Kunden der EON-Töchter Eon Hanse, Eon Avacon, Eon Mitte, Eon edis, Eon Thüringer Energie und der Eon Bayern können nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes mit der Rückzahlung von Gas-Geld rechnen. Knapp eine Million Gaskunden in Deutschland sind von dieser Aktion betroffen. Insgesamt werden 55 Millionen Euro zurück gegeben. [mehr lesen →]
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EON-Töchter müssen Gas-Geld zurück erstatten
Eingestellt am Montag, 6. Oktober 2008BGH zur Gaspreiserhöhung
Eingestellt am Dienstag, 29. April 2008Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gaskunden gegen Preiserhöhungen gestärkt und eindeutig festgelegt, dass Gasversorger Preise aufgrund von Schwankungen beim Einkauf zwar anheben dürfen, auf der anderen Seite aber auch senken müssen, falls die Einkaufspreise sinken. Verträge, die ausschließlich Erhöhungen und keine Senkungen ermöglichen, sind nicht mehr zulässig. [mehr lesen →]
