Banken und Sparkassen vergeben häufig nur Kredite, wenn der Ehegatte oder Angehörige des Kreditnehmers den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt. Die Krux: Oft verfügen die Bürgen über kein oder nur ein geringes Einkommen. Kommt es zum finanziellen Ausfall des Kreditnehmers, verschuldet sich der Partner womöglich lebenslang. Allerdings müssen Bürgen nicht immer zahlen. Hier erfahren Sie, wann man der Bürgschaftsfalle entkommen kann. Unter “Mehr” finden sie die Fortsetzung des Artikels. Als Spezialisten zum Thema empfehlen wir www.muehlenbein.de [mehr lesen →]
