Alle Beiträge zum Thema ‘outlets.de’



e-Mail an Mama und Papa

Eingestellt am Sonntag, 20. Februar 2011

Du bist in eine Abo-Falle getappt? Du bist noch nicht 18? outlets.de oder sonstwer will Geld von dir? Red mit deinen Eltern: Oder wenn du dich nicht traust: schick Ihnen eine Mail. Dann ist der erste Ärger verraucht, deine Eltern wissen Bescheid und du kannst die nächste Nacht wieder ruhig schlafen! Und glaubs mir: Wegen 96 Euro sollte man keine Geheimnisse haben!

Lieber Papa! Liebe Mama!

Ich habe mich im Internet auf einer Seite angemeldet, wo es umsonst Software gab. Jetzt haben die mir auf einmal eine Rechnung geschickt. Ich habe mich dann sofort gekümmert und im Internet die Seite www.verbraucherschutz.tv gefunden. Da wurde eine Bericht über diese Abo-Falle schon fast 300.000 Mal angeklickt. Da kann man sich vorstellen, dass ich nicht allein so blöd war. [mehr lesen →]

Friedenspflicht und frohes Fest

Eingestellt am Donnerstag, 23. Dezember 2010

Kurz vor Weihnachten gibt es eigentlich eine Art Friedenspflicht. Da verschickt man keine schlechte Nachrichten mehr. Dass die Verantwortlichen der Internetseite outlets.de Mahnung auf Mahnung verschicken, daran hat man sich ja irgendwann gewöhnt, Aber dass sie Kinderrn, Jugendlichen und Menschen, die mit solchem Druck nicht so gut klar kommen, einen Tag vor Weihnachten noch “letzte außergerichtliche Mahnungen” schicken ist nun mal wirklich das allerletzte. Da ich weiß, dass in dieser Szene nichts ohne Grund passiert weiß ich auch, dass dieser Termin natürlich auch absichtlich gelegt ist. Ich möchte im Namen von verbraucherschutz.tv allen Opfern von Abzockfallen ebenso wie den Verantwortlichen von outlets.de und co. ein schönes Weihnachtsfest wünschen. Ich finde: Ein versautes Weihnachtsfest hat niemand verdient – auch Abzocker nicht. Werdet glücklich mit eurer Euro-gefüllten Gans und verschluckt euch nicht!

outlets.de und das Urteil von Witten 2c585/10

Eingestellt am Donnerstag, 23. September 2010

Es kann mich einer der hier mitlesenden Anwälte korrigieren, aber ich will trotzdem mal versuchen, das Wittener Urteil Wolfgang gegen Tomas von outlets.de zu erklären.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. [mehr lesen →]