Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Hersteller von Manipulationssoftware für Kassen haftet

/ 06.03.2015 / / 73

Eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz könnte Herstellern von Kassensystemen erhebliche Kopfschmerzen bereiten: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Programmierer, der eine Manipulationssoftware für Kassensysteme zur Verfügung stellt, für die Steuerhinterziehungsschulden seiner Kunden in voller Höhe in Haftung genommen werden kann.

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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellt sich auf den Standpunkt, dass die Zuverfügungstellung von Kassen-Manipulationssoftware als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gewertet werden kann – wer Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, kann gemäß §§ 71, 191 AO für die daraus resultierenden Steuerschulden in Haftung genommen werden.

Mit dem Einzug der Digitalisierung in den Gastronomiebereich haben sich die Kassensysteme zu hoch komplexen EDV-Systemen gewandelt. Mit den entsprechenden Software-Kenntnissen ist es kaum noch ein Problem, die Kassendaten ohne Spuren zu hinterlassen (nachträglich) zu verändern – insbesondere, wenn die Manipulationssoftware von dem Hersteller der Kasse angefertigt wurde. Die Software ermöglicht eine Vielzahl von Manipulationen. Sie erstrecken sich auf Anzahl und/oder Höhe der getätigten Umsätze, auf Stornoumsätze, Herabsetzung des Tagesumsatzes bei gleichzeitiger Anpassung der Einzelumsätze (sog. Zapper-Programme), Änderung der Kellnerumsätze bzw. -abschläge etc.

Laut Berichten der Finanzbehörden sind die Hersteller von Kassensystemen für die Gastronomie fast gezwungen, ihre Kassensysteme nicht vollkommen manipulationssicher zu konzipieren, da ihnen sonst diese Systeme nicht abgekauft werden. Der Bundesrechnungshof und die OECD haben in den vergangen Jahren mehrmals vor der Betrugsanfälligkeit moderner Kassensysteme gewarnt.

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