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	<title>Gegen Abzocke: Verbraucherschutz im Internet in Deutschland, Österreich, Schweiz</title>
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	<description>Verbraucherschutz gegen Abzocke im Internet, Telefonwerbung, nachbarschaftspost.com,  Betrug, Fleischskandal, Abo-Fallen, 99downloads.de, 0900er Nummern - und vor was dürfen wir SIE schützen?</description>
	<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 14:32:38 +0000</pubDate>
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		<title>Deutschland das Abzockerparadies</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 10:22:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Fragen & Antworten]]></category>

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		<description><![CDATA[

Auch in diesem Forum wird immer wieder gefragt: Wie kann das sein? Warum k&#246;nnen Abofallenbetreiber, Abzockeranw&#228;lte und Inkasso-Dienste frei schalten und walten, ohne eine Verurteilung f&#252;rchten zu m&#252;ssen? Der Verein AntiSpam. e.v. hat neueste Bestrebungen auf EU-Ebene zum Verbraucherschutz kritisch unter die Lupe genommen und gleichzeitig mal aufgef&#252;hrt, was Abzocker und deren Dienste sich so [...]]]></description>
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<p>Auch in diesem Forum wird immer wieder gefragt: Wie kann das sein? Warum k&#246;nnen Abofallenbetreiber, Abzockeranw&#228;lte und Inkasso-Dienste frei schalten und walten, ohne eine Verurteilung f&#252;rchten zu m&#252;ssen? Der Verein AntiSpam. e.v. hat neueste Bestrebungen auf EU-Ebene zum Verbraucherschutz kritisch unter die Lupe genommen und gleichzeitig mal aufgef&#252;hrt, was Abzocker und deren Dienste sich so alles in Deutschland leisten k&#246;nnen. Adrian Fuchs von abzocknews.de hat das Ganze noch einmal sehr anschaulich &#252;berarbeitet. Nehmt euch die Zeit - aber bedenkt: Nach der Lekt&#252;re seid ihr auch nicht schlauer - nur entsetzter&#8230;<span id="more-1985"></span></p>
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<p>Hier den Orginalartikel von Goofy (antispam.de) lesen:<br />
<a href="http://www.antispam.de/news/?/archive/285-Deutschland-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html"><br />
<strong>Deutschland ist ein Abzockerparadies</strong></a></p>
<p><a href="http://www.abzocknews.de/2010/08/18/antispam-e-v-redet-tacheles-warum-deutschland-ein-paradies-fur-abzocker-und-betruger-ist/#more-43917"><br />
Folge-Beitrag in Abzocknews.de lesen</a></p>
<p>Es gibt nur einen Weg, den Abzockern ein Schnippchen zu schlagen: ZAHLT NICHT! Mein Kommentar zur Lethargie der Staatsanwaltschaften und Anwaltskammern: Die Abzocker sind halt noch nicht kriminalisiert genug, werden nicht als Bedrohung des Systems gesehen. Dies wird sich erst &#228;ndern, wenn wirklich Mahnbescheide und Folgeprozesse gestartet werden - erst dann bekommen Aktionen gegen Internet-Abzocke in Deutschhland eine Lobby von Staats wegen. Erst wenn die Abzocker richtig Arbeit und Stress machen wird es Entwicklungen geben, ihnen die Basis zu nehmen. Auch das ist ein Grund, warum es noch keine Mahnbescheide gibt. F&#252;r mich ist das ein unausgesprochenes Stillhalteabkommen zwischen System und Abzockern. Leid Tragende sind die paar 10.000 Abgezockten, die zahlen, obwohl sie es nicht m&#252;ssten.</p>
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		<title>Werbung &amp; Wirklichkeit</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/08/05/werbung-wirklichkeit</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/08/05/werbung-wirklichkeit#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 14:53:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Ernährung]]></category>

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		<description><![CDATA[

Der BigCheese von Mcdonalds ist schon ein gewaltiger Burger: Viel frisches Gem&#252;se, leckere Saucen, w&#252;rziger K&#228;se, knuspriges Fleisch - aber auch ein gutes Beispiel daf&#252;r, wie viel Realit&#228;t so eine Leckerei vertr&#228;gt, bzw. wie weit Werbung und Realit&#228;t auseinander driften k&#246;nnen.

Unglaublich, oder???








