CD. Innerhalb von 14 Tagen kann dieser Vertrag widerrufen werden, so sagen es die AGB.

Widerruft man den Vertrag aber nicht, weil man es vergessen hat oder einfach nicht zufrieden, dann wandelt sich der Vertrag in ein kostenpflichtiges Abo. Die Pflicht, die Widerrufsfrist schriftlich bekannt zu geben, umgeht man mit einem Trick: Mit der Bestätigungsmail. Diese ist laut AGB Widerrufsbelehrung. Das Clevere dabei: Man muss sich die Infos, die zusammen gehören, aus unterschiedlichen Quellen susammen suchen. In der Bestätigungsmail heißt es: Hiermit bestätige ich die Anmeldung für ein Test-Abo – sonst nichts. In den AGB steht: Wer das Testabo bestätigt und nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft hat ein kostenpflichtiges Abo am Hals. Mehrere deutsche Gerichte haben z.B. in Urteilen gegen genealogie.de deutlich Stellung bezogen und diese nicht transparente Preisauszeichnung unter Strafe gestellt. Die Ahnenforschungsseite wurde sogar dazu verurteilt, alle Einnahmen an die Staatskasse zu übergeben

Das liest sich so, z.B. in den AGB von movie-scout.net:

3.1 Ist der Vertrag gemäß Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommen, hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung von Movie-Scout.net zunächst 14 Tage lang im Wege einer Testmitgliedschaft zu erproben. Die Testmitgliedschaft ist innerhalb dieser 14 Tage jederzeit kündbar. Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Die Nutzung des Services des Movie-Tester Clubs wird dann kostenpflichtig im Sinne von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Infos fehlen aber in der Bestätigungsmail – ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Gehen wir mal davon aus, ein Jugendlicher hat den Vertrag geschlossen – von diesem unerfahrenen und noch lernenden Menschlein wird verlangt, dass er zu Händen einer Firma in den Arabischen Emiraten widerruft??? Weil das alles Jugendlichen in aller Regel recht schwer fällt gibt es ein Gesetz zum Schutz dieser Jugendlichen, das die Geschäftsfähigkeit einschränkt. Diese Seiten arbeiten damit, dass sich jemand anmeldet und es versäumt, sich wieder abzumelden – genau dieser Punkt ist das Geschäftsprinzip, nicht das Angebot von Diensten. Beispiel 99downloads.de: Nahezu jede Software, die man hier downloaden kann, ist gratis im Netz erhältlich. Kein Gericht würde die kostenpflichtige Bereitstellung von Gratis-Produkten als Geschäftszweck werten – denn das wäre völlig abwegig. Vielmehr würde man den eigentlichen Sinn erkennnen, und der ist dem Gesetz nach unlauter. Dahinter baut sich dann folgende Aussage auf: Warum sollte sich hier jemand im Wissen um die Kosten anmelden? Daraus würden Richter schließen, dass sich Opfer dieser Kosten nicht bewusst waren und prüfen, ob sie sich der Kosten hätten bewusst sein müssen bei Vertragsabschluss? Klare Antwort: Nein, denn die Anbieter tun alles, um diese Kosten zu verschleiern.

1. Ruhe bewahren

2. Evt. per Einschreiben den Sachverhalt schildern und deutlich sagen: “Wir werden nicht zahlen”

Dies dient allerdings nur dem persönlichen Bedürfnis, etwas zu unternehmen. Lesen wird diesen Widerruf sowieso niemand. Warum? Weil es gar nicht Ziel dieser Anbieter ist, Sie vor Gericht zu schleppen. Denen sind Sie nicht mal eine Briefmarke wert. Abzocker rechnen damit, dass möglichst viele auf die Drohszenarien hereinfallen und zahlen. Der Ihr Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid dürfte mit zu 100 %-iger Sicherheit zu Ihren Gunsten entschieden werden. Daraus würde ein Präzedenz-Fall, den diese Abzocker fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

Machen Sie Ihre Kinder nicht verrückt – die sind Opfer, nicht Täter.

Sicher verdienen sie kein Lob für Ihre Aktion, aber wenn ich hier als Forenbetreiber in verzweifelten Mails von Kindern und Jugendlichen höre, welchen Repressalien sie seitens ihrer Eltern ausgesetzt sind, dann würde ich mir wünschen, Erziehungsberechtigte würden ihre Wut lieber an denen auslassen, die durch diese betrügerischen Angebote Ursache allen Übels sind.

Die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen bietet einen Musterbrief als Vorlage für einen Widerruf an – Hier downloaden

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Übrigens: Gute Texte sind oft von .txt

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 5 Kommentare
Kategorien: Kinder im Internet Schlagwörter:

5 Kommentare zu “Beispiel movie-scout.net – Tipps für Eltern Minderjähriger nach Internetabzocke”

  1. Marc E. sagt:

    Ich hab mich bei softwaresammler angemeldet weil ich mir Fire fox runterladen wollte, da es normalerweise kostenlos ist hab ich mir den Text nicht durchgelesen als ich kurz danach nochmal auf die Seite kam habe ich es dann gesehen und als schockreaktion mein E-Mail Konto gelöscht. jetzt bekomme ich einen Mahnbescheid da ich ,, trotz Fälligkeit und Mahnung“ die Rechnungen nicht beglichen habe (Ich habe vorher keinen Brief bekommen). Ich bin am 5.5. 1993 geboren was soll ich tun=?

    Admin: Du machst gar nix – du bistrein gefallen und hast dich im Rahmen deiner Möglichkeiten gewehrt. Du wartest jetzt mal ab, ob die dir einen Mahnbescheid schicken (keine Mahnung) über’s Gericht. Den Empfang dieses Mahnbescheides lehnen deine Eltern ab, weil die ladungsfähige Adresse nicht stimmt, sollte dann ein weiterer mahnbescheid an die Adresse deiner Eltern gehen, dann widersprechen diese dem mahnbescheid im ganzen – dann muss die Firma klagen und weil die wissen, dass sie den Prozess verlieren würden, klagen die nicht. Du musst aber deine Eltern informieren!!!

  2. Andreas W. sagt:

    Ich hab mich dummerweisse bei gesichtsanalyee.com angemeldet und hab jetzt 2 Briefe bekommen. Im ertsen steht falls mein Geburtsdatum der 28.5.1980 (in bin am 28.5.1993 geboren worde) nicht stimmt liegt nun ein Betrugsdelikt vor!! Und ich soll 24 Monate 8 Euro zahlen!! Was soll ich machen!! Ich hab raus gefunden in der zwischen Zeit das die Firma ihren Sitz in Dubai hat und heute ist der 2. Brief gekommen wo drin stand das ich jetzt schon Insegsamt 180 Euro zahlen muss!!
    Bitte helft mir ich weiss nicht mehr was ich tun soll!
    Zahlen oder nicht Zahlen

    liebe grüße

    Andreas

  3. hajooo sagt:

    halllo ich habe eine frage !! nach dem mein vater den musterbrief geschrieben hat was sollen wir dann tun ??
    warten ??
    liebe grüsse !!

  4. G. Henche sagt:

    hallo
    meine 13 jährige tochter hat heute post von der firma Belleros bekommen. es handelt sich um ein mahnschreiben über 60,00 euro für die dienstleistung von 99downloads.de für 1 jahr. scheinbar sind wir denen doch eine briefmarke wert. meine tochter hat die seite besucht und sich dummerweise mit namen und e mail angemeldet, ohne zu wissen, dass es kostenpflichtig ist. sie bekam dann eine e mail am 30.01.09.
    soll ich als vater jetzt noch innerhalb der wiederspruchsfrist wiedersprechen, oder da ja meine tochter minderjährig ist die sache aussitzen ??

    mit freundlichen grüßen

    Admin: der Widerspruchsfrist sind Sie raus, sonst hätten Sie keine Post bekommen

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