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	<title>Gegen Abzocke: Verbraucherschutz im Internet in Deutschland, Österreich, Schweiz</title>
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	<description>Verbraucherschutz gegen Abzocke im Internet, Telefonwerbung, nachbarschaftspost.com,  Betrug, Fleischskandal, Abo-Fallen, 99downloads.de, 0900er Nummern - und vor was dürfen wir SIE schützen?</description>
	<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:26:44 +0000</pubDate>
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		<title>Gericht kippt Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 11:43:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von Datensch&#252;tzern statt gegeben und das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 grunds&#228;tzlich f&#252;r nicht verfassungsgerecht erkl&#228;rt. Damit ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung nicht nur nicht mehr erlaubt, auch Erkenntnisse aus fr&#252;hrere Vorratsdatenspeicherung d&#252;rfen nicht verwendet werden. F&#252;r den Bereich des Verbraucherschutzes im Internet bedeutet das: Abzocker die sich [...]]]></description>
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<p>Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von Datensch&#252;tzern statt gegeben und das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 grunds&#228;tzlich f&#252;r nicht verfassungsgerecht erkl&#228;rt. Damit ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung nicht nur nicht mehr erlaubt, auch Erkenntnisse aus fr&#252;hrere Vorratsdatenspeicherung d&#252;rfen nicht verwendet werden. F&#252;r den Bereich des Verbraucherschutzes im Internet bedeutet das: Abzocker die sich auf das angebliche Protokollieren von IP Adressen berufen, k&#246;nnen dieses Wissen nicht nutzen, da diese Daten bei eventuellen Prozessen nicht verwendet werden d&#252;rfen.<span id="more-1667"></span></p>
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<p>Damit ist der Abzockmafia ein scharfer Zahn gezogen, denn zumindest theoretisch war es seit 2007 m&#246;glich, &#252;ber die IP eines Users auch dessen Identit&#228;t nachverfolgen zu k&#246;nnen. Dem schoben die Karlsruher Richter jetzt einen Riegel vor und empfehlen auch indirekt, dass zuk&#252;nftige L&#246;sungen eine Nutzung von Vorratsdaten nur dann zulassen sollen, wenn ein wirklich konkreter Verbrechensverdacht besteht.</p>
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		<title>Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/28/rechtsanwalt-von-gravenreuth-ist-tot</link>
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		<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 13:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot - der bekannte Abmahnanwalt hat sich in M&#252;nchen am 22. Februar das Leben genommen. Einen einigerma&#223;en umfassenden und unverzerrten Artikel dazu liest man hier:
Stern Online

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<p>Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot - der bekannte Abmahnanwalt hat sich in M&#252;nchen am 22. Februar das Leben genommen. Einen einigerma&#223;en umfassenden und unverzerrten Artikel dazu liest man hier:</p>
<p><a href="http://www.stern.de/digital/online/guenter-freiherr-von-gravenreuth-abmahn-anwalt-begeht-selbstmord-1545590.html">Stern Online</a></p>
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		</item>
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		<title>Das Gelbe Branchencenter</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/26/das-gelbe-branchencenter</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 06:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[

Tausende von Gewerbetreibenden erhalten in diesen Tagen Post zum Eintrag in das &#8220;Gelbe Branchencenter&#8221; - ich will mich damit auch nicht gro&#223; befassen, denn die Sache ist eigentlich klar: Dieses Angebot - so steht es auch im klein Gedruckten - hat &#8220;NICHTS&#8221; mit den Gelben Seiten zu tun. Wer den als pdf angehangenen und als [...]]]></description>
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<p>Tausende von Gewerbetreibenden erhalten in diesen Tagen Post zum Eintrag in das &#8220;Gelbe Branchencenter&#8221; - ich will mich damit auch nicht gro&#223; befassen, denn die Sache ist eigentlich klar: Dieses Angebot - so steht es auch im klein Gedruckten - hat &#8220;NICHTS&#8221; mit den Gelben Seiten zu tun. Wer den als pdf angehangenen und als Datenkontrolle getarnten Vertrag unterschreibt ist Geld los&#8230;.und steht hinterher NICHT in den Gelben Seiten.</p>
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		<item>
		<title>Dubiose Hilfsangebote f&#252;r Abgezockte</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/22/dubiose-hilfsangebote-fuer-abgezockte</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/22/dubiose-hilfsangebote-fuer-abgezockte#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 10:15:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

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Das war eigentlich nur eine Frage der Zeit, wann Angebote wie z.B. onlinebetrugxx.net (Name wird vorerst von der Redaktion ver&#228;ndert) beginnen, mit vollmundigen Versprechen Abzockopfern Hilfe bringen zu wollen. Man spricht von langj&#228;hrigen Erfahrungen, will bis zu 90 % des verlorenen Geldes wieder zur&#252;ck bringen. Dazu Anwalt Peter Kn&#246;ppel von Anwaltsofort aus Halle: &#8220;Da wird [...]]]></description>
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<p>Das war eigentlich nur eine Frage der Zeit, wann Angebote wie z.B. onlinebetrugxx.net (Name wird vorerst von der Redaktion ver&#228;ndert) beginnen, mit vollmundigen Versprechen Abzockopfern Hilfe bringen zu wollen. Man spricht von langj&#228;hrigen Erfahrungen, will bis zu 90 % des verlorenen Geldes wieder zur&#252;ck bringen. Dazu Anwalt Peter Kn&#246;ppel von <a href="http://www.anwaltsofort-halle.de">Anwaltsofort aus Halle</a>: &#8220;Da wird ganz offiziell Rechtsberatung angeboten!&#8221; Aber weder das unvollst&#228;ndige Impressum noch die AGB geben Auskunft dar&#252;ber, ob hier &#252;berhaupt Rechtsrat ausge&#252;bt werden darf. Daf&#252;r findet man nach einiger Recherche in den AGB den Kostenhinweis: 3,50 Euro monatlich, Mindestvertragslaufzeit 36 Monate = 128 Euro. Na prima: Da zahl ich doch lieber den Abzocker als dass ich mir von euch helfen lasse!<span id="more-1644"></span></p>
<p> </p>
<p>Die Seite ist blutjung, erst seit dem 17. Februar 2010 registriert. Aber Sie funktioniert schon mit versteckten Preisangaben f&#252;r Nutzlosangebote auf hohem Abzockerniveau. Na prima - haben wir gerade noch gebraucht.</p>
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		</item>
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		<title>Neue Entscheidung gegen outlets.de</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/09/neue-entscheidung-gegen-outletsde</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 18:44:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