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<p>Der BigCheese von Mcdonalds ist schon ein gewaltiger Burger: Viel frisches Gem&#252;se, leckere Saucen, w&#252;rziger K&#228;se, knuspriges Fleisch - aber auch ein gutes Beispiel daf&#252;r, wie viel Realit&#228;t so eine Leckerei vertr&#228;gt, bzw. wie weit Werbung und Realit&#228;t auseinander driften k&#246;nnen.</p>
<p><img src="http://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2010/08/bigcheese.jpg" alt="bigcheese" title="bigcheese" width="879" height="357" class="aligncenter size-full wp-image-1980" /></p>
<p>Unglaublich, oder???</p>
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		<title>Versandkosten nach Widerruf</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/08/03/versandkosten-nach-widerruf</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 08:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>

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		<description><![CDATA[

Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verk&#228;ufer von Waren im Fernabsatzgesch&#228;ft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten f&#252;r die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder R&#252;ckgaberecht Gebrauch macht. (Infos &#252;bermittelt von www.kanzlei-gerstel.de)
 
Der Kl&#228;ger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren [...]]]></description>
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<p>Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verk&#228;ufer von Waren im Fernabsatzgesch&#228;ft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten f&#252;r die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder R&#252;ckgaberecht Gebrauch macht. (<a href="http://www.kanzlei-gerstel.de.de">Infos &#252;bermittelt von www.kanzlei-gerstel.de</a><span id="more-1972"></span>)</p>
<p> </p>
<p>Der Kl&#228;ger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden f&#252;r die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kl&#228;ger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Aus&#252;bung des Widerrufs- oder R&#252;ckgaberechts bei Fernabsatzgesch&#228;ften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zur&#252;ckgewiesen.</p>
<p>Die Revision des Versandhandelsunternehmens hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des BGH hatte das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europ&#228;ischen Union (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 &#252;ber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl&#252;ssen im Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden k&#246;nnen, wenn er den Vertrag widerrufen hat (Beschluss vom 1. Oktober 2008, Pressemitteilung Nr. 184/2008). Dies hat der EuGH bejaht und zur Begr&#252;ndung ausgef&#252;hrt, dass mit Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt wird, den Verbraucher nicht von der Aus&#252;bung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Deshalb liefe eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten der Europ&#228;ischen Union erlaubt w&#228;re, eine Regelung vorzusehen, die dem Verbraucher im Fall eines solchen Widerrufs die Kosten der Zusendung in Rechnung stellt, diesem Ziel zuwider (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 - Rs. C-511/08, NJW 2010, 1941).</p>
<p>Aufgrund dieser f&#252;r die nationalen Gerichte bindenden Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie durch den EuGH ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf R&#252;ckgew&#228;hr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Dementsprechend ist es Verk&#228;ufern von Waren im Fernabsatzgesch&#228;ft – wie der Beklagten im entschiedenen Fall – verwehrt, Verbrauchern die Kosten f&#252;r die Hinsendung der von ihr vertriebenen Waren auch dann aufzuerlegen, wenn diese von ihrem Widerrufs- oder R&#252;ckgaberecht Gebrauch machen.</p>
<p>Art. 6 Fernabsatzrichtlinie</p>
<p>Widerrufsrecht</p>
<p>(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschlu&#223; im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gr&#252;nden und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Aus&#252;bung seines Widerrufsrechts auferlegt werden k&#246;nnen, sind die unmittelbaren Kosten der R&#252;cksendung der Waren.</p>
<p>…</p>
<p>(2) &#220;bt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gem&#228;&#223; diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Aus&#252;bung seines Widerrufsrechts auferlegt werden k&#246;nnen, sind die unmittelbaren Kosten der R&#252;cksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie m&#246;glich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.</p>
<p>§ 312d BGB: Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht bei Fernabsatzvertr&#228;gen</p>
<p>Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Vertr&#228;gen &#252;ber die Lieferung von Waren ein R&#252;ckgaberecht nach § 356 einger&#228;umt werden.</p>
<p>(…)</p>
<p>§ 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs und der R&#252;ckgabe</p>
<p>(1) Auf das Widerrufs- und das R&#252;ckgaberecht finden, soweit nicht ein an</p>
<p>deres bestimmt ist, die Vorschriften &#252;ber den gesetzlichen R&#252;cktritt entsprechende Anwendung.</p>
<p>(…)</p>
<p>§ 346 BGB: Wirkungen des R&#252;cktritts</p>
<p>Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den R&#252;cktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches R&#252;cktrittsrecht zu, so sind im Falle des R&#252;cktritts die empfangenen Leistungen zur&#252;ckzugew&#228;hren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.</p>
<p>(…)</p>
<p>Urteil vom 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07</p>
<p>LG Karlsruhe - Urteil vom 19. Dezember 2005 – 10 O 794/05 (MMR 2006, 245)</p>
<p>OLG Karlsruhe - Urteil vom 5. September 2007 – 15 U 226/06 (WM 2008, 419 = MMR 2008, 46)</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Nr. 139/2010 des BGH vom 07.07.2010</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktueller Mahnwarnbericht 30. Juli 2010  - nur abcload.de sorgt f&#252;r vereinzelte Niederschl&#228;ge</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/30/aktueller-mahnwarnbericht-30-juli-2010-nur-abcloadde-sorgt-fuer-vereinzelte-niederschlaege</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 07:39:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Dies & das]]></category>

