Mahnbescheid

Eingestellt am Donnerstag, 21. Januar 2010

Ein Mahnbescheid ist ein vom Gericht per Einschreiben zugeschicktes Dokument, mit dem ein Leistungserbringer seine Forderung offiziell dokumentieren kann. Wird einem Mahnbescheid nicht fristgerecht widersprochen, so wird ein “Titel” fällig. Mit so einer titulierten Forderung können weitere Maßnahmen wie z.B. Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung oder Ähnliches eingeleitet werden.



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