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		<description><![CDATA[

Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 118 C 10105/09) hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verf&#252;gung tragen muss. Wieder ging es um einem angedrohten Schufaeintrag.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort hatte eine weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Anspr&#252;che durchgesetzt.
Das Amtsgericht Leipzig f&#252;hrte in seinen Beschlussgr&#252;nden aus, dass eine Daten&#252;bermittlung an die Schufaholding [...]]]></description>
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<p>Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 118 C 10105/09) hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verf&#252;gung tragen muss. Wieder ging es um einem angedrohten Schufaeintrag.<span id="more-1642"></span></p>
<p> </p>
<p>Die <a href="http://www.anwaltsofort-halle.de">Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort</a> hatte eine weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Anspr&#252;che durchgesetzt.</p>
<p>Das Amtsgericht Leipzig f&#252;hrte in seinen Beschlussgr&#252;nden aus, dass eine Daten&#252;bermittlung an die Schufaholding unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist, weil zwischen den Parteien kein Vertrag zustandegekommen sei. Outlets.de habe keinen Anspruch auf Verg&#252;tung der 96 € pro Jahr.</p>
<p>Die Angabe des Preises f&#252;r die Nutzung des Internetangebotes sei nicht Bestandteil des Vertrages geworden, denn sie ist im rechten Band unter dem Feld „Schn&#228;ppchenforum“ und &#252;ber dem Feld „Aktuelle Informationen“ platziert und zwar an einer Stelle, an der der Besucher der Webseite nicht damit rechnen muss.</p>
<p>Ein durchschnittlicher Nutzer der Webseite gibt seine Daten ein und dr&#252;ckt auf den Button „ Jetzt anmelden“, er bemerkt den Flie&#223;text auf der rechten Seite gar nicht. Der Hinweis auf die Kostenpflicht ist unauff&#228;llig und wird daher in der Regel nicht zur Kenntnis genommen.</p>
<p>Diesen h&#228;tte outlets.de wenigstens deutlich hervorheben m&#252;ssen um eine wirksame Einbeziehung als Vertrag erreichen zu wollen. Dar&#252;ber hinaus ist nach Ansicht des Gerichtes das Widerrufsrecht des Opfers nicht erloschen, weil dies wegen fehlender deutlicher Belehrung nicht ordnungsgem&#228;&#223; war.</p>
<p>So deutlich hat das Amtsgericht Leipzig zugunsten des Kostenfallenopfers entschieden. Wesentliche Fragen des Vertragsrechtes wurden er&#246;rtert und somit eindeutig gegen outlets.de entschieden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Referenzkundenmasche</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/06/die-referenzkundenmasche</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/06/die-referenzkundenmasche#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 18:40:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Abzocke B2B]]></category>

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		<description><![CDATA[

Immer wieder versuchen Werbeagenturen z.B. Hotels mit der so genannten Referenzkundenmasche abzuzocken. Wir nennen hier keine Beispiele, weil der ungekr&#246;nte deutsche K&#246;nig der Referenzkundenmasche gern mal Kritiker verklagt - die Masche wollen wir dennoch einmal vorstellen - auch um Hotelbesitzer zu sensibilisieren.
 
Die Referenzkundenmasche funktioniert so: Per Coldcall werden Hotels von flei&#223;igen Vetrieblern angerufen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Immer wieder versuchen Werbeagenturen z.B. Hotels mit der so genannten Referenzkundenmasche abzuzocken. Wir nennen hier keine Beispiele, weil der ungekr&#246;nte deutsche K&#246;nig der Referenzkundenmasche gern mal Kritiker verklagt - die Masche wollen wir dennoch einmal vorstellen - auch um Hotelbesitzer zu sensibilisieren.<span id="more-1640"></span></p>
<p> </p>
<p>Die Referenzkundenmasche funktioniert so: Per Coldcall werden Hotels von flei&#223;igen Vetrieblern angerufen und man erz&#228;hlt den Marketing-Verantwortlichen eine tolle Geschichte: Die Agentur sei neu, m&#246;chte in der Region ein Standbein aufbauen und brauche daf&#252;r einen Referenzkunden vor Ort. Die tolle Homepage, erstellt von einem echten Experten f&#252;r Mittelstandsl&#246;sungen, kostet nichts. Nur ein paar Provider und Bearbeitungsgeb&#252;hren w&#252;rden f&#228;llig.</p>
<p>Bis der geneppte Kunde merkt, dass sich diese Geb&#252;hren mal locker auf bis zu 7000 Euro addieren f&#252;r einen 2-Jahresvertrag, ist er auf das vermeintliche Gratisangebot schon verbindlich eingegangen und kommt nicht mehr raus aus dem Vertrag. Also Hoteliers: Aufgepasst! - die wollen nur euer Bestes - euer Geld&#8230;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Top-of-Software.de – Antassia GmbH</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/05/top-of-softwarede-antassia-gmbh#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 13:20:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

		<category><![CDATA[top-of-software]]></category>

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		<description><![CDATA[

Nach opendownload.de, outlets.de und softwaresammler.de hat sich nun auch die Firma Antassia GmbH aus Mainz mit Ihrem Produkt top-of-software.de (topofsoftware.de) in die Reihe der umstrittenen Machenschaften im Internet eingereiht. Derzeit werden sowohl durch Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank Zahlungsaufforderungen versandt als auch durch die Firma Antassia GmbH direkt.
 