		<category><![CDATA[abcload.de]]></category>

		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

		<category><![CDATA[abcload]]></category>

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		<description><![CDATA[

Aktueller Mahnwarnbericht f&#252;r den 30. Juli 2010. Aktuell verhalten sich alle Abofallen und deren Inkassodienste &#038; -Anw&#228;lte recht ruhig. Der bereits im Mai 2010 angek&#252;ndigt Mahnbescheidsturm, der &#252;ber outlets.de-Opfer niedergehen sollte, hat sich bislang noch nicht eingestellt - und die weiteren Aussichten sind hier auch freundlich, da das verantwortliche Tief &#8220;Katja&#8221; derzeit mit der Klage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p><strong>Aktueller Mahnwarnbericht f&#252;r den 30. Juli 2010. </strong>Aktuell verhalten sich alle Abofallen und deren Inkassodienste &#038; -Anw&#228;lte recht ruhig. Der bereits im Mai 2010 angek&#252;ndigt Mahnbescheidsturm, der &#252;ber outlets.de-Opfer niedergehen sollte, hat sich bislang noch nicht eingestellt - und die weiteren Aussichten sind hier auch freundlich, da das verantwortliche Tief &#8220;Katja&#8221; derzeit mit der Klage des Inkassoverbandes ganz andere Sorgen hat. Lediglich die aktuelle Mahnwelle von abcload.de der Premium Software GmbH sorgt derzeit f&#252;r gro&#223;fl&#228;chigen Mahnungshagel, wobei auff&#228;llt, dass nicht nur normale Opfer getroffen werden sondern auch - wie mehrfach belegt - auch User, die die Rechnung bereits bezahlt haben. <span id="more-1966"></span></p>
<p> </p>
<p>Unser Tipp: stellen sie sich im virtuellen Raum irgendwo unter und warten Sie in aller Ruhe eine Beruhigung der Umst&#228;nde ab. Jedes Unwetter h&#246;rt mal auf und nach Regen kommt immer Sonne. In diesem Sinne w&#252;nscht <a href="http://www.verbraucherschutz.tv" title=verbraucherschutz>verbraucherschutz.tv</a> ein sch&#246;nes Wochenende mit ruhigem Schlaf. Auf keinen Fall sollten Sie sich sch&#246;nes Wetter erkaufen - das klappt nicht. Das gesparte Geld empfehlen wir, als Urlaubsanzahlung zu nutzen. Oder gehen Sie doch mal mit Ihrem Kind ein Eis essen und erkl&#228;ren ihm, dass sowas mal passieren kann und auch Erwachsene schon reihenweise in die Falle getappt sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Inkassoverband stellt Strafantrag gegen Katja G&#252;nther</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/29/inkassoverband-stellt-strafantrag-gegen-katja-guenther</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/29/inkassoverband-stellt-strafantrag-gegen-katja-guenther#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>

