Inkasso

Eingestellt am Donnerstag, 21. Januar 2010

Wenn eine Firma das Eintreiben einer Forderung in fremde Hände gibt, dann übernimmt ein Inkasso-Unternehmen die Rechnung und fordert zur Bezahlung auf. Registrierte Inkassounternehmen dürfen dafür weitere Gebühren berechnen, die bei einer endgültig fälligen Forderung auch bezahlt werden müssen. Weitere Rechte hat ein Inkasso-Unternehmen aber nicht. Die Forderung eines Inkasso-Unternehmens ist nicht anders zu handhaben und zu bewerten als die Ursprungsrechnung. Wenn ein Kunde sich allerdings weigert zu zahlen und den Widerspruch auch schriftlich eingereicht hat, dann muss er Inkassogebühren nicht bezahlen. Inkasso soll lediglich den Forderungseinzug erleichtern, nicht aber Werkzeug zur Streitschlichtung sein.



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