Auch hier wurde uns h&#228;ufig die Frage gestellt, [...]]]></description>
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<p>Nach opendownload.de, outlets.de und softwaresammler.de hat sich nun auch die Firma Antassia GmbH aus Mainz mit Ihrem Produkt top-of-software.de (topofsoftware.de) in die Reihe der umstrittenen Machenschaften im Internet eingereiht. Derzeit werden sowohl durch Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank Zahlungsaufforderungen versandt als auch durch die Firma Antassia GmbH direkt.<span id="more-1638"></span></p>
<p> </p>
<p>Auch hier wurde uns h&#228;ufig die Frage gestellt, wie man sich verhalten soll. Aus diesem Grund haben wir Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif <a href="http://www.schulze-greif.de">(Rechtsanw&#228;lte Schulze &#038; Greif</a>) hierzu befragt und folgende Antwort erhalten:</p>
<p>„Die Vorgehensweise der Antassia GmbH entspricht im Grunde der in den letzten Jahren g&#228;ngigen Art zu Vertragsabschl&#252;ssen im Internet zu gelangen. </p>
<p>Grunds&#228;tzlich steht Verbrauchern bei Vertragsabschl&#252;ssen &#252;ber das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserkl&#228;rung, die zum Vertragsabschluss f&#252;hren sollte (hier die Anmeldung auf dem Internetportal www.top-of-software.de) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegen&#252;ber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gr&#252;nden widerrufen. Ausweislich der Angaben auf der Seite www.top-of-software.de unter dem Link „Widerrufsrecht“bzw. in den Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen ist der Widerruf an die Antassia GmbH als Betreiber der Seite zu richten. Die zweiw&#246;chige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verf&#252;gung gestellt wird, gen&#252;gt den gesetzlichen Anforderungen grunds&#228;tzlich nicht. </p>
<p>Aufgrund der Gestaltung der Seite www.top-of-software.de kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umst&#228;nden wegen arglistiger T&#228;uschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle w&#228;re grunds&#228;tzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB m&#246;glich. Dar&#252;ber hinaus kommt unter Umst&#228;nden auch eine Anfechtung wegen arglistiger T&#228;uschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen und am Rand der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie k&#246;nnen daher vom Verbraucher leicht &#252;bersehen werden. </p>
<p>Soweit Verbraucher eine Rechnung der Antassia GmbH erhalten, empfiehlt sich schriftlich einen etwaigen Vertragsschluss gegen&#252;ber der Antassia GmbH unter Hinweis auf die oben genannten Bestimmungen zu widerrufen. Vorsorglich kann in diesem Zusammenhang auch eine Anfechtung des Vertragsschlusses erkl&#228;rt werden. Zu Beweiszwecken sollte ein solches Schreiben grunds&#228;tzlich per Einschreiben/R&#252;ckschein versandt werden. Nach unseren Erfahrungen mit derartigen Internetangeboten ist es jedoch in der Tat nicht auszuschlie&#223;en, dass der wirksam und fristgem&#228;&#223; erkl&#228;rte Widerruf von der Gegenseite ignoriert wird. In vielen F&#228;llen wird versucht, die Verbraucher trotz eines wirksam erkl&#228;rten Widerrufs weiterhin mit Rechnungen und Mahnungen, zum Teil von Inkassob&#252;ros oder Rechtsanw&#228;lten, zur Zahlung zu bewegen. Grunds&#228;tzlich m&#252;ssen Sie nach einem wirksam erkl&#228;rten Widerruf hierauf nicht mehr reagieren und k&#246;nnen das ganze „aussitzen“. In vielen F&#228;llen kann die „Mahnungsflut“ auch durch ein entsprechendes anwaltliches Aufforderungsschreiben beendet werden. Auf jeden Fall sollten Sie reagieren, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen k&#246;nnen Sie ebenfalls binnen einer Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Der behauptete Zahlungsanspruch der Gegenseite m&#252;sste dann in einem gerichtlichen Verfahren gekl&#228;rt werden. Erfahrungsgem&#228;&#223; haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch in der Regel kein Interesse“</p>
<p>Wir bedanken uns bei Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif f&#252;r die Informationen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Warum mahnt Katja G&#252;nther?</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/01/marum-mahnt-katja-guenther</link>
		<comments>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/02/01/marum-mahnt-katja-guenther#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 12:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Anwälte]]></category>

		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

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		<description><![CDATA[

Warum mahnt die M&#252;nchner Anw&#228;ltin Katja G&#252;nther ein Opfer von outlets.de ab, obwohl gerade dieses Opfer vor Gericht eine R&#252;cknahme der Forderung erreicht hat? Ich glaube, diese Frage muss einfach mal beantwortet werden, um das System der Abzocke begreifen zu helfen.
 
W&#228;hrend in normalen Betrieben der Wert eines Unternehmens in Bilanzen analysiert wird und man [...]]]></description>
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<p>Warum mahnt die M&#252;nchner Anw&#228;ltin Katja G&#252;nther ein Opfer von outlets.de ab, obwohl gerade dieses Opfer vor Gericht eine R&#252;cknahme der Forderung erreicht hat? Ich glaube, diese Frage muss einfach mal beantwortet werden, um das System der Abzocke begreifen zu helfen.<span id="more-1632"></span></p>
<p> </p>
<p>W&#228;hrend in normalen Betrieben der Wert eines Unternehmens in Bilanzen analysiert wird und man die einzelnen Verm&#246;gensposten zusammenzieht, so hat ein Abzocker-Unternehmen nur einen einzigen Wert: Die Adressdatei der Opfer. Je mehr m&#246;gliche Opfer, je wertvoller wird das Unternehmen. Man erkennt das z.B. daran, dass die aktuellste news auf outlets.de aus August 2009 stammt - an dieser Seite wird inhaltlich offensichtlich nicht mehr gearbeitet. Es geht nur um die Fische, die schon im Netz zappeln.</p>
<p>Daher wird auch nach erfolgreichem Widerspruch oder sogar nach einstweiliger Verf&#252;gung die Forderung nicht nur nicht aufgehoben, sondern sogar an andere Unternehmen Wert sch&#246;pfend weiterverkauft.</p>
<p>Beispiel: outlets verkauft die Liste mit Forderungen a je 96 Euro weiter an Frau G&#252;nthers Zahlungsmanagement-Firma. Diese schl&#228;gt die Kosten f&#252;r anwaltliches Inkasso drauf mit dem Ergebnis, dass die Opferliste von einem Tag auf den anderen nicht mehr nur x mal 96 Euro wert ist ist sondern (x mal 150 Euro) mal y, wobei &#8220;y&#8221; den Faktor der erweiterten Bedrohung beziffert. Ich gehe mal davon aus, dass ein anwaltliches Schreiben die Zahlungsbereitschaft eines Opfers mindestens verdoppelt, also y = 2 ist.</p>
<p>Toppen kann man das Betriebsergebnis jetzt noch damit, dass man einfach aus dem Abzockernetzwerk andere Listen importiert und damit den Faktor &#8220;x&#8221; noch manipuliert.</p>
<p>Da die Forderung selbst immer abstrus bleibt, ist es auch egal, wo und von wem das Opfer abgezockt wurde, denn die Chance, dass Opfer bezahlen, ohne jemals die betroffene Seite besucht zu haben, ist sehr gro&#223;. </p>
<p>Warum riskieren Anw&#228;lte ihre Zulassung wenn nicht f&#252;r unglaublich viel Geld?</p>
<p>Warum ich das hier schreibe? Um deutlich zu machen, dass ihr nicht &#252;ber Art und Weise des Widerspruchs diskutieren solltet, sondern euch einfach nur in Zahlungsvereigerung &#252;ben solltet. Das - und nur das - beendet diesen Horror.</p>
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		<item>
		<title>Anwaltskosten m&#252;ssen zur&#252;ckerstattet werden</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/01/28/anwaltskosten-muessen-zurueckerstattet-werden</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 08:03:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>