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		<description><![CDATA[

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft M&#252;nchen Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die M&#252;nchener Rechtsanw&#228;ltin Katja G&#252;nther gestellt. Dem BDIU liegen zahlreiche Beschwerden gegen Frau G&#252;nther vor. In allen F&#228;llen habe Frau G&#252;nther versucht, als Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der RAZ Gesellschaft f&#252;r Zahlungsmanagement, M&#252;nchen, Forderungen aus sogenannten &#8220;Abofallen&#8221; zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft M&#252;nchen Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die M&#252;nchener Rechtsanw&#228;ltin Katja G&#252;nther gestellt. Dem BDIU liegen zahlreiche Beschwerden gegen Frau G&#252;nther vor. In allen F&#228;llen habe Frau G&#252;nther versucht, als Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der RAZ Gesellschaft f&#252;r Zahlungsmanagement, M&#252;nchen, Forderungen aus sogenannten &#8220;Abofallen&#8221; zu realisieren. Aus Sicht des BDIU sind diese Forderungen unberechtigt.<span id="more-1964"></span></p>
<p> </p>
<p>„Seri&#246;se Inkassodienstleister d&#252;rfen solche Forderungen nicht realisieren“, stellt Wolfgang Spitz, Pr&#228;sident des BDIU klar. „Unser Leitbild in der sozialen Marktwirtschaft ist der m&#252;ndige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss gesch&#252;tzt werden.“ Bei Abofallen im Internet – zum Beispiel Seiten, auf denen Gewinnspiele, Kochrezepte oder der Versand von Warenproben angeboten werden – sind Preisangaben meistens in den Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar beziehungsweise nur mit gro&#223;er M&#252;he auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 186/2007 und 6 U 187/2007) entschieden hat.</p>
<p>Der BDIU dr&#228;ngt darauf, Firmen, die gezielt Forderungen aus Abofallen realisieren, von der T&#228;tigkeit als Inkassodienstleister auszuschlie&#223;en. „Wir haben bereits die zust&#228;ndige Registrierungsbeh&#246;rde informiert und gebeten, im vorliegenden Fall die Einleitung entsprechender Schritte zu pr&#252;fen“, erkl&#228;rt Spitz.</p>
<p>Zwar sei die Firma von Anw&#228;ltin Katja G&#252;nther kein Mitglied des BDIU und k&#246;nne es auch nicht werden. „Aber wir sind unseren Mitgliedern und nicht zuletzt auch den mehr als 500.000 Auftraggebern unserer Mitgliedsunternehmen gegen&#252;ber verpflichtet, den guten Ruf seri&#246;ser Inkassot&#228;tigkeit zu erhalten“, stellt Spitz klar.</p>
<p>Inkasso sei, so der BDIU-Pr&#228;sident weiter, der faire Interessenausgleich zwischen Gl&#228;ubiger und s&#228;umigen Zahler. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich daher in berufsrechtlichen Richtlinien hohe Ma&#223;st&#228;be f&#252;r den auftragsgebundenen, au&#223;ergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt. Sie unterliegen au&#223;erdem der Kontrolle durch die &#246;rtlich zust&#228;ndigen Registrierungsbeh&#246;rden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung BDIU vom 28. Juli 2010</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Justitia macht das schon</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/24/justitia-macht-das-schon</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/24/justitia-macht-das-schon#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 17:11:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[

In aktuellen Briefen an Opfer von Abofallen spulen Anw&#228;lte die ganze Bandbreite rechtlich grenzwertiger Bedrohungen und unter Druck Setzungen ab. Hier mal ein besonders einsch&#252;chterndes Beispiel: Da meint ein Anwalt: &#8220;Ich habe den Vorgang gepr&#252;ft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich ausgeschlossen sind.&#8221; Sind wir schon soweit, dass Anw&#228;lte [...]]]></description>
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<p>In aktuellen Briefen an Opfer von Abofallen spulen Anw&#228;lte die ganze Bandbreite rechtlich grenzwertiger Bedrohungen und unter Druck Setzungen ab. Hier mal ein besonders einsch&#252;chterndes Beispiel: Da meint ein Anwalt: &#8220;Ich habe den Vorgang gepr&#252;ft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich ausgeschlossen sind.&#8221; Sind wir schon soweit, dass Anw&#228;lte entscheiden, was Recht ist oder nicht?<span id="more-1960"></span></p>
<p> </p>
<p>Es geht munter weiter: &#8220;Zur Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme, auf die auch Zwangsvollstreckung mit Konto- und Lohn/Gehaltspf&#228;ndungen, Gerichtsvollzieherbesuche folgen k&#246;nnen, habe ich Sie aufzufordern, folgende Forderungs- und Geb&#252;hrenaufstellung zur Gutschrift zu bringen.&#8221;</p>
<p>Hei&#223;t: &#8220;Zahlen Sie oder Sie werden gepf&#228;ndet!&#8221; </p>
<p>Man h&#228;tte auch schreiben k&#246;nnen: &#8220;Sollten Sie nicht zahlen, so werden wir einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Sollten Sie diesem nicht widersprechen und weiterhin nicht zahlen, so werden wir weitere Schritte gegen Sie einleiten. Falls Sie widersprechen werden wir pr&#252;fen, ob wir eine Klage gegen Sie anstrengen werden!&#8221; Wir kennen das Prozessrisiko und wir werden wahrscheinlich nicht klagen!&#8221; </p>
<p>Das w&#228;re korrekt - alles andere ist nichts weiter als Bedrohung und bewusst Angst und Panik ausl&#246;sende Irref&#252;hrung.</p>
<p>Wir von verbraucherschutz.tv ma&#223;en uns nicht an, Recht von Unrecht unterscheiden zu k&#246;nnen. Wir empfehlen nur, die Rechtm&#228;&#223;igkeit der Forderung nicht nur ausschlie&#223;lich auf Basis von &#252;berzogenem anwaltlichem Inkassodruck anzuerkennen, sondern die ohnehin schon teure und zunehmend &#228;rgerliche Angelegenheit nun auch &#252;ber den zu widersprechenden Mahnbescheid hinaus im eigenen Interesse fort zu setzen. </p>
<p>Wir sagen nicht: &#8220;Zahlt nicht!&#8221; sondern wir sagen: &#8220;Wartet doch in aller Ruhe auf einen Mahnbescheid und diskutiert nicht!&#8221; Widersprecht dem Mahnbescheid und &#252;berlasst es Justitia - dort ist die Sache gut aufgehoben. </p>
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		<title>Abofallen geht&#8217;s ans Ersparte</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/16/abofallen-gehs-ans-ersparte</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 12:11:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

