nachbarschaftspost.com schickt Mahnungen

/ 06.12.2008 / / 55

Tausende Verbraucher wurden Anfang des Jahres mit illegalen Telefonanrufen auf die Seite nachbarschaftspost.com gelockt. Die Deutsche Inkassostelle aus Eschborn verschickt aktuell Mahnungen über rund 93 Euro an die Seitenbesucher für den angeblich genutzten Service. Aber: Die Deutsche Inkassostelle steht selbst unter Betrugsverdacht.

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Experten raten, sich nicht einschüchtern zu lassen oder zu bezahlen. Die Abzocke der nachbarschaftspost-Betreiber war dabei so offensichtlich, dass sich sogar die Politik einschaltete. Sogar das Bundesverbraucherministerium nahm Untersuchungen auf und die Verbraucherzentralen empfehlen: Nicht bezahlen!

Gegen die Deutsche Inkassostelle in Eschborn wird nach Angaben des Hessischen Rundfunks und der Frankfurter Allgemeinen wegen Beihilfe zum Betrug ermittelt, trotzdem versucht das Unternehmen, Opfer von nachbarschaftspost.com weiter unter Druck zu setzen.

Es bleibt bei derEmpfehung: Opfer von nachbarschaftspost.com und der Connection Enterprises Limited sollten die Mahnungen ignorieren und auf keinen Fall zahlen. Es ist nicht zu erwarten, dass säumige Zahler verklagt werden.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: nachbarschaftspost.com

3 Kommentare zu “nachbarschaftspost.com schickt Mahnungen”

  1. admin sagt:

    Hallo,
    meines Wissens nach gibt es noch keine Anklageerhebung gegen einen säumigen Zahler.

    grüße usch

  2. Alexandra sagt:

    Hallo,
    ich habe am 10.07.08 einen Brief von denen erhalten, das wir uns im April mit einer IP Nummer angemeldet hätten. Außerdem schrieben die, dass uns ein Code telefonisch genannt wurde und deswegen könnte es keine Verwechslung sein und es wäre somit eine eindeutige Zuordnung meiner Person möglich. Weiter schrieben die: Wir haben feststellen müssen, dass die Angaben, die Sie uns gemacht haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Daher haben wir Ihre richtige Adresse ermitteln lassen. Die Angabe einer nicht existenten Adresse bzw. einer falschen ist Vorspieglung einer falschen Tatsache laut § 263 StgB ein Tatbestandsmerkmal des Betruges. Wir erwarten Zahlung innerhalb 7 Tagen, andernfalls sehen wir uns gezwungen rechtlich gegen Sie vorzugehen (Gericht,Anzeige ect.). Beachten Sie bitte, dass wir die Ermittlungskosten von 50 Euro ebenfalls berechnen werden. Die Summe war 54 Euro + 5 Eruo Mahnkosten.
    Die angebliche Rechnung hätten wir im April erhalten! Haben aber nichts vorher bekommen. Außerdem haben wir nur ständig Emails von Nachbarschaftspost bekommen, die wir einmal angeklickt haben, aber weiter nichts gemacht haben, von wegen angemeldet und so!!! Heute kam ein Brief von Deutsche Inkassostelle aus Eschborn, Forderung der Firma: ConnectionEnterprises ltd., Gesamtforderung 93,45 Euro.
    Ich verstehe nicht dass man solche Betrüger nicht gesetzlich das Handwerk legen kann, wo die so viele Leute abzocken wollen!
    Hat eigentlich jemand überhaupt ein Brief vom Gericht deswegen erhalten?

  3. Martin sagt:

    Hallo liebe Mitstreiter,

    meine Frau rief mich gerade aufgelöst an und sagte mir: “Die Nachbarschaftspost verlangt jetzt schon 93€ und droht mit einem Inkassounternehmen.”
    Ich habe lange genug gewartet und nicht bezahlt . . .
    Die 93 € werde ich jetzt bezahlen, einem wohltätigem Zweck, und garantiert nicht an die Nachbarschaftspost.

    Also Ruhe bewahren und ausharren.

    Gruss Martin

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