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Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010 entschieden: Die von einem Nutzer einer Kostenfalle aufgewendeten Anwaltskosten um eine unberechtigte Forderung des Betreibers der Kostenfalle abzuwehren, sind vom Kostenfallenbetreiber zu erstatten ! Das LG Mannheim best&#228;tigte damit die Amtsgerichtsentscheidung des AG Mannheim. Das Landgericht stellte auch fest, dass zwischen dem Nutzer und dem Kostenfallenbetreiber kein Vertrag zustandegekommen [...]]]></description>
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<p>Das Landgericht Mannheim hat am 14.01.2010 entschieden: Die von einem Nutzer einer Kostenfalle aufgewendeten Anwaltskosten um eine unberechtigte Forderung des Betreibers der Kostenfalle abzuwehren, sind vom Kostenfallenbetreiber zu erstatten ! Das LG Mannheim best&#228;tigte damit die Amtsgerichtsentscheidung des AG Mannheim. Das Landgericht stellte auch fest, dass zwischen dem Nutzer und dem Kostenfallenbetreiber kein Vertrag zustandegekommen ist.<span id="more-1624"></span></p>
<p> </p>
<p>Im Ergebnis ist festzuhalten:</p>
<p>1.	Es ist kein Vertrag zustandegekommen.<br />
2.	Die aufgewendeten Anwaltskosten m&#252;ssen zur&#252;ckerstattet werden. Hierzu m&#252;ssen aber die Kostenfallenopfer im Einzelfall wahrscheinlich immer den Gerichtsweg gehen.</p>
<p>Insgesamt ist diese Entscheidung eine gute Nachricht und best&#228;tigt, dass die allgemeine Linie der Gerichte zur Zeit nicht durchbrochen wird.</p>
<p>Sie haben daher die Chance Ihre anwaltlichen Kosten, welche sich bei einem Streitwert bis 300 € laut gesetzlicher Geb&#252;hrentabelle auf 46,41 € belaufen, von dem Nutzlosbetreiber erstattet zu bekommen.<br />
<a href="http://www.verbraucherschutz.tv"><br />
<strong>verbraucherschutz.tv</strong></a> wird diese Rechtssprechung weiterverfolgen und in Kooperation mit <a href="http://www.anwaltsofort-halle.de">anwalt sofort</a> und der <a href="http://www.schulze-greif.de">Kanzlei Schulze &#038; Greif</a> in geeigneten Verfahren anwenden. Urteil 14. Januar 2010 Az. 10 S 53/09</p>
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		<title>Bundesjustizministerium zu Abofallen: &#8220;Nicht bezahlen&#8221;</title>
		<link>http://www.verbraucherschutz.tv/2010/01/27/bundesjustizministerium-zu-abofallen-nicht-bezahlen</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 20:18:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>