		<category><![CDATA[outlets]]></category>

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Na also, geht doch: Das Hessische OLG hat bereits im Mai diesen Jahres ein denkw&#252;rdiges Urteil gef&#228;llt. Zwischen den Zeilen ist es der Knockout f&#252;r jede Abofalle nach aktuellem Strickmuster. Das Urteil definiert einen Gewinnabsch&#246;pfungsanspruch auf die Erl&#246;se von Abofallen, wenn diese so angelegt sind, zumindest einen Teil der User z.B. &#252;ber die Kostenpflicht bewusst [...]]]></description>
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<p>Na also, geht doch: Das Hessische OLG hat bereits im Mai diesen Jahres ein denkw&#252;rdiges Urteil gef&#228;llt. Zwischen den Zeilen ist es der Knockout f&#252;r jede Abofalle nach aktuellem Strickmuster. Das Urteil definiert einen Gewinnabsch&#246;pfungsanspruch auf die Erl&#246;se von Abofallen, wenn diese so angelegt sind, zumindest einen Teil der User z.B. &#252;ber die Kostenpflicht bewusst im Unklaren zu lassen. Das hei&#223;t: Abofallenbetreiber haben aktuell mehr damit zu tun, ihr Geld in Sicherheit zu bringen, als neues Geld hinein zu bekommen. Wer sich wirklich f&#252;r das Thema interessiert, sollte sich das Urteil hier mal ansehen. F&#252;r mich ist es eine der entscheidensten Grundlagen f&#252;r die Zukunft dieses &#8220;Gesch&#228;ftsbereiches&#8221; und nur ein Argument mehr, jedem Opfer zu sagen: Zahl nicht, ignorier es einfach!</p>
<p><a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1w21/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&#038;showdoccase=1&#038;js_peid=Trefferliste&#038;documentnumber=4&#038;numberofresults=820&#038;fromdoctodoc=yes&#038;doc.id=KORE215762010%3Ajuris-r00&#038;doc.part=L&#038;doc.price=0.0&#038;doc.hl=1#focuspoint" title=verbraucherschut>Hier das Urteil lesen</a></p>
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		<title>Schwarzes Schaf f&#252;r wohlstand-heute.com</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/07/07/schwarzes-schaf-fuer-wohlstand-heutecom</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 09:40:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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Immer wieder gern berichten wir &#252;ber die &#8220;Das Schwarze Schaf&#8221;-Aktion, obwohl die Preisverleihung diesmal schon etwas l&#228;nger her ist (Februar 2010). www.das-schwarze-schaf.com hat seinen Preis f&#252;r &#8220;Unseri&#246;se Werbeversprechen f&#252;r angeblich schnellen Wohlstand&#8221; an die Internetseite wohlstand-heute.com vergeben.
 
