2. Mahnung nachbarschaftspost.com

/ 06.12.2008 / / 75

Das von den Betreibern der Seite nachbarschaftspost.com mit ihrem Forderungseinzug beauftragte Inkassounternehmen “Deutsche Inkassostelle” aus Eschborn hat in diesen Tagen mit dem Versand von Mahnungen als Erinnerung an das erste Anschreiben begonnen. Viele der Angeschriebenen verfallen in Panik, da mit Gericht, höheren Kosten etc. gedroht wird. Allerdings: Viel verändert hat sich gegenüber der 1. Forderung nicht.

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Zur Erklärung des wahren Sachverhaltes: Die Inkassostelle gibt die Forderung an nachbarschaftspost.com zurück und empfiehlt den immer noch auf dumme Zahler wartenden Auftraggeber, nun endlich gerichtliche Schritte einzuleiten. Das hätte nachbarschaftspost.com allerdings schon vor Wochen machen können. Sie haben es damals aus Angst vor erfolgreichen Widersprüchen gegen Mahnbescheide nicht getan und sie werden es allem gesunden Menschenverstandes nach auch jetzt nicht tun. Das erste, auf was “Kunden” von nachbarschaftspost.com wirklich reagieren müssen ist ein offizieller Mahnbescheid des Gerichtes.

Auf keinen Fall sollte auf das von der Inkassostelle vorgeschlagene Teilzahlungsangebot eingegangen werden. Ein bloßes Diskutieren darüber kommt der Annahme eines Vertrages gleich! Ich werde keine Mails mehr bezügl. des weiteren Vorgehens beantworten- die hier gerade getätigte Aussage ist klar genug!

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: nachbarschaftspost.com

3 Kommentare zu “2. Mahnung nachbarschaftspost.com”

  1. Rick sagt:

    Habe heute am 6.12.2008 eine Mahnung bekommen von der Inkasso und die schreiben ich hätte am 12.11.2008 nicht auf das erste schreiben Reagiert , dabei habe ich nie etwas bekommen.
    Was schlagt ihr vor was man macht
    Gruß Rick

    Admin:

    Rick, hast du dir die anderen Beiträge unter nachbarschaftspost.com eigentlich mal durchgelesen? Die Antwort liegt – wie immer-auf dem Weg.

    Grüße usch

  2. pitter sagt:

    Hey Leute, bei aller Panik bitte nicht übersehen, dass die Seite aktuell nicht nutzbar ist,

    Fehlende leistungserfüllung nennt man das

    Grüßle pitter

  3. Anonym sagt:

    Habe genau die besagt 2. Mahnung von den Inkasso-Büro am 4.12.2008 per Email bekommen. Ich werde natürlich nicht zahlen. Ist es eigentlich Rechtlich legal Mahnungen per Email zu verschicken? Ich könnte mich ja mit einer Wegwerf-Emailadresse da angemeldet haben.

    Anmerk.Admin

    Im Grunde ist es egal, wie die Mahnung kommt, der Mailweg ist der günstigste. Stell dir vor die verschicken an 10.000 Leute einen Brief, dann kost’ das schon mal 5000 Euro an Porto – bei einem Einschreiben mehr als doppelt so viel. Dieses Geld will man sparen. Aber im Grunde tut es nichts zur Sache. Natürlich kannst du sagen, du hättest das Mail nicht bekommen-das ändert doch nichts. Dieses Mail ist Teil der Weichkochmasche und es funktioniert doch auch. In einem anstehenden Verfahren ist es egal, ob du diese Mahnung bekommen, gelesen oder gelöscht hast. Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid geht es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Forderung und nicht darum, ob und wann du irgendwas gelesen hast.

    Aber nochmal: Es ist egal. Die Inkassostelle glaubt, den Anspruch zu haben und kann tun und lassen was sie will, um dir die Forderung anzuzeigen. Erst wenn die versuchen, Ihren Anspruch mit einem Mahnbescheid durchzusetzen musst du reagieren. Bis dahin ist es piep-egal,ob Mail, Brief oder Einschreiben. Ob du’s liest oder nicht. Wenn du meinst, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann schmeiß den Kram weg und bereite dich auf das Mahnverfahren vor So ist das nun mal mit einer Rechnung…

    Grüße usch

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