Archiv für die Kategorie ‘outlets.de’



Deutsche Zentral Inkasso darf weiter einziehen

Eingestellt am Donnerstag, 25. August 2011

Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. [mehr lesen →]

outlets.de und das Urteil von Detmold 7c 1/11

Eingestellt am Freitag, 5. August 2011

WICHTIGER HINWEIS : (I) In diesem Urteil Detmold 7c 1/11 geht es nicht um DICH – das ist nur ein Beispielsurteil, das versendet wird, um dir Angst zu machen, damit du bezahlst.

WICHTIGER HINWEIS : (II) Dieses Urteil sagt nicht aus, dass jeder, der der Rechnung nicht widerspricht oder widersprochen hat, bezahlen muss. Es sagt nur aus, dass man offiziellen Mahnbescheiden widersprechen sollte.

WICHTIGER HINWEIS : (III) Dass die dusica-Mail zur Anmelde-IP gehört wurde vom Amtsgericht NICHT überprüft, denn dieser Sachverhalt war zwischen Kläger und Beklagter nicht strittig.

WICHTIGER HINWEIS : (IV) Das Amtsgericht Detmold hat zwischenzeitlich das Antworten auf Telefonanfragen, Faxe und Mails aufgegeben und bittet alle Fragesteller zum Thema, sich an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentralen zu wenden.

WICHTIGER HINWEIS : (V) Die Icontent GmbH hat den Fehler der ungeschwärzten Personendaten inzwischen zugegeben, die Daten geschwärzt und verkündet, man werde für diesen Fehler gerade stehen.

Aktuell versendet die Deutsche Zentral Inkasso im Auftrag von outlets.de (Icontent Gmbh des Tomas Franko) Inkassomahnungen und fügt das “Urteil von Detmold” zu. Viele Empfänger verunsichert dies. Dazu einige Infos: Es handelt sich um die Klage gegen die Nichterfüllung eines Vollstreckungsbescheids. Heißt: Das von der Icontent verklagte Opfer, hat weder der Rechnung widersprochen, noch dem offiziellen Mahnbescheid. Erst als ein Vollstreckungsbescheid kam, wurde das Opfer aktiv und wehrte sich dagegen, in dem es die Zahlung verweigerte, bzw. einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auf den Weg brachte. Gegen diesen Einspruch klagte die Icontent GmbH. [mehr lesen →]

Kontakt zu Michael Burat / outlets.de

Eingestellt am Samstag, 23. Juli 2011

Ich finde ja, Blogger sollten sich gegenseitig unterstützen. Daher veröffentliche ich hier mal die Adresse des Blogs von Herrn Michael Burat, der insbesondere für outlets.de-Geschädigte interessant sein dürfte. Vor allem, weil man hier mal loswerden kann, was man gern mal loswerden möchte. Insbesondere den Thread Datenschutz und die Ausführungen zu “kriminellen Kindern” finde ich persönlich sehr interessant.

Kleine Leseprobe zuzm besseren Rechtsverständnis?

Herr Michael Burat zu Kindersicherung und Jugendschutz:
“Es ist auf den Internetseiten gar nicht möglich, dass sich Kinder anmelden, da als Geburtsdatum zwingend eine Volljährigkeit angegeben werden muss. Einzige Ausnahme sind daher wohl kriminelle Kinder, welche sich durch vorspiegeln falscher Tatsachen Leistungen erschleichen. Es ist geradezu zynisch, die folgen dieses Verhaltens noch der betrogenen Firma anzulasten.”

http://www.savonarola.org