Abgeltungssteuer

/ 11.10.2013 / / 55

In der letzten Zeit wird viel über Abgeltungsteuer gesprochen – was ist das überhaupt? Laut Wikipedia ist die Abgeltungsteuer eine so genannte Quellensteuer auf Kapitalerträge, die dort abgeführt wird, wo sie entsteht – z.B. in Banken oder sonstigen Kapital-Verwaltungen.

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Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt. Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge eingeführt, wobei häufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer.

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