		<category><![CDATA[outlets.de]]></category>

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Das wurde Zeit: Nun hat auch endlich das Bundesjustizministerium Stellung zur Problematik Abofallen gezogen. Die Ministerin empfiehlt klar und deutlich: &#8220;Nicht zahlen!&#8221; Ausf&#252;hrlich nimmt das Ministerium zu allen Fragen rund um Abofallen Stellung. Warum das so bedeutend ist: Das BJM ist im Grunde oberster Dienstherr von Richtern und Staatsanw&#228;lten, die ab sofort eine Leitlinie zur [...]]]></description>
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<p>Das wurde Zeit: Nun hat auch endlich das Bundesjustizministerium Stellung zur Problematik Abofallen gezogen. Die Ministerin empfiehlt klar und deutlich: &#8220;Nicht zahlen!&#8221; Ausf&#252;hrlich nimmt das Ministerium zu allen Fragen rund um Abofallen Stellung. Warum das so bedeutend ist: Das BJM ist im Grunde oberster Dienstherr von Richtern und Staatsanw&#228;lten, die ab sofort eine Leitlinie zur Beurteilung von Abofallen nutzen k&#246;nnen. Wir zitieren die komplette Ver&#246;ffentlichung und haben die entscheidenden Stellen markiert.<span id="more-1616"></span></p>
<p> </p>
<p>1. Was sind Kos­ten­fal­len im In­ter­net? </p>
<p>So­ge­nann­te Kos­ten- oder Abofal­len im In­ter­net haben in letz­ter Zeit stark zu­ge­nom­men. Un­se­ri&#246;­se Un­ter­neh­men ver­schlei­ern in die­sen F&#228;l­len be­wusst die Ent­gelt­pflich­tig­keit ihrer An­ge­bo­te. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher k&#246;n­nen daher nur schwer er­ken­nen, dass eine Leis­tung etwas kos­ten soll, und lan­den beim Sur­fen im In­ter­net in der Kos­ten­fal­le.</p>
<p>Kos­ten­fal­len tre­ten in viel­ge­stal­ti­ger Art und Weise auf: So wer­den zum Bei­spiel An­ge­bo­te als &#8220;gra­tis&#8221;, &#8220;free&#8221; oder &#8220;kos­ten­los&#8221; an­ge­prie­sen oder als un­ver­bind­li­che Ge­winn­spie­le ge­tarnt. Die Aus­sa­ge &#8220;Jetzt gra­tis Zu­gang ein­rich­ten&#8221; mag zwar vor­der­gr&#252;n­dig zu­tref­fen. Die ei­gent­lich in­ter­es­san­te Leis­tung, etwa das Her­un­ter­la­den von Daten, gibt es aber nur gegen Ent­gelt. Die In­for­ma­ti­on &#252;ber die Ent­gelt­pflich­tig­keit fin­det sich dann an ver­steck­ter Stel­le auf der In­ter­net­sei­te. Sie wird z. B. in klei­ner Schrift ge­hal­ten, in einem mit einem * ge­kenn­zeich­ne­ten Text ver­steckt oder er­scheint auf dem Bild­schirm des Ver­brau­chers auf Grund eines Sei­ten­um­bruchs nur nach wei­te­rem Scrol­len.</p>
<p>In der Regel be­tref­fen In­ter­net­kos­ten­fal­len Dienst­leis­tun­gen, die an an­de­rer Stel­le im In­ter­net ent­gelt­frei an­ge­bo­ten wer­den (etwa Er­stel­lung eines Ho­ro­skops, Teil­nah­me an einem In­tel­li­genz­test, Ah­nen­for­schung, M&#246;g­lich­keit zum Down­load von Free­ware oder Koch­re­zep­ten). <strong>Die Er­war­tungs­hal­tung der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, das An­ge­bot sei ent­gelt­frei, nut­zen die Un­ter­neh­men aus. </strong>In vie­len F&#228;l­len ist dabei auch eine l&#228;n­ge­re Ver­trags­lauf­zeit vor­ge­se­hen (des­halb auch &#8220;Abofal­len&#8221;). Dar­&#252;ber hin­aus gibt es An­ge­bo­te, die sich ge­zielt an Kin­der und Ju­gend­li­che rich­ten (etwa Haus­auf­ga­ben­hil­fe).</p>
<p>Erst wenn die Rech­nung ins Haus flat­tert, folgt das b&#246;se Er­wa­chen. Aus Un­kennt­nis der Rechts­la­ge zah­len viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher. In vie­len F&#228;l­len f&#252;h­len sie sich auch durch In­kassob&#252;­ros und Rechts­an­w&#228;l­te, die die (ver­meint­li­chen) Zah­lungs­an­spr&#252;­che durch­set­zen wol­len, unter Druck ge­setzt.</p>
<p>2. Wie sch&#252;tzt das gel­ten­de Recht Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher?</p>
<p>Das gel­ten­de Recht bie­tet viele M&#246;g­lich­kei­ten, sich gegen An­bie­ter von In­ter­net­kos­ten­fal­len zur Wehr zu set­zen. Oft wird es be­reits an einem wirk­sa­men ent­gelt­pflich­ti­gen Ver­trag feh­len (siehe a). Aber auch dann, wenn ein Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men sein soll­te, k&#246;n­nen sich Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher in vie­len F&#228;l­len durch An­fech­tung (siehe b) oder Wi­der­ruf (siehe c) von dem Ver­trag l&#246;sen. Dar­&#252;ber hin­aus k&#246;n­nen die Ver­brau­cher­zen­tra­len und die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs ef­fek­tiv gegen un­se­ri&#246;­se Un­ter­neh­men vor­ge­hen (siehe Punkt 4). Auch die Ver­h&#228;n­gung von Geld­bu­&#223;en gegen sol­che Un­ter­neh­men ist je nach Ein­zel­fall m&#246;g­lich (siehe Punkt 4 Ab­satz 6).</p>
<p>a) Ist &#252;ber­haupt ein wirk­sa­mer ent­gelt­pflich­ti­ger Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men?</p>
<p>Wich­tig f&#252;r die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ist: In vie­len F&#228;l­len m&#252;s­sen sie &#252;ber­haupt nicht zah­len. <strong>Denn ein g&#252;l­ti­ger Ver­trag &#252;ber eine ent­gelt­pflich­ti­ge Dienst­leis­tung ist nicht zu­stan­de ge­kom­men. Vor­aus­set­zung f&#252;r einen sol­chen Ver­trag ist n&#228;m­lich, dass beide Par­tei­en &#252;ber­ein­stim­men­de Wil­lens­er­kl&#228;­run­gen ab­ge­ben, die alle we­sent­li­chen Punk­te - also auch den Preis - ent­hal­ten.<br />
</strong><br />