Wir zitieren die Argumente f&#252;r die Preisvergabe: &#8220;Vorgang: Auf seiner Homepage wohlstand-heute.com gibt Dr. Norbert W. Verbrauchern Tipps, [...]]]></description>
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<p>Immer wieder gern berichten wir &#252;ber die &#8220;Das Schwarze Schaf&#8221;-Aktion, obwohl die Preisverleihung diesmal schon etwas l&#228;nger her ist (Februar 2010). <a href="http://www.das-schwarze-schaf.com ">www.das-schwarze-schaf.com </a>hat seinen Preis f&#252;r &#8220;Unseri&#246;se Werbeversprechen f&#252;r angeblich schnellen Wohlstand&#8221; an die Internetseite wohlstand-heute.com vergeben.<span id="more-1942"></span></p>
<p> </p>
<p>Wir zitieren die Argumente f&#252;r die Preisvergabe: &#8220;Vorgang: Auf seiner Homepage wohlstand-heute.com gibt Dr. Norbert W. Verbrauchern Tipps, wie sie in Online-Kasinos durch Tricks bzw. seine 5-Step-Gap-Methode risikolos t&#228;glich 400 bis 600 Euro verdienen k&#246;nnen. Da sein Vorgehen jedoch &#228;u&#223;erst unseri&#246;s ist und seine Werbebotschaft eine dreiste Rechtsverletzung darstellt, verleiht ihm OpSec Security stellvertretend f&#252;r &#228;hnlich agierende Seitenbetreiber den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ f&#252;r den Monat Februar.</p>
<p>Die Masche des Schwarzen Schafes: „Online Geld verdienen! 100% garantiert! Bis zu 3000 Euro pro Woche online verdienen!“ – Mit diesen Versprechen wirbt Dr. Norbert W., laut eigenen Aussagen ehemaliger Chefentwickler der Deutschen B&#246;rse AG, auf seiner Website wohlstand-heute.com. Auf der Startseite fordert er Verbraucher auf, sich kostenlos und unverbindlich mit Name und E-Mail-Adresse einzutragen, um zu erfahren, wie man von seinem eigens entwickelten mathematischen Algorithmus profitieren und t&#228;glich garantiert 450 Euro verdienen kann. Verbrauchermeldungen zufolge erh&#228;lt man nach der Registrierung Informationen zu der so genannten 5-Step-Gap-Methode, mit deren Hilfe man bei einigen von W. getesteten Online-Kasinos L&#252;cken ausnutzen bzw. diese Kasinos „&#252;berlisten“ und somit t&#228;glich 400 bis 600 Euro gewinnen kann. Als Dankesch&#246;n f&#252;r diesen Tipp w&#252;nscht sich der Betreiber lediglich eine kleine Spende („Spenden Sie einfach 5% ihres erwirtschafteten Gewinns aus diesem Projekt an uns, und helfen Sie somit Wohlstand-heute.com weiterhin finanzierbar zu bleiben.“, Auszug aus der Homepage). </p>
<p>F&#252;r einen seri&#246;sen Anschein sorgt ein Banner von Focus Money mit dem Schriftzug „Es funktioniert!“. Laut eines Forenbeitrags hat das Wirtschaftsmagazin jedoch nie der Nutzung seines Logos f&#252;r diese Werbung zugestimmt und auch keine derartige Empfehlung gegeben. Ob man mit Hilfe dieser 5-Step-Gap-Methode wirklich Geld gewinnen kann, scheint mehr als zweifelhaft. Viele Internetseiten decken diese Methode als einfache Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, die nicht dazu geeignet ist, risikolos Geld zu verdienen. Verschiedener Forenbeitr&#228;ge zufolge scheint es dem Betreiber der Seite wohlstand-heute.com darum zu gehen, User auf bestimme Kasino-Websites zu locken und damit Geld zu verdienen. Durch T&#228;uschung wird bei dem Verbraucher der Irrtum erweckt, er h&#228;tte einen Vorteil bzw. bessere Chancen beim Spiel in den Online-Kasinos. Somit wird er dazu verleitet, eine f&#252;r ihn m&#246;glicherweise nachteilige Verm&#246;gensverf&#252;gung zu treffen, denn bei Kenntnis der tats&#228;chlichen Gewinnchancen w&#252;rde er h&#246;chstwahrscheinlich nicht spielen. Dies w&#252;rde den Tatbestand des Betrugs erf&#252;llen. &#8221;</p>
<p>P.S. Die Seite taucht auch immer wieder unter anderen Domains auf, z.B. unter sicher-zum-geld.com - Hier br&#252;stet sich der &#8220;Erfinder&#8221; des Systems damit ein Programm entwickelt zu haben, dass Online-Casino-Besuche zur sicheren Einnahmequelle macht. Besonderes Geschick beweist er aber auch beim Bau von Spendenbarometern. Das Paypal-Spendenbarometer tickt bei jedem Seitenbesuch um 2 Cent hoch. Auch sch&#246;n: Das Foto des Herausgebers kann man bei istockphotos kaufen. Nochmal: ich halte das nicht f&#252;r Betrug, wer auf sowas reinf&#228;llt, hat&#8217;s nicht besser verdient&#8230;</p>
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		<title>Abzocker bestehen auf Geld f&#252;r das zweite Jahr</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/06/28/abzocker-bestehen-auf-geld-fuer-das-zweite-jahr</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 11:17:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Antassia GmbH]]></category>

