Neue Gesetzeslage für Versicherer

/ 16.04.2008 / / 94

“Mehr Verbraucherschutz bei Versicherungen? ”

Peter Föll, Vorstand der ino24 AG, stellt das in Frage: „In den letzten 12 Monaten hat sich bei Versicherungen mehr getan, als in den 20 Jahren zuvor“. Ob die Neuerungen für den Verbraucher wirklich Vorteile bringen, wird sich noch zeigen.
Für Peter Föll ist klar, dass zumindest die Versicherer gewonnen haben.

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Durch die Vermittlerrichtlinie werden Versicherungsvermittler verpflichtet, Ihren Kunden den eigenen Rechtsstatus zu vermitteln. Sie müssen ihren Kunden mitteilen, ob Sie im Lager des Versicherers oder im Lager des Kunden stehen. Im Lager des Kunden stehen nur Versicherungsmakler und Versicherungsberater und diese haften auch, wenn dem Kunden durch Fehlberatung ein Schaden entsteht. Für diese Fälle müssen Versicherungsmakler und Versicherungsberater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Vermittlerrichtlinie regelt zudem, dass Versicherungsvermittler ihre Kunden beraten und diese Beratung dokumentieren müssen. Und nun kommt der Haken für Kunden und Vermittler. Wenn das Beratungsprotokoll nicht gemacht wird, bezahlt die Vermögensschadenhaftpflicht nicht. Das ist gut für den Versicherer, aber schlecht für Kunden und Berater. Ein solcher Schaden kann Hunderttausende Euro kosten, wenn z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gepatzt wird. Ohne Beratungsprotokoll zahlt keine Versicherung und der Berater muss den Schaden begleichen. Wenn er das nicht kann, wird sein Einkommen bis zu den Pfändungsgrenzen gepfändet, wenn es nicht reicht, hat der Kunde Pech gehabt. „Es gibt keinen Grund, die Versicherer durch ein Gesetz besser zu stellen. Vor Einführung des Gesetzes, hätten die Versicherer diese Schäden bezahlen müssen“.

Seit 2008 gibt es die VVG Reform, die weitere Vorteile für Verbraucher bringen soll. Als „Datenmüll“ bezeichnet Peter Föll die Unterlagen, die einem Kunden ausgehändigt werden müssen. Niemand wird 250 Seiten Text lesen, weil er gerade eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Kunden und Vermittler sollten in jedem Fall darauf achten, dass ein Beratungsprotokoll angefertigt wird. Ohne dieses, kann es teuer werden.

Peter Föll ist Vorstand der ino24 AG. ino24 wurde 1987 gegründet ist heute im Internet unter www.ino24.de tätig.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
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Ein Kommentar zu “Neue Gesetzeslage für Versicherer”

  1. Ralf sagt:

    Guter Ansatz, So habe ich die Sache noch gar nicht gesehen. Danke für den Bericht.

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