<strong>Er­gibt sich die Zah­lungs­pflicht nur aus dem Klein­ge­druck­ten, den so­ge­nann­ten All­ge­mei­nen Ge­sch&#228;fts­be­din­gun­gen (AGB), wird sie nur dann Be­stand­teil eines Ver­tra­ges mit Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern, wenn der In­ter­net­an­bie­ter aus­dr&#252;ck­lich auf die AGB hin­ge­wie­sen hat. </strong>Au­&#223;er­dem muss er Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern die M&#246;g­lich­keit ver­schaf­fen, in zu­mut­ba­rer Weise vom In­halt der AGB Kennt­nis zu neh­men. Dies ist nur dann der Fall, wenn die AGB so ge­stal­tet sind, dass sie f&#252;r Durch­schnitts­kun­den m&#252;­he­los les­bar sind und ein Min­dest­ma&#223; an &#220;ber­sicht­lich­keit auf­wei­sen. Auch wenn eine Klau­sel so un­ge­w&#246;hn­lich ist, dass die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher nicht mit ihr zu rech­nen brau­chen (so­ge­nann­te &#252;ber­ra­schen­de Klau­sel), wird sie nicht Ver­trags­be­stand­teil. Im &#220;b­ri­gen gilt: <strong>Be­stim­mun­gen in All­ge­mei­nen Ge­sch&#228;fts­be­din­gun­gen sind un­wirk­sam, wenn sie den Ver­trags­part­ner des Ver­wen­ders ent­ge­gen den Ge­bo­ten von Treu und Glau­ben un­an­ge­mes­sen be­nach­tei­li­gen. </strong>Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen in AGB k&#246;n­nen damit aus vie­ler­lei Gr&#252;n­den un­wirk­sam sein.</p>
<p>In jedem Fall be­gr&#252;n­det eine ein­sei­ti­ge Rech­nungs­stel­lung des In­ter­net­an­bie­ters ohne ver­trag­li­che Grund­la­ge keine Zah­lungs­pflicht. Will der An­bie­ter einen Zah­lungs­an­spruch gel­tend ma­chen, muss er be­wei­sen, dass eine wirk­sa­me Ei­ni­gung &#252;ber eine ent­gelt­pflich­ti­ge Leis­tung er­zielt wurde. Das wird ihm in vie­len F&#228;l­len nicht ge­lin­gen.</p>
<p>b) Kann ein wirk­sam ge­schlos­se­ner Ver­trag an­ge­foch­ten wer­den?</p>
<p>Selbst wenn im Ein­zel­fall doch ein Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men sein soll­te, k&#246;n­nen Kun­den ihre Ver­trags­er­kl&#228;­rung unter Um­st&#228;n­den an­fech­ten. Vor­aus­set­zung ist, dass sie sich nicht be­wusst waren, einen ent­gelt­pflich­ti­gen Ver­trag zu schlie­&#223;en (An­fech­tung wegen Irr­tums). Glei­ches gilt, wenn die In­ter­net­sei­te so ge­stal­tet war, dass der Ver­brau­cher durch T&#228;u­schung zur Ab­ga­be sei­ner Ver­trags­er­kl&#228;­rung be­stimmt wurde (An­fech­tung wegen T&#228;u­schung). Wird in die­sen F&#228;l­len recht­zei­tig die An­fech­tung er­kl&#228;rt, ist der Ver­trag als von An­fang an nich­tig an­zu­se­hen mit der Folge, dass keine ver­trag­li­che Zah­lungs­pflicht be­steht. Zwar hat der An­fech­ten­de bei einer An­fech­tung wegen Irr­tums dem Ver­trags­part­ner grund­s&#228;tz­lich den Scha­den zu er­set­zen, den die­ser da­durch er­lei­det, dass er auf die G&#252;l­tig­keit der Er­kl&#228;­rung ver­traut hat. Die Scha­dens­er­satz­pflicht tritt je­doch dann nicht ein, wenn der Be­sch&#228;­dig­te den Grund der An­fech­tung kann­te oder ken­nen muss­te.</p>
<p>c) Kann der Ver­trag wi­der­ru­fen wer­den?</p>
<p>Dar­&#252;ber hin­aus k&#246;n­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher im In­ter­net ge­schlos­se­ne Ver­tr&#228;­ge, so­ge­nann­te Fern­ab­satz­ver­tr&#228;­ge, re­gel­m&#228;­&#223;ig wi­der­ru­fen. Wi­der­ruft der Ver­brau­cher den Ver­trag frist­ge­recht, braucht er ihn nicht zu er­f&#252;l­len. Die Wi­der­rufs­frist be­tr&#228;gt ab­h&#228;n­gig von den Um­st&#228;n­den des Ein­zel­fal­les zwei Wo­chen oder einen Monat und be­ginnt je­den­falls nicht, bevor der Ver­brau­cher eine Be­leh­rung &#252;ber sein Wi­der­rufs­recht in Text­form (etwa als E-Mail oder per Te­le­fax) er­hal­ten hat. <strong>Von die­sen Vor­schrif­ten d&#252;r­fen An­bie­ter grund­s&#228;tz­lich nicht zu Las­ten der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ab­wei­chen.<br />
</strong><br />
Eine wich­ti­ge Ver­bes­se­rung f&#252;r Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher sieht das am 4. Au­gust 2009 in Kraft ge­tre­te­ne Ge­setz zur Be­k&#228;mp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men (Aus­zug BGBl.) vor: Bis­lang ent­fiel das Wi­der­rufs­recht be­reits dann, wenn der Un­ter­neh­mer mit Zu­stim­mung des Ver­brau­chers mit der Aus­f&#252;h­rung sei­ner Dienst­leis­tung be­gon­nen hatte oder der Ver­brau­cher diese selbst ver­an­lasst hatte. Dies war z. B. der Fall, wenn der Ver­brau­cher Daten aus einer Da­ten­bank ab­ge­ru­fen hatte. Nach neuer Rechts­la­ge k&#246;n­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, die &#252;ber ihr Wi­der­rufs­recht nicht ord­nungs­ge­m&#228;&#223; be­lehrt wor­den sind, Ver­tr&#228;­ge &#252;ber Dienst­leis­tun­gen noch bis zur voll­st&#228;n­di­gen Ver­trags­er­f&#252;l­lung durch beide Ver­trags­par­tei­en wi­der­ru­fen. Das be­deu­tet, dass ein Ver­brau­cher den Ver­trag im Fall einer feh­len­den Be­leh­rung &#252;ber das Wi­der­rufs­recht vor voll­st&#228;n­di­ger Zah­lung in jedem Fall wi­der­ru­fen kann. Wird der Ver­brau­cher &#252;ber sein Wi­der­rufs­recht bei oder nach Ver­trags­schluss be­lehrt, be­ginnt zu die­sem Zeit­punkt die Wi­der­rufs­frist. In­ner­halb die­ser Frist kann er den Ver­trag wi­der­ru­fen, so­lan­ge die­ser noch nicht voll­st&#228;n­dig er­f&#252;llt ist. Wert­er­satz f&#252;r die be­reits (teil­wei­se) er­hal­te­ne Dienst­leis­tung muss er in die­sem Fall nur dann leis­ten, wenn er vor Ab­ga­be sei­ner Ver­trags­er­kl&#228;­rung auf die Wert­er­satz­pflicht hin­ge­wie­sen wor­den ist und den­noch einer Aus­f&#252;h­rung der Dienst­leis­tung vor Ende der Wi­der­rufs­frist aus­dr&#252;ck­lich zu­ge­stimmt hat. Dies wird bei Kos­ten­fal­len je­doch re­gel­m&#228;­&#223;ig nicht der Fall sein. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu der Neu­re­ge­lung fin­den Sie in der Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz vom 3. Au­gust 2009.</p>