		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

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		<description><![CDATA[

Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze &#038; Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte f&#252;r Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Vertr&#228;gen. Hei&#223;t: Es wird oft nur der Preis f&#252;r das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert [...]]]></description>
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<p>Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze &#038; Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte f&#252;r Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Vertr&#228;gen. Hei&#223;t: Es wird oft nur der Preis f&#252;r das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert - wieder &#252;ber die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anf&#228;ngt. Hei&#223;t: Man kauft sich nur f&#252;r ein Jahr von Stress, Sorgen und Bel&#228;stigungen per Mail und Post frei - nach 12 Monaten f&#228;ngt der ganze Zauber von vorne an. Vielleicht sollte man versuchen, einen Schlusstrich unter die Sache zu ziehen.<br />
<span id="more-1938"></span></p>
<p>Wir baten Rechtsanwalt Greif um eine Stellungnahme: </p>
<p>&#8220;Die beschriebene Vorgehensweise ist uns bekannt. In einer Vielzahl von Rechnungen hei&#223;t es lediglich: „12-Monatszugang f&#252;r …“. Anschlie&#223;end wird der Preis f&#252;r diesen 12-Monatszugang benannt. Aus den meisten Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen dieser Anbieter, kann entnommen werden, dass das behauptete Vertragsverh&#228;ltnis angeblich f&#252;r die Gesamtdauer von 24-Monaten geschlossen wurde. Die Formulierung lautet in der Regel wie folgt: „Der Vertrag wird &#252;ber einen Bezugszeitraum von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.“</p>
<p>In Folge dessen erhalten Betroffene im zweiten Jahr eine weitere Rechnung. Die Anbieter behaupten dann unter anderem, dass mit Zahlung der ersten Rechnung, der durchaus strittige Vertrag durch den Verbraucher/Betroffenen anerkannt wurde. Allerdings bestehen auch hier M&#246;glichkeiten, diese Argumentation zu entkr&#228;ften und durch Einschaltung eines Rechtsanwalts zumindest den zweiten Jahresbeitrag zu vermeiden. </p>
<p>Zu beachten ist, dass die Kosten f&#252;r die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der Verbraucher/Betroffene au&#223;ergerichtliche gegen die Anbieter wie die IContent GmbH (www. outlets.de) oder die Antassia Gmbh (www.top-of-software.de) vertritt, grunds&#228;tzlich weit unter den geforderten Jahresbeitr&#228;gen dieser Anbieter liegen.&#8221;</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en </p>
<p>Andrej Greif<br />
Rechtsanwalt </p>
<p>Rechtsanw&#228;lte Schulze &#038; Greif<br />
Partnerschaftsgesellschaft<br />
Zwickauer Stra&#223;e 154<br />
09116 Chemnitz</p>
<p>Tel.: 0371/433111-0<br />
Fax: 0371/433111-11</p>
<p>E-Mail: info@schulze-greif.de<br />
<a href="http://www.schulze-greif.de">www.schulze-greif.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Angst vor dem Mahnbescheid</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/06/27/keine-angst-vor-dem-mahnbescheid</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/06/27/keine-angst-vor-dem-mahnbescheid#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 08:54:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[99downloads]]></category>

		<category><![CDATA[Antassia GmbH]]></category>

		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

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		<description><![CDATA[

Antassia und Outlets.de sei Dank - Nun hat ganz Abzockdeutschland Angst vor einem Mahnbescheid. Wir hier iim Forum haben unseren Teil dazu getan, dass nun mehr und mehr die Erwartung eines offizielles Schreibens f&#252;r Angst und Schrecken sorgt. Das ist aber nicht Sinn und Zweck eines Mahnbescheides.
 
