Proven Oil Canada: Böse Überraschung für Anleger der Fonds POC 1 und POC 2

/ 24.05.2017 / / 274

Dass es um die Proven Oil Canada-Fonds POC Eins und POC Zwei nicht zum Besten bestellt ist, war den Anlegern aufgrund der bisherigen Fondsschreiben bereits bewusst. Doch bei den gestrigen außerordentlichen Gesellschafterversammlung wurde mitgeteilt, dass die Lage noch schlimmer ist als befürchtet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Bereits bei den ersten Veranstaltungen am 01.09.2015 wurde deutlich, wie dramatisch die Situation in Kanada tatsächlich ist. Den Anlegern wurden von der Geschäftsführung des Fonds mitgeteilt, dass sich die Canadian Oil & Gas International L.P. (COGI L.P.) sich bereits seit einigem Tagen in einem Insolvenzverfahren befinde. Am 25.08.2015 hatte die COGI L.P. einen Antrag auf ein CCAA-Verfahren bei dem zuständigen kanadischen Gericht eingereicht; drei Tage später wurde das Verfahren vom Gericht genehmigt. Das CCAA-Verfahren (Companies‘ Creditors Agrrangement Act) nach kanadischem Recht entspricht dem deutschen Insolvenzplanverfahren.

Hinsichtlich der Konsequenzen des CCAA-Verfahrens für die Anleger wies die Fondsgeschäftsführung darauf hin, dass der Erfolg auch von der Bereitschaft der Anleger abhängt, die zurückgezahlten Ausschüttungen als Darlehen an die COGI weiterzureichen. Es könne anderenfalls sogar eine Insolvenz des Fonds drohen.

Die Abstimmungen zeigten, dass die Anleger trotz dieser düsteren Perspektiven den Fonds nicht ohne Weiteres noch mehr Geld zur Verfügung stellen wollen. Die Anleger der POC Eins GmbH & Co. KG stimmten sowohl gegen eine Weitergabe der zurückgeforderten Ausschüttungen als auch gegen ein zusätzliches Anlegerdarlehen für die COGI.

Ein anderes Ergebnis ergab sich bei der POC Zwei GmbH & Co. KG. Deren Anleger stimmten zu, dass die zurückgezahlten Ausschüttungen als Darlehen an die COGI weitergereicht werden sollen. Jedoch lehnten sie es wie die Anleger des Fonds POC Eins ab, ein hierüber hinausgehendes Darlehen an die COGI L.P. zu geben.

Bereits die ersten beiden von insgesamt sechs außerordentlichen Gesellschafterversammlungen zeigten, wie dramatisch die Lage bei den Proven Oil Canada-Fonds ist. Am 02.09. und am 03.09. folgen die Gesellschafterversammlungen für die Fonds POC Growth, POC Growth 2, POC Growth 3 Plus und POC Natural Gas. Die Assets dieser Fonds werden ebenfalls von der COGI gehalten.

Weitere Informationen rund um die Proven Oil Canada-Fonds sind auf der Homepage der Kanzlei auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds zusammengestellt.

 

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Einsteinallee 3

 

77933 Lahr

 

Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0

 

Fax: 07821 / 92 37 68 – 889

 

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

www.dr-stoll-kollegen.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961