<p>d) Wie sieht es aus, wenn Min­der­j&#228;h­ri­ge in eine Kos­ten­fal­le ge­ra­ten?</p>
<p>Oft sur­fen Min­der­j&#228;h­ri­ge selb­st&#228;n­dig im In­ter­net und k&#246;n­nen daher eben­falls leicht in eine Kos­ten­fal­le ge­ra­ten. In die­sen F&#228;l­len gilt: Wenn der Min­der­j&#228;h­ri­ge das sieb­te Le­bens­jahr noch nicht voll­endet hat, ist der Ver­trag mit dem In­ter­net­an­bie­ter in jedem Fall nicht zu­stan­de ge­kom­men, da der Min­der­j&#228;h­ri­ge &#252;ber­haupt nicht ge­sch&#228;fts­f&#228;­hig ist.</p>
<p><strong>Nach Voll­endung des sieb­ten Le­bens­jah­res bis zur Voll­j&#228;h­rig­keit wird ein durch den Min­der­j&#228;h­ri­gen ge­schlos­se­ner Ver­trag nur wirk­sam, wenn die ge­setz­li­chen Ver­tre­ter (in der Regel die El­tern) dem Ver­trags­schluss zu­stim­men.</strong></p>
<p><strong>Dass der In­ter­net­an­bie­ter f&#252;r den Fall, dass der Min­der­j&#228;h­ri­ge eine fal­sche Al­ters­an­ga­be ge­macht hat, mit einer An­zei­ge wegen Be­trugs droht, ist f&#252;r die Frage des Ver­trags­schlus­ses un­er­heb­lich.</strong></p>
<p>3. Macht sich der In­ter­net­an­bie­ter straf­bar?</p>
<p>Im Ein­zel­fall kann sich der In­ter­net­an­bie­ter durch die Ge­stal­tung sei­ner In­ter­net­sei­te wegen (ver­such­ten) Be­tru­ges straf­bar ge­macht haben. Die An­for­de­run­gen daf&#252;r sind hoch und der Nach­weis nicht immer ganz ein­fach. So lehn­te etwa das Land­ge­richt Frank­furt/M. die f&#252;r einen Be­trug er­for­der­li­che T&#228;u­schungs­hand­lung des an­ge­schul­dig­ten In­ter­net­an­bie­ters ab, da (wenn auch schwer er­kenn­bar) auf die Kos­ten­pflicht hin­ge­wie­sen wor­den sei.</p>
<p>Soll­te der In­ter­net­an­bie­ter in einem Rechts­streit (etwa auf Zah­lung aus einem (ver­meint­lich) ge­schlos­se­nen ent­gelt­li­chen Ver­trag) fal­sche Be­haup­tun­gen auf­stel­len, um sich einen rechts­wid­ri­gen Ver­m&#246;­gens­vor­teil zu ver­schaf­fen, be­geht er - ab­h&#228;n­gig von den ge­nau­en Um­st&#228;n­den des Ein­zel­fal­les - zu­min­dest einen ver­such­ten Pro­zess­be­trug.</p>
<p>4. Wie kann un­se­ri&#246;­sen Un­ter­neh­men Ein­halt ge­bo­ten wer­den?</p>
<p>Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wer­den re­gel­m&#228;­&#223;ig in eine Kos­ten­fal­le ge­lockt, weil die In­ter­net­sei­te den An­schein er­weckt, das An­ge­bot sei kos­ten­los. In einem sol­chen Fall liegt in der Regel ein Ver­sto&#223; gegen das Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) vor, weil die Wer­bung eines Un­ter­neh­mers ir­re­f&#252;h­rend ist.</p>
<p>Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher m&#252;s­sen ein sol­ches Ge­sch&#228;fts­ver­hal­ten nicht hin­neh­men. Sie k&#246;n­nen und soll­ten sich an die &#246;rt­lich zu­st&#228;n­di­ge Ver­brau­cher­zen­tra­le oder die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs wen­den. Diese k&#246;n­nen ef­fek­tiv auf einen Wett­be­werbs­ver­sto&#223; re­agie­ren:</p>
<p>So k&#246;n­nen die Ver­brau­cher­zen­tra­len oder die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs Klage auf Be­sei­ti­gung oder Un­ter­las­sung er­he­ben. Wird das Un­ter­neh­men er­folg­reich ver­ur­teilt, h&#228;lt sich aber nicht daran, wird re­gel­m&#228;­&#223;ig ein Ord­nungs­geld ver­h&#228;ngt wer­den k&#246;n­nen. Die­ses kann bis zu 250.​000 Euro be­tra­gen.</p>
<p>Dar­&#252;ber hin­aus k&#246;n­nen die Ver­brau­cher­zen­tra­len oder die die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs bei vor­s&#228;tz­li­chem Han­deln des Un­ter­neh­mens je nach Ein­zel­fall ein Ver­fah­ren zur Ge­winn­ab­sch&#246;p­fung ein­lei­ten. Damit wird ver­hin­dert, dass ein Un­ter­neh­men den aus dem Wett­be­werbs­ver­sto&#223; er­ziel­ten Ge­winn be­hal­ten darf. Der ab­ge­sch&#246;pf­te Ge­winn flie&#223;t in den Bun­des­haus­halt.</p>
<p>So­wohl die Ver­brau­cher­zen­tra­le als auch die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs &#252;ben ihre Rech­te nach­dr&#252;ck­lich und auch mit Er­folg aus wie j&#252;ngs­te Ent­schei­dun­gen in der Pra­xis zei­gen (Pres­se­mit­tei­lung der Ver­brau­cher­zen­tra­le). Aber nicht nur auf die­sem Weg kann gegen un­se­ri&#246;­se Un­ter­neh­men vor­ge­gan­gen wer­den. Auch Geld­bu­&#223;en gegen sol­che Un­ter­neh­men sind m&#246;g­lich: Kos­ten­fal­len wer­den in den meis­ten F&#228;l­len auch gegen die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung (PAngV) ver­sto­&#223;en. Diese re­gelt im We­sent­li­chen, wie Waren und Dienst­leis­tun­gen hin­sicht­lich des Prei­ses ge­gen­&#252;ber Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern aus­zu­zeich­nen sind. Obers­te Prio­ri­t&#228;t ge­nie&#223;t der Grund­satz der Preis­klar­heit und Preis­wahr­heit. Die Prei­se m&#252;s­sen dem je­wei­li­gen An­ge­bot oder der Wer­bung ein­deu­tig zu­ge­ord­net wer­den sowie leicht er­kenn­bar und deut­lich les­bar oder sonst gut wahr­nehm­bar sein. Ver­st&#246;­&#223;e gegen die Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung k&#246;n­nen eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar­stel­len und mit einer Geld­bu­&#223;e bis zu 25.​000 Euro ge­ahn­det wer­den. Zu­st&#228;n­dig f&#252;r die Ver­fol­gung die­ser Ord­nungs­wid­rig­keit sind die Lan­des­preis­be­h&#246;r­den.</p>
<p>5. Was tun, wenn man in eine Kos­ten­fal­le ge­ra­ten ist?</p>
<p> * In jedem Fall gilt: <strong>Nicht zah­len! </strong>Bei den An­bie­tern kann es sich um Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten mit ge­rin­ger Haf­tungs­sum­me und Sitz im Aus­land han­deln, die zudem im so­ge­nann­ten Im­pres­sum le­dig­lich eine Brief­kas­ten­adres­se an­ge­ben. In die­sen F&#228;l­len sind ge­zahl­te Be­tr&#228;­ge nur schwer zu­r&#252;ck­zu­er­lan­gen. Sie haben bei die­ser Vor­ge­hens­wei­se in der Regel nichts zu be­f&#252;rch­ten: Un­se­ri&#246;­se An­bie­ter set­zen dar­auf, dass die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher aus Angst oder um &#196;rger zu ver­mei­den zah­len, und ma­chen die be­haup­te­ten An­spr&#252;­che nur sel­ten ge­richt­lich gel­tend.<br />
 * <strong>Nicht unter Druck set­zen las­sen!</strong> Auf ge­w&#246;hn­li­che Rech­nun­gen und Mah­nun­gen m&#252;s­sen Sie nicht re­agie­ren. Sie k&#246;n­nen aber vor­sorg­lich dar­auf hin­wei­sen, dass kein Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men ist und hilfs­wei­se die An­fech­tung bzw. den Wi­der­ruf er­kl&#228;­ren. In die­sem Fall soll­ten Sie den Brief per Ein­schrei­ben und R&#252;ck­schein ver­sen­den. Mus­ter f&#252;r einen sol­chen Brief stel­len die Ver­brau­cher­zen­tra­len be­reit.<br />
 * Auf Mah­nungs­be­schei­de re­agie­ren! Auf einen Mahn­be­scheid vom Ge­richt m&#252;s­sen Sie hin­ge­gen re­agie­ren. Hier m&#252;s­sen Sie un­be­dingt auf dem bei­ge­f&#252;g­ten For­mu­lar Wi­der­spruch ein­le­gen. Die­ser muss in­ner­halb von zwei Wo­chen seit Zu­stel­lung des Mahn­be­scheids bei dem Ge­richt ein­ge­gan­gen sein, das den Mahn­be­scheid er­las­sen hat. Haben Sie dies ver­s&#228;umt, m&#252;s­sen Sie un­be­dingt Ein­spruch gegen den nach­fol­gen­den Voll­stre­ckungs­be­scheid ein­le­gen. Der Ein­spruch muss eben­falls in­ner­halb von zwei Wo­chen bei dem Ge­richt ein­ge­gan­gen sein. Mus­ter daf&#252;r fin­den sich eben­falls bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len.<br />
 Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Um­gang mit un­be­rech­tig­ten Rech­nun­gen fin­den Sie in der Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz vom 22. De­zember 2008.<br />
 *<strong> Min­der­j&#228;h­ri­ge sind ge­sch&#252;tzt!</strong> Ist ein Min­der­j&#228;h­ri­ger in eine Kos­ten­fal­le ge­ra­ten (siehe oben 2 d), soll­ten die ge­setz­li­chen Ver­tre­ter (re­gel­m&#228;­&#223;ig die El­tern) dem An­bie­ter mit­tei­len, dass sie die er­for­der­li­che Zu­stim­mung zur Ver­trags­er­kl&#228;­rung ver­wei­gern. Bei Ge­sch&#228;fts­un­f&#228;­hi­gen (also Kin­dern, die das sieb­te Le­bens­jahr noch nicht voll­endet haben) ge­n&#252;gt der vor­sorg­li­che Hin­weis, dass kein Ver­trag zu­stan­de ge­kom­men ist.<br />
 * Hilfe holen! Hilfe bie­ten au­&#223;er­dem die &#246;rt­li­chen Ver­brau­cher­zen­tra­len und die Zen­tra­le zur Be­k&#228;mp­fung un­lau­te­ren Wett­be­werbs (Wett­be­werbs­zen­tra­le). Beide Ver­b&#228;n­de k&#246;n­nen auch ge­richt­lich gegen un­se­ri&#246;­se An­bie­ter vor­ge­hen (siehe oben 4).<br />
 * Rechts­rat ein­ho­len! In Zwei­fels­f&#228;l­len soll­ten Sie Rechts­rat bei Rechts­an­w&#228;l­ten/innen ein­ho­len. Ein­kom­mens­schwa­che B&#252;r­ge­rin­nen und B&#252;r­ger k&#246;n­nen im Ein­zel­fall beim zu­st&#228;n­di­gen Amts­ge­richt Be­ra­tungs­hil­fe f&#252;r eine an­walt­li­che Be­ra­tung und f&#252;r die au­&#223;er­ge­richt­li­che Ab­wehr un­be­rech­tig­ter For­de­run­gen be­an­tra­gen (Bro­sch&#252;­re &#8220;Be­ra­tungs­hil­fe und Pro­zess­kos­ten­hil­fe&#8221;).</p>
<p>6. Wie Sie Kos­ten­fal­len von vorn­her­ein ver­mei­den</p>
<p> * Die In­ter­net­sei­te voll­st&#228;n­dig und genau lesen. Es emp­fiehlt sich, bis zum Ende der Seite zu scrol­len und ins­be­son­de­re auch die All­ge­mei­nen Ge­sch&#228;fts­be­din­gun­gen zur Kennt­nis zu neh­men. Ist von Ver­trags­lauf­zei­ten oder K&#252;n­di­gungs­fris­ten die Rede, weist dies in der Regel auf eine ver­trag­li­che Bin­dung hin, die mit Kos­ten ver­bun­den ist.<br />
 * Be­son­de­re Vor­sicht ist ge­bo­ten, wenn per­s&#246;n­li­che Daten (wie Name, Adres­se und Bank­da­ten) ab­ge­fragt wer­den. Dies ist bei un­ent­gelt­li­chen An­ge­bo­ten nicht er­for­der­lich und auch nicht &#252;b­lich. Durch ein Ge­winn­spiel soll h&#228;u­fig nur von der Ent­gelt­lich­keit ab­ge­lenkt wer­den.<br />
 * Die An­bie­ter­da­ten im so­ge­nann­ten Im­pres­sum lesen. Wird dort le­dig­lich ein Post­fach an­ge­ge­ben oder sitzt der An­bie­ter im Aus­land, kann es unter Um­st&#228;n­den schwie­rig sein, seine Rech­te durch­zu­set­zen.</p>
<p>7. Was die Bun­des­re­gie­rung gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net un­ter­nimmt</p>
<p>Die Bun­des­re­gie­rung ist der Auf­fas­sung, dass zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein eu­ro­pa­weit ein­heit­li­ches Vor­ge­hen gegen Kos­ten­fal­len im In­ter­net ge­bo­ten ist. Aus die­sem Grund hat sie das Thema auch bei den Ver­hand­lun­gen zu dem Vor­schlag der Eu­ro­p&#228;i­schen Kom­mis­si­on f&#252;r eine Richt­li­nie des Eu­ro­p&#228;i­schen Par­la­ments und des Rates &#252;ber Rech­te der Ver­brau­cher an­ge­spro­chen und in Br&#252;s­sel einen For­mu­lie­rungs­vor­schlag un­ter­be­rei­tet. In den Ver­hand­lun­gen wird sich die Bun­des­re­gie­rung wei­ter f&#252;r eine eu­ro­p&#228;i­sche Re­ge­lung zum Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein­set­zen.</p>
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