Archiv für die Kategorie ‘Pfusch am Bau’



Verkäufer muss mangelhafte Lieferungen auch ausbauen und abtransportieren

Eingestellt am Mittwoch, 21. Dezember 2011

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil für eine richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB gesorgt. Der Paragraf betrifft die Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” und legt fest, dass Kunden auch Anspruch auf Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache haben. Geklagt wurde von Privat gegen einen Baustoffhändler. Der Produktmangel hatte sich erst nach dem Einbau von Fliesen offenbart. Der Kläger hatte letztendlich erst vor dem BGH Erfolg, nachdem untergeordnete Instanzen ihm nur Teilsummen zugestanden hatten. [mehr lesen →]

Pfusch am Bau

Eingestellt am Dienstag, 7. April 2009

Aufgrund der zahlreichen eMails zu Themen rund um “Pfusch am Bau” haben wir uns entschlossen, dem Thema eine eigene Kategorie zu geben. Wer über seine Erfahrungen über Pfusch am Bau mitteilen will, der kann das mit der Kommentarfunktion tun. Die Redaktion entscheidet dann, ob aus dem Thema eventuell sogar ein eigener Artikelbaum wird, der dann spezieller kommentiert werden kann.