Der Berliner Anwalt Stefan Richter hat für Mandanten ein interessantes Urteil erstritten, dass nicht nur die ARAG verpflichtet, Rechtsschutz in einer Abzocke-Sache zu übernehmen – interessant ist auch, die Sprachregelung der Düsseldorfer Richter bezüglich der Nutzung des Wortes “Abzocke” und “Abzockerin”. Diese Sache spricht Bände und sollte Opfer ermutigen, ähnliche Wege zu beschreiten wie der Mandant der Berliner Kanzlei. [mehr lesen →]