Pervers ist es n&#228;mlich, dass Abzocker mit einem [...]]]></description>
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<p>Antassia und Outlets.de sei Dank - Nun hat ganz Abzockdeutschland Angst vor einem Mahnbescheid. Wir hier iim Forum haben unseren Teil dazu getan, dass nun mehr und mehr die Erwartung eines offizielles Schreibens f&#252;r Angst und Schrecken sorgt. Das ist aber nicht Sinn und Zweck eines Mahnbescheides.<span id="more-1930"></span></p>
<p> </p>
<p>Pervers ist es n&#228;mlich, dass Abzocker mit einem rechtstaatlichem Mittel der Zahlungseinforderungen ihren eigenen unberechtigten Forderungen Nachdruck verleihen. Rein Offiziell darf man mit einem Mahnbescheid gar nicht drohen. Zumindest Jugendlichen damit zu drohnen ist unsinnig. Ein Mahnbescheid ist viel eher eine dem Gewerbe gegebene M&#246;glichkeit, berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. </p>
<p>Das deutsche Rechtssystem will damit erreichen, dass berechtigte Forderungen nicht f&#252;r beide Seiten kostspielig vor Gericht ausgehandelt werden, sondern dass sich beide Seiten letztmalig offiziell ihre unterschiedliche Sicht der Dinge offen legen. Wird einem Mahnbescheid nicht widersprochen, weil es eine Gr&#252;nde gibt, nicht zu zahlen, dann kann ohne weitere Gerichtsverfahren ein Titel erwirkt werden, also eine staatlich anerkannte Forderung. Ohne Widerspruch kann ein Mahnbescheid also z.B. zur Kontopf&#228;ndung f&#252;hren. Ein widersprochener Mahnbescheid ist f&#252;r die Abzocker gar nichts wert, denn Klagen h&#228;tten sie auch ohne den teuren Mahnbescheid k&#246;nnen.</p>
<p>Hei&#223;t: Ein Mahnbescheid ist f&#252;r BEIDE Seiten die letzte M&#246;glichkeit, eine Forderung au&#223;ergerichtlich zu kl&#228;ren. Mehr ist das nicht. Wenn z.B. ein Outlets-Opfer einem Mahnbescheid widerspricht, dann ist f&#252;r unsere Rechtssystem der Fall erledigt und wird zu den Akten gelegt, solange nicht der Forderungseigent&#252;mer gegen das Opfer klagt.</p>
<p>Ein Mahnbescheid schafft keine neuen Tatsachen - ein Mahnbescheid fragt</p>
<p>1. das Opfer: Willst du wirklich nicht zahlen?<br />
2. den Abzocker: Willst du es wirklich auf einen Prozess ankommen lassen?</p>
<p>Ein Mahnbescheid hei&#223;t daher auch nicht zwangsl&#228;ufig: Zahl oder du wirst verurteilt. Wer einen Mahnbescheid bekommt wei&#223; lediglich: Jetzt wird outlets oder wer auch immer eventuell klagen. Der Staat, ein deutsches Gericht, Polizei oder sonstwer Offizielles wird sich hier nicht einmischen. Ein Mahnbescheid hei&#223;t nicht: &#8220;Zahl endlich&#8221; sondern gibt dem Opfer die M&#246;glichkeit, erstmal endg&#252;ltg zu sagen &#8220;Ich zahle nicht!&#8221;</p>
<p>Tipp an minderj&#228;hrige Opfer: Das ist hier nicht euer Thema, weil Mahnbescheide NUR Erwachsenen zugeschickt werden, einem Mahnbescheid widersprechen k&#246;nnen daher auch nur Erwachsene - die k&#246;nnen euch gar nicht drohen, allenfalls euren Eltern. Da die Rechtslage bei minderj&#228;hrigen Opfern noch unklarer ist kann davon ausgegangen werden, dass Abzocker nicht klagen werden und wohl auch keine Mahnbescheide schicken werden.</p>
<p>Denkt bitte immer daran: Man kann nicht wahllos Rechnungen verschicken und hoffen, dass wohl irgendwer irgendwann zahlen wird - normal ist das nicht - aber was ist schon normal im Abzockergewerbe?</p>
<p>Ein Mahnbescheid muss zustellbar sein. Hei&#223;t wiederum: Wenn der Abzocker keine ladungsf&#228;hrige Adresse hat, muss der Mahnbescheid evtl. mehrmals zugestellt werden. Immer auf Kosten des Abzockers. Daher: Wenn die eure Adresse nicht haben, dann sollte nicht auf Biegen und Brechen solange gemailt und telefoniert werden, bis der Abzocker alle Beisammen hat.</p>
<p>Es gibt bis auf einige Einzelf&#228;lle noch keine Mahnbescheide bekannter Abzocker. 99downloads z.B. ist sang- und klanglos abgetaucht, nachdem die Opfer gemolken wurden. Genauso wird es auch mit outlets.de oder top-of-software.de gehen, weil Gesch&#228;ftszweck nicht die Dienstleistung sein d&#252;rfte, sondern das Abzocken. L&#228;sst die Zahlungsbereitschaft in der Masse nach, dann wird auch der Nutzlosdienst aus dem Verkehr gezogen. Abmahnen und Klagen ist viel zu aufw&#228;ndig f&#252;r viel zu wenig Geld, das man damit verdienen kann.</p>
<p>Lieber wird mit den vorhandenen Adressen ein neues Dienst aufgezogen.</p>
<p>Also Leute: BITTE macht euch nicht fertig und vergesset ALLES bis der Mahnbescheid kommt. Und wenn der kommt, dann habt ihr immer noch Zeit zu reagieren.</p>
<p>Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist es auch egal, ob die Widerrufsfrist gegen die Ursprungsforderung eingehalten wurde oder nicht. Ein Mahnbescheid ist NICHTS SCHLIMMES&#8230;Es ist halt nur die letzte M&#246;glichkeit der Abzocker, OHNE KLAGE und ohne Stress an euer Geld zu kommen. Mit einem mahnbescheid sinken aber die Chancen der weiteren M&#246;glichkeiten. man kann keine frechen Briefe mehr verschicken.</p>
<p>Wem das alles zu sehr an die Nerven geht, der kann und sollte einen Anwalt hinzuziehen. Bislang wurde nach Einschaltung eines Anwaltes in allen mit bekannten F&#228;llen auf die Forderung verzichtet,</p>
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