Bundeskabinett will mit UWG-Novelle Verbraucherschutz verbessern

/ 27.05.2008 / / 65

Einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat das Bundeskabinett am 21.05.2008 beschlossen. Beim Einkauf im In- und Ausland sollen Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und betrügerischen Unternehmern geschützt werden.

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Für mehr Rechtssicherheit soll das Gesetz nach Angaben des Bundesjustizministeriums unter anderem durch eine «Schwarze Liste» von unlauteren Geschäftspraktiken sorgen. Diese ist in einem neuen Anhang des UWG enthalten und beinhaltet 30 irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, die unter allen Umständen verboten sind. Mehr Rechtssicherheit und Transparenz werden erreicht, da der Verbraucher die widerrechtlichen Verhaltensweisen dem Gesetzestext unmittelbar entnehmen kann.
So darf ein Unternehmen nicht mehr behaupten, oder den Eindruck erwecken, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören, wenn das nicht der Fall ist. Ebenfalls verboten ist die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen. Die Übermittlung von Werbematerial unter Beifügung einer Zahlungsaufforderung gehört ebenfalls zur schwarzen Liste der Verhaltensweisen, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt.
Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, gilt das UWG ausdrücklich auch für das Verhalten der Unternehmen während und nach Vertragsschluss. Festgeschrieben wird ebenfalls, dass Unternehmen Verbrauchern solche Informationen nicht vorenthalten dürfen, die sie für ihre wirtschaftliche Entscheidung benötigen. Ein entsprechender Katalog von Informationsanforderungen ist in Arbeit. Dieser kann, dem Bundesjustizministerium zufolge durch die Rechtsprechung fortentwickelt werden.

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Kategorien: Gesetze

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