Mit Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. Mai 2008 kann jeder bei den zuständigen Behörden belastende Daten über bestimmte Lebens- oder auch Futtermitteln, Kosmetika, Wein oder Bedarfsgegenstände (Verpackungen, Textilien, Inhaltsstoffe) nachfragen. Der Antrag auf Auskunft kann nicht nur bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht gestellt werden, sondern auch, wenn Fragen zur Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung oder zu den Zutaten eines Lebensmittels im Raum stehen. [mehr lesen →]
