Vorsicht vor Musiktauschbörsen

/ 03.05.2008 / / 84

Musiktauschbörsen haben es in sich – zumindest strafrechtlich, denn Sie können ihren Benutzern massiven Ärger bereiten. eMule und Bearshare sind aktuelle Programme, die deren Betreibern sehr schnell Post von Anwälten bescheren können, die auf Urheberschutzverletzungen spezialisiert sind und im Auftrag von Unternehmen wie z.B. Sony Entertainment arbeiten.

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Was passiert? Die Anwälte haben die Möglichkeit, die IP-Adresse des Betreibers ausfindig zu machen, Prozesse zu protokollieren und dann Forderungen zu stellen, die in aller Regel zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen. Diese Kosten regeln ein außergerichtliches Verfahren.

Geht man nicht darauf ein, so wird die Angelegenheit über das übliche Mahnprozedere hinaus vor Gericht ausgetragen. Vor allem, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Problem ist, dass die User dieser Programm zwar illegal handeln, sich dessen oft nicht bewusst sind und die Höhe der außergerichtlichen Einigung in fast allen Fällen die finanziellen Möglichkeiten und auch die Verhältnismäßigkeit überschreiten.

Tipps kann man hier wenig geben nur soviel: Mit Hilfe qualifizierter Anwälte sind schon zahlreiche Beschuldigte aus der Falle gesprungen. Fakt ist, dass die Teilnahme an Musiktauschprogrammen eine strafbare Handlung gemäß § 106 Urheberrechtsgesetz ist und nach § 19a Urheberrechtsgesetz ist die Veröffentlichung ebenfalls verboten.

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Nach dem zum 01.01.2008 in Kraft getretenen neuen Urheberrecht erstreckt sich das Verbot explizit auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Lieder und Videos, wobei die Rechtswidrigkeit erst konkret vorliegt, wenn Sie dem User auch bewusst ist. Die rechtmäßigen Vertreiber von urheberrechtlich geschütztem Material lassen sich gern durch spezialisierte Anwälte wie z.B. den Hamburger Rechtsanwalt Rasch vertreten, der Strafanzeigen stellt und Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche geltend macht.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
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4 Kommentare zu “Vorsicht vor Musiktauschbörsen”

  1. admin sagt:

    Hi, also das kann ich dir nicht sagen, aber ich denke mal, dass Urheberschutz ein europaweit zu ahndendes Delikt ist. Welcher Anwalt dich zur Kasse bittet und wie du ihn nennst oder beschimpfst, das ist eigentlich zweitrangig. Auch in Belgien wird Filesharing nicht erlaubt sein – wirst du erwischt, dann bist du dran.

    Das beste ist, einfach die Finger davon zu lassen, das minimiert das Risiko. ich führe diesen Blog auch nicht, weil ich das Einklagen von Urheberschutzrechten verurteile, sondern weil ich durch Vorabinfos verhindern möchte, dass sowas überhaupt geschieht.

    Beste Grüße

  2. Ikki sagt:

    gilt das nur für Deutschland? Ich bin in den Benelux, hier gibt es eine etwas andere Rechtslage. Kann ich trotzdem Post von diesem Raffgier-Winkeladvokat der Bonzen erwarten?

  3. admin sagt:

    Also im Fall von Rechtsanwalt Rasch ist es wohl so, dass er eine Filesharing-Software benutzt, die ihm sagt, wer wo welches Musikstück anbietet. Er bekommt über die angezeigte IP-Nummer den Besitzer der Internetzugangs heraus, der die Daten anbietet. Er dokumentiert die Urheberschutzverletzung mit Screenshots und erhält von den Providern den zur IP gehörenden Namen genannt. So schließt sich der Kreis.

    Angeblich können Anwälte auch im Rahmen von Akteneinsicht euch Unterlagen prüfen, die von der Staatsanwaltschaft mit so genannten IP-Scanns angelegt wurden.Die Staatsanwaltschaft ermittelt nämlich selbst und verwarnt Urheberschutzverletzer -allerdings nicht mit Strafen. Diese Unterlegen werden dann nach der Akteneinsicht ausgewertet.

  4. remy_matin sagt:

    Wie kommen die denn an meine Daten heran? Kann ich mich da irgendwie schützen??

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