§ 5 des Lebensmittelgesetzes klärt ganz deutlich, was grundsätzlich im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln verboten ist. [mehr lesen →]
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§ 5 des Lebensmittelgesetzes klärt ganz deutlich, was grundsätzlich im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln verboten ist. [mehr lesen →]
Im Rahmen der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit dem 1. November 2002 Aufgaben im Bereich des Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) wahr. [mehr lesen →]