Alles zum Thema: U + C

Redtube.com

/ 23.01.2015 / / 629

Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User müssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit  eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen. weiterlesen

Rechtsanwalt Solmecke: Zweifel an Rechten der The Archive AG

/ 19.01.2014 / / 164

Redtube-Abmahnungen durch U + C werden immer unhaltbarer

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln berichtet mal wieder schier Unglaubliches rund um den U+C-Abmahnungsskandal. Vieles deutet darauf hin, dass die “The Archive AG” nie die zu einer Abmahnung erforderlichen Rechte an den abgemahnten Pornofilmen erworben hat. weiterlesen

U + C-Abmahnungen: So kam es zu den Beschlüssen des LG Köln

/ 19.01.2014 / / 174

Abgefahren: Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke hier mitteilt, wurden die zahlreichen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die The Archive AG abgelieferten Auskunftsersuchen von den Richtern des Kölner Landgerichtes mehr oder weniger durchgewunken. Eigentlich sind für Urheberrecht aber nur zwei Kammern in Köln inhaltlich kompetent und zuständig. Genau diese beiden Kammern lehnten das Auskunftsersuchen des Rechtsanwaltes ab, zweifelten das Gutachten an und stellten große Lücken in der Vollständigkeit des Antrages fest. Diese beiden Kammern verweigerten die Anordnung an die Telekom, die Postadressen heraus zu geben.  Köln ist am Sitz der Telekom zuständiges Gericht, daher müssen Auskunftsersuchen auch an das dortige Gericht geschickt werden. Da die zuständigen Kammern aber damit hoffnungslöos überlastet sind, werden die Beschlüsse in großer Zahl von Richtern gefällt, die überhaupt nichts mit der Thematik zu tun haben.

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Streaming keine Urheberschutzverletzung – Was bedeutet das für U + C-Abgemahnte?

/ 21.12.2013 / / 96

Bis zu 20.000 User der Pornoplattform redtube.com sollen in den vergangenen Wochen Abmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen erhalten haben. Die Adressen dafür bekamen U + C durch einen Erlasse des Kölner Amtsgerichtes, die den Provider Telekom zwang, den Listen mit IP-Nummern und Zeitstempeln die dazu passenden Postadressen zuzufügen und der Abmahnkanzlei zur Verfügung zu stellen.
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