Nutzung des Angebotes beendet nicht die Widerrufsfrist

/ 24.05.2017 / / 60

Aktuell versuchen Abzockerseiten mit einem Downloadservice von Gratis-Software Internet-User in die Abofalle zu locken. Die neueste Generation von Abzockerseiten nutzt dabei 2 Tricks, vor denen wir hier ausdrücklich warnen.

Trick 1: Das 2. Formular, Trick 2: Die ausgehebelte Widerrufsfrist, Trick 3. Geringere Kosten

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Der User füllt ein Registrierungsformular aus auf dem keine Hinweise auf AGB oder Kosten vermerkt sind. Nach der Absendung des Formulars und einem erneuten Aufruf erscheint das identische Formular plötzlich mit klein gedruckten Hinweisen. Dem User wird so vermittelt, er habe die Hinweise wohl übersehen, gesteht sich den Fehler ein und überweist die geforderten 34 Euro, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Wer nach der Registrierung ein Programm herunterlädt, hat mit Nutzung des Angebotes die AGB akzeptiert und verzichtet dadurch auf die Rücktrittsfrist. Blödsinn – sagen Verbraucherschützer. Auch dies ist nur ein Einschüchterungsargument.

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Während Abzockerseiten der ersten Generation noch Kosten von um die 100 Euro für ihre Abos verlangten, gehen z.B. die Anbieter aktueller software-stream-Seiten auf bis zu 34 Euro für ein Jahresabo herunter. Grund dafür: Viele User werden diesen geringen Betrag zahlen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Wir sagen: Es ändert nichts am System…

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

3 Kommentare zu “Nutzung des Angebotes beendet nicht die Widerrufsfrist”

  1. Günter sagt:

    Belleros Premium Media Limited arbeitet mit kostenloser Standardsoftware auf die gleiche Weise: Anmeldung, sofortige Zgangsdaten, sofortige Rechnung mit Belehrung über zweiwöchige Widerrufsfrist. Widerruft man sofort nach Minuten, bekommt man zu hören, dass Widerruf vor Rechnugsstellung erfolgen muß, droht Rechtsanwatl und Inkassounternehmen an, wenn nicht € 60,- bezahlt werden.

  2. nessel01 sagt:

    …also ich mach nix bis der Mahnbescheid vom zuständigen Amtsgericht kommt. Dann lege ich Widerspruch ein und wenn der abgewiesen wird, dann schau’n wir mal….

    Herzliche Grüße an alle Mitstreiter

    A. Nessel

  3. Anita Neulinger sagt:

    Genau das wiederfahren mit win-loads . jahresbeitrag 98.- Euro ! Wiederrufsrecht angeblich hinfällig weil darauf hin gewiesen . Was soll bzw kann ich